Alleinerziehend, na und?

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Amt

Thema: Amt

wie ist das, kann mir das Amt vorher sagen,was für eine Wohnung mir zusteht? Muss ja vorher wissen, ob ich mir ne neue Wohnung suchen muss,

von WolKa am 02.01.2016, 21:30



Antwort auf Beitrag von WolKa

Ja sie können dir sagen wie hoch die kosten sind die sie für eine 3 Zimmer Wohnung über nehmen.

von sterntaler82 am 02.01.2016, 21:33



Antwort auf Beitrag von WolKa

Da die Miethöhe regional unterschiedlich ist solltest du sie VORHER erfragen. Hast du schon eine Wohnung in Aussicht dann nimm das Exposé mit und frage direkt, ob diese passen würde.

von mf4 am 03.01.2016, 13:44



Antwort auf Beitrag von WolKa

Direkt bei der ARGE nachfragen! Bedenke das der Antrag dauert und du massig an Unterlagen brauchst. Es wird geprüft ob der Ex dir Unterhaltsverpflichtet ist, du solltest beweisen können das ihr getrennt seid und seit wann. Zahlt er zu wenig Unterhalt musst du Unterhaltsvorschuss beantragen (mein Sohn ist 9 und sein Vater kann nur 100 Euro zahlen. 194 müssen es sein und das wird dann aufgestockt). Bin froh jetzt erstmal da wieder raus zu sein und hoffe bald Arbeit zu finden.

von Princess01 am 03.01.2016, 15:58



Antwort auf Beitrag von Princess01

Ich weiss schon was ich an Unterhalt kriege( 638€) Man kann aber schon vor dem Trennungsnachweis nachfragen bezüglich d Wohnung??

von WolKa am 04.01.2016, 11:25



Antwort auf Beitrag von WolKa

Klar kannst du dich informieren, wenn fest steht, wer alles da mit einzieht.

von mf4 am 04.01.2016, 16:21



Antwort auf Beitrag von WolKa

Woher weißt du denn, ob die Wohnung übernommen wird? Du bekommst Trennungsunterhalt, Unterhalt für die Kinder, Elterngeld, Kindergeld. Und in erster Linie ist nicht das Amt für dich verantwortlich, sondern dein Ex (und du selbst). Vielleicht greift bei dir eher Wohngeld. Frag doch einfach mal direkt nach. Mehr als dich bitten, zunächst Unterlagen einzureichen, können sie nicht. Viel Glück, terkey

von Terkey235 am 04.01.2016, 13:00



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Ich würde alle Zahlungen, die ich und die Kinder bekommen mal als Gesamteinkommen zusammenrechnen. Da scheint einiges zusammen zu kommen, was u.U. den Regelsatz H4 schon deckt und dann wäre nicht H4 sondern Wohngeld eine Option.

von mf4 am 04.01.2016, 16:42



Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, denke auch eher Wohngeld wenn die Unterhalssumme schon sooo groß ist! Man kann aber auch einfach mal in die Leistungsabteilung gehen und alles grob rechnen lassen. Oder mal um Netz schauen aber die Rechner sind sehr ungenau, da braucht es einen wo man möglichst viel eintragen kann.

von Princess01 am 05.01.2016, 13:08



Antwort auf Beitrag von Princess01

Wohngeld kriegt man wohl nur mit richtigen Einkommen,was man in den letzten 12 Monaten bekommen hat. Greift wohl nur H4

von WolKa am 06.01.2016, 11:54