Alleinerziehend, na und?

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an die h4 bezieherinnen mir neuem partner...

Thema: an die h4 bezieherinnen mir neuem partner...

hallo, wer von euch bekommt mehrbedarf für alleinerziehende (kinder aus vorhergehender ehe/beziehung) und lebt mit neuem partner (nicht vater und nicht verheiratet) zusammen (niedersachsen)? lg

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 13:08



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weil das nämlich dann wegfällt.

von FrauKrause am 27.06.2011, 13:22



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Genau. Dann bist Du ja nicht mehr alleinerziehend.

von Sandr@1974 am 27.06.2011, 14:57



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daß der neue Partner weder erziehungsberechtigt noch unterhaltspflichtig ist.

von chartinael am 27.06.2011, 15:00



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wieso krass?

von babyproject am 27.06.2011, 15:17



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Mutter und der Kinder zu tun haben sollte. Der neue Partner hat keinerlei Rechte und Pflichten, welche sich aus der Nichtverwandtschaftsbeziehung ergeben, gegenüber Mutter und Kindern, wird aber per SGB in eine Pflichtensituation gedrückt und die Mutter in eine unschöne Situation, daß sie durch das Eingehen einer Beziehung schlechter gestellt ist, als ohne das Eingehen.

von chartinael am 27.06.2011, 15:28



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schon nur so sind nun mal unsere Gesetze, gibt einige davon die nicht ganz gerecht sind da kann man nix dagegen tun oder?

von babyproject am 27.06.2011, 15:32



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Ansonsten, ich habe damit erklärt, warum ich es als krass empfinde. Und ja, man kann etwas dagegen tun, man kann eine Beziehung eingehen, ohne (offiziell) zusammenzuleben. Was aber ebenfalls nicht im Interesse der Beteiligten ist. Und außerdem die Beteiligten gleich noch kriminalisiert. krass trifft es insofern noch viel zu milde.

von chartinael am 27.06.2011, 16:03



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Der Alleinerziehendenmehrbedarf hat weder mit dem Kindesunterhalt (der wird gedeckt durch den Unterhalt oder den UHV und/oder den Kinder-H4-Satz) noch mit der Erziehungsberechtigung (die verursacht weder Kosten noch Einnahmen, hat also per se keinen Zusammenhang mit Geld) zu tun. Es geht darum, daß diverse Kosten nicht geteilt werden können, wenn man alleine WOHNT. Ich brauche ein eigenes Schlafzimmer - ein Freund/Ehepartner/Lebenspartner kann das Schlafzimmer mitbenutzen *gg*. Die "Nebenkosten" des Kochens sind geringer, weil es egal ist, ob ich ein Kilo Kartoffeln koche oder zwei. Es ist ebenso egal, ob ich ein Wohnzimmer für drei Personen heize oder für vier. Man hat gemeinhin nur einen Fernseher - ob man zu dritt wohnt oder zu viert - und auch nur ein Telefon, nur eine Waschmaschine, nur einen Trockner, nur eine Spülmaschine, nur einen Herd undsoweiter. Außerdem habe ich wenigstens hin und wieder mal eine Kinderbetreuung für den Elternabend oder so und muß keinen Babysitter bezahlen. Auch wenn der Lebenspartner keine Erziehungsverantwortung hat, kann er doch mal das Kind von der Schule abholen oder ihm eine Pizza warm machen, wenn ich Verpflichtungen habe.

von Strudelteigteilchen am 27.06.2011, 16:23



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mit Nebenkosten die steigen z.B. Wasserverbrauch, Stromverbrauch?! Diese kosten gehen eindeutig in die Höhe wenn ein Erwachsener mehr mit in der Bude wohnt

von babyproject am 27.06.2011, 16:35



Antwort auf Beitrag von chartinael

da was ändern ganz ehrlich und ja es ebnet der Unehrlichkeit so ein bisschen den Weg

von babyproject am 27.06.2011, 16:37



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Das schon, man hat Mehrkosten in _der_ Hinsicht, aber ich denke doch auch, dass derjenige, der dann mit dort wohnt, Kosten abgibt. Also ich würde meinen Partner nicht für lau hier wohnen lassen;)

von Anjaunddavid am 27.06.2011, 16:42



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So isses. Wenn der Partner auch H4 bezieht, bekommt er ja auch seinen Regelbedarf - und der sollte DAS abdecken. Andernfalls sind das Kosten, die er von seinem Einkommen doch so oder so irgendwie bestreiten muß. Wenn er bei mir einzieht, sinken auch seine Kosten - denn in einer eigenen Wohnung zahlt er da mehr. Es gibt Dinge in diesem AE-Zusammenhang, die ich "krass" finde - zum Beispiel die willkürlichen Einschränkungen beim UHV. Aber daß der AE-Mehrbedarf wegfällt, wenn man mit jemandem zusammenzieht, gehört für mich nicht dazu.

von Strudelteigteilchen am 27.06.2011, 16:47



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... wie die Diskussion um die Lohnsteuerklasse 2. Auch bei Nicht-Hartz-4-Empfängern fällt die 2 weg, sobald ein Partner (Erwachsener) einzieht. Auch der hat ja mit dem Kind wahrscheinlich kein Verwandtschaftsverhältnis. Bei Hartz IV kommt eben dann noch hinzu, dass der Partner mit zur Bedarfsgemeinschaft zählt, was natürlich den Satz der Mutter beeinflusst.

von shinead am 27.06.2011, 19:28