Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Thema: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Hallo Am Dienstag hab ich ja einen Termin beim JA um mich einmal richtig beraten zulassen und ein paar Dinge zu klären, da mein Ex sich ja echt quer Stellt anstatt eine gemeinsame Lösung zu finden... Der gute Herr ist ja auch fest davon überzeugt, das wir jetzt vor Gericht gehen müssen und er Recht bekommt, das er keinen Unterhlat zahlen brauch... Naja... Wir haben das geteile Sorgerecht. Hab es ihm freiwillig gegeben. Find ich ansich auch nicht verkehrt (Falls mir mal etwas passiert oder sonst was). Jetzt will er ja aber soweit ich weiß in 1-3 Wochen 300km wegziehen... Wäre es evtl Sinnvoll das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen? Ich befürchte nämlich das er lles mögliche versuchen wird, um mich zu "ärgern".... zB ist für nächsten Sommer ein Urlaub gebucht und ich würde ihm zutrauen, das er die kleine nicht mitreisen lässt (Falls er das darf, ich hab wirklich keine Ahnung von alle dem)... Soll ich das Die, beim JA mal ansprechen? Welche Gründe müssen denn gegeben sein, damit man es evtl zugesprochen bekommt? Was würde sich dann ändern? Bei Dingen wie Schulwahl etc braucht es ja dann trotzdem seine Zustimmung... Ich bin echt gespannt was die Dame vom JA mir Dienstag so erzählen kann... Heute durfte ich mich nämlich mal wieder als Hu*e beschimpfen lassen und noch ein paar mehr nette Dinge wurden mir zugerufen (Weil ich angefangen habe zu lachen als er meinte "Wir sehen uns vor Gericht"...) Warum er vor Gericht will versteh ich kein bisschen oO Danke :-) Und lieb Grüße euch allen

von mandytier am 15.12.2012, 19:42



Antwort auf Beitrag von mandytier

Das ABR bekommt man, soweit ich weiss, ausschließlich per Gericht zugesprochen. Auf dem JA geht das nicht so ohne weiters. Wenn der Herr aber 300km weit weg zieht, hat er kaum Chancen, dass ER es bekommt, es sei denn, Du hast Dir irgendwas zu Schulden kommen lassen. Hier greift dann das "Kontinuitätsprinzip" (so sehr ich dieses Wort auch hasse!) Aber ich würde mich beim JA an Deiner Stelle trotzdem beraten lassen- schaden kann es nicht. Wenn er gerichtlich was in die Wege leiten möchte, könnte es evtl. sein, dass ER nun das ABR einklagt?? (nur so ein Gedanke) Durchkommen wird er damit wohl kaum.

von angry.me am 16.12.2012, 11:02



Antwort auf Beitrag von angry.me

Ganz ehrlich, ich weiß überhaupt nicht was er da immer will mit Gericht etc... Das Ergibt keinen Sinn! Er will weder das Kind zu sich holen (Zeigt ja eh gar kein Interesse an ihr) noch sonst was. Er ist einzig und allein der Meinung, er müsse kein Unterhakt zahlen und will das vor Gericht "beweisen"... Sehr komisch der Kerl! Und der Richter wird ihm dann bestimmt zustimmen "Ja Herr SOundso, weil Sie so nett sind, müssen Sie keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen. Und wenn wir schon mal dabei sind, befreie ich Sie auch noch von der Tabaksteuer"...

von mandytier am 16.12.2012, 15:13