Alleinerziehend, na und?

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andwere seite des unterhaltskampfes

Thema: andwere seite des unterhaltskampfes

hi nun zahlt vati nach jahren des kampfes endlich und nun kommt der tag an dem die ex von meinem mann unterhalt fordert. wie wird unser gemeinsames kind berücksichtigt? wenn überhaupt.... bin ich richtig informiert das der selbstbehalt bei nicht verheirateten 950 euro sind,und der rest vom nettoeinkommen dann durch seine zwei kinder geteilt wird? lg

von toastie am 11.05.2012, 10:16



Antwort auf Beitrag von toastie

Lasst es auf jeden Fall von einem Anwalt gegenrechnen. Der Selbstbehalt kann sich erhöhen, wenn z.b. ein Auto notwendig ist um auf die Arbeit zu kommen. Werbungskosten erhöhen ebenso. Warum fordert sie? Wie lange hat sie auf Unterhalt verzichtet? Sprechen wir über Trennungs-, Nachehelichen- oder Betreuungsunterhalt?

von shinead am 11.05.2012, 10:19



Antwort auf Beitrag von toastie

mann und frau waren nicht verheiratet. kind ist jetzt zwölf und erst jetzt kam die forderung von ihr und dem jugendamt. umgang hat nie stattgefunden ich hab nur für unsere familie angst das uns nichts mehr bleibt.

von toastie am 11.05.2012, 10:54



Antwort auf Beitrag von toastie

Eins verstehe ich ehrlich gesagt nicht: wenn du für das eigene Kind seit Jahren um Unterhalt von dessen Vater kämpfst, ist es da für dich in Ordnung, wenn dein Mann für SEIN Kind nie was bezahlt hat?

von Morla72 am 11.05.2012, 11:22



Antwort auf Beitrag von Morla72

was soll ich machen ...soll ich ihn zwingen? mein erarbeitetes geld überweisen damit ich mir nichts vorzuwerfen hab? ich mache mir lediglich sorgen um unsere finanzielle situation. dem kind steht der unterhalt zu keine frage. bis vor kurzem hätte er eh nicht zahlen können

von toastie am 11.05.2012, 12:36



Antwort auf Beitrag von toastie

Nö, natürlich nicht zwingen. Ich fragte mich halt nur, ob das Thema nicht in all den Jahren bei euch mal zur Sprache kam, gerade weil du ja die andere Seite kennst...

von Morla72 am 11.05.2012, 13:02



Antwort auf Beitrag von Morla72

doch klar,aber er hat erst seit kurzem einen ordentlichen job

von toastie am 11.05.2012, 13:06



Antwort auf Beitrag von toastie

Ok, falsch verstanden, sie fordert Kindesunterhalt - richtig? Da kommt er nicht dran vorbei. Euer gemeinsames Kind wird über die DDT berücksichtig. Die geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus. Gehst Du arbeiten, oder kommt er für Dich innerhalb der Elternzeit (noch) auf? Dann hättest Du ja auch Anspruch auf Unterhalt. Bei drei unterhaltsberechtigten Personen wird die nächst-niedrigere Gehaltsstufe als Richtschnur genutzt. Warum kommt die Dame jetzt nach 12 Jahren??? *staun*

von shinead am 11.05.2012, 10:58



Antwort auf Beitrag von shinead

ich gehe auch arbeiten also muss er nicht für mich aufkommen. warum sie nach 12 jahren kommt weiss ich nicht. danke dir erstmal

von toastie am 11.05.2012, 11:01



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Ist das Dein Ernst? Er zahlt seit 12 Jahren kein Unterhalt für sein Kind und Du regst Dich auf, dass die Ex das jetzt (endlich!) einklagt?

von Nurit am 11.05.2012, 11:54



Antwort auf Beitrag von Nurit

wo hab ich mich bitte aufgeregt????

von toastie am 11.05.2012, 12:07



Antwort auf Beitrag von toastie

wahrscheinlich ich jetzt der unterhaltsvorschuss abgelaufen, deswegen versucht man den erzeuger zu aktivieren. ich verstehe deine angst, aber wie gewonnen so zerronnen, der vater deines kindes zahlt ja nu auch. is leider so bei gebrauchtmännern....

Mitglied inaktiv - 11.05.2012, 12:34



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klar, bei gebrauchtmännern weiss man ja was man sich da anlacht. lg

von toastie am 11.05.2012, 12:37



Antwort auf Beitrag von toastie

Das klingt irgendwie nicht so, als ob die Zahlung freiwillig und freudig erfolgt.

von Strudelteigteilchen am 11.05.2012, 13:20



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Mal ganz ehrlich: irgendwie hat er ja wohl freiwillig keinen Unterhalt bezahlt, oder? Und anscheinend ist er ja zahlungsfähig..

von Nurit am 11.05.2012, 13:32



Antwort auf Beitrag von Nurit

schrieb sie doch. und daß er vorher nicht zahlen KONNTE. weil er keinen ordentlichen job hatte.

Mitglied inaktiv - 11.05.2012, 13:44



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12 Jahre lang?????

von Nurit am 11.05.2012, 14:19



Antwort auf Beitrag von Nurit

Naja den uhv muss er ja auch irgendwann zurückzahlen,das wird jetzt alles kommen schätze ich mal

von CKEL0410 am 11.05.2012, 14:21



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Wenn er unverschuldet nicht zahlen konnte (z.B. arbeitslos, Krankheit oder in Ausbildung) muss er es nicht zurück zahlen.

von shinead am 11.05.2012, 14:26



Antwort auf Beitrag von shinead

Hm, das stimmt so nicht ganz. UHV ob verschuldet oder nicht Zahlungsunfähig. Das Jugendamt fordert das nachträglich ein. Bei meinem Ex wurde die Lohnsteuererstattung gepfändet (kein Beistand und kein Titel), und bei einem Bekannten kam das auf den Batzen,an durch Beistandschaft des JA titulierten Unterhalt, dazu. Und der ist 30 Jahre pfändbar

von nane973 am 11.05.2012, 19:04



Antwort auf Beitrag von toastie

Das ist wahrhaftig spannend! Jetzt kann man mal erfahren, wie die "Gegenseite" (naemlich dein Mann) so einen Fall sieht. Wir kennen hier im AE ja nur die AE Seite. Wie ist denn seine Perspektive hinsichtlich der folgenden Fragen: - warum er keinen Unterhalt gezahlt hat - warum er keinen Umgang hat Ist er mit sich im Reinen? Hat er Interesse am Kind? Hat er gelitten, sich bemueht, gekaempft, wenn ja wie lange? Etc.

von Pamo am 11.05.2012, 16:01