Alleinerziehend, na und?

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Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verwirkt ?

Thema: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verwirkt ?

Hallo Ihr ich habe mal eine sehr eigenwillige Frage zum Thema Unterhaltsvorschuss. In unserem Umfeld unserer Kinder ist ein Mädel hochschwanger, Vater kommt aus einem afrikanischen Land und ist hier als Asylsuchender. Das Paar hat sich im Laufe der Schwangerschaft zerstritten und das Jugendamt hat Ihr geraten den Vater nicht anzugeben ( lebt hier wohl unter falschen Namen etc...) Sie ist panisch dass er mit dem Kind verschwindet und wollte mit Notar auch klären dass er kein Sorgerecht bekommt, alles recht kompliziert, auch alleiniges Umgangsrecht mag sie nicht, wenn nur begleitet. Lage Rede kurzer Sinn Gerüchten nach gibt es nur Unterhaltsvorschuss wenn man den Erzeuger angibt verwirkt sich diese Ansprüche wenn sie sich weigert zu sagen wer der Vater ist, mit echtem oder falschem Namen ? bei sowas spielen ja viele Faktoren eine Rolle mit Kind hätte er ja Aufenthaltsrecht sie fürchtet sich vor ihm ( wird agressiv) und will den Umgang nur unter Aufsicht den vermutlich bekommt sie eh nicht wenn sie sagt sie kenne den Vater nicht. Gibt es in solchen Fällen Beratungsstellen die konkret gerade damit umgehen können ? Sie sagt Jugendamt meint Unterhaltsvorschuss bekommt sie dennoch, schriftlich hat sie das nicht, macht mich stutzig. Ich kenne das Mädel seit der Kindheit und mir tut sie leid... dagmar

von Ellert am 20.07.2019, 11:47



Antwort auf Beitrag von Ellert

Huhu, man erhält auch UHV, wenn der Vater unbekannt ist. Allerdings muss die KM, also das besagte Mädel, nachweisen, dass sie alles getan hat um herauszufinden, wer der Vater war oder sein könnte. Selbst, wenn der mittellos ist, könnte man bei Unterhaltsansprüchen z.B. auch auf die Eltern zurückgreifen. Selbst, wenn das ne Runde ungeschützter Gruppensex unter Alkohol war, müsste das Mädel also ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft anfangen (oder angefangen haben), den potentiellen Vater herauszufinden. So sagt es zumindest das Gesetz - und Google :) In dem vorliegenden Fall erscheint es mir allerdings ratsam, sich mit nem Anwalt für Familien- und/oder Asylrecht hinzusetzen. Davon abgesehen, dass der KV ja bekannt ist, ist dieser ja offensichtlich asylsuchend unter falschem Namen (und da schwillt mir persönlich der Kamm und klappt das Messer in der Hose auf, da kann jetzt jeder von halten was er will) - und hier reden wir ja schon nicht mehr von Legalität. Andererseits weiß der KV ja offensichtlich von der Schwangerschaft und wenn dieses Kind sein Aufenthaltsrecht gewährleistet, wird ER sicherlich ebenfalls alles tun, um diese Vaterschaft "ans Licht" zu bringen. Ob nun aus Vatergefühlen heraus oder, dass er gerne hier bleiben möchte.

von Holzkohle am 20.07.2019, 13:40



Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, Eigenartig diese Aussage vom Jugendamt, denn die müssten das mit dem Unterhaltsvorschuss wissen. Hat sie evtl. was falsch verstanden? Ganz so automatisch läuft das aber mit dem Aufenthaltsrecht für den Vater auch nicht. Durch die Vaterschaftsanerkennung erhält er nicht automatisch den Aufenthalt. Voraussetzung ist, dass er für das Kind sorgt. Das kann das Sorgerecht sein, aber auch, dass er sich um das Kind kümmert, finanziell oder durch den Umgang. Wenn er nicht als Vater angegeben wird, hat er natürlich keinen Umgang. Er hat ja offiziell nichts mit dem Kind zu tun. Er könnte allerdings auf Vaterschaftsfeststellung klagen. Was hat sie wirklich für Vorteile, wenn sie den Vater nicht angibt? Wenn er tatsächlich der Vater ist und das auch sein möchte, (wegen Aufenthalt sehr wahrscheinlich), wird er auf Feststellung klagen. Also kein Vorteil. Aus welchem Land kommt der Vater? Ist er aus einem Land, in das abgeschoben wird? Der Mann weiß, dass er Vater wird? Vielleicht sollte sie sich von einem Anwalt beraten lassen. LG luvi

von luvi am 20.07.2019, 15:49



Antwort auf Beitrag von luvi

Woher er kommt und was er sagt ist wohl verschieden mehr sagt sie dazu aber nicht und ich vermute er ist ein Wirtschaftsflüchtling, 10 Jahre schon hier, Integration nicht sein Ziel da er weder Sprache lernt noch sonstwas. Ich frage ja auch eben weil sie das erzähl das Jugendamt hätte gesagt besser nicht angeben und UHV gibt es dennoch - ich kenne das aus meinem Umfeld anders, und wenn eine Frau 10 Männer hatte muss sie alle angeben und die testen notfalls alle um das Recht nicht zu verwirken. Lange hat sie nichtmehr, ich weiss auch nicht ob man das nicht später noch angeben könnte für den Fall der Fälle. Die zwei Eltern waren ja schon beim Notar, da ist es eskaliert, er hat nichts unterschrieben und ist wohl ausgerastet weil sie ihm das Sorgerecht nicht geben will. Bis zum Jugendamt wollte sie ihn ja auch als Vater angeben, die rieten wohl ab was ich komisch finde. Mich hat nur diese Aussage mehr als verwirrt, würde persönlich auch eher den Weg zum Anwalt gehen. dagmar

von Ellert am 20.07.2019, 15:58



Antwort auf Beitrag von Ellert

Wenn er wissen sollte, dass die Vaterschaft eines durch Abstammung deutschen Kindes ihm den Aufenthalt hier sichert (und das ist tatsächlich so), dann kann er ganz einfach gerichtlich klären lassen, dass er der Vater ist. Da kann die Mutter sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, das ändert nichts. Ob er ein Kümmervater ist oder wird oder auch nicht, das lässt sich nicht so schnell klären wie sein Aufenthaltsrecht durch die notfalls gerichtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Fakt ist, dass er zunächst bleiben kann und das ziemlich lange.

von Port am 20.07.2019, 15:55



Antwort auf Beitrag von Ellert

Hi, man bekommt auch UHV, wenn man den Vater als unbekannt angibt. Allerdings hat man da eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung. Konkret sieht die so aus, dass man alle Kandidaten aus dem Zeugungszeitraum auflisten muss. Tut man nun total unwissend und Vater Staat merkt es dennoch, so droht einem ein Verfahren wegen Sozialbetrugs. Von daher bin ich vom Rat des Jugendamtes mehr als überrascht.

von drosera am 20.07.2019, 20:13



Antwort auf Beitrag von drosera

So sehe ich das nämlich genauso dagmar

von Ellert am 21.07.2019, 00:01



Antwort auf Beitrag von Ellert

Was mir bei deinen zusätzlichen Erklärungen noch aufgefallen ist: wenn seine Identität nicht geklärt ist, kann er da tatsächlich eine Vaterschaft anerkennen? Vielleicht rät das Jugendamt auch vor diesem Hintergrund den Vater als unbekannt anzugeben. Stellt mal im Forum info4alien.de eine Frage. Da geht's um ausländer rechtliche Fragen. Sehr kompetent. Mitarbeiter von Ausländerbehörde usw. antworten. Vielleicht können die dazu (Vaterschaftsanerkennung bei ungeklärter Identität) was sagen. Kann eigentlich eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, wenn der Vater zwar bekannt ist allerdings seine Identität ungeklärt ist? Elterngeld usw hängen davon ab. Ich würde an ihrer Stelle das alles erst nach der Geburt regeln wegen Vaterschaftsanerkennung usw. Der Aufenthalt wegen des deutschen Kindes ist nicht 1000%ig, aber sehr sehr wahrscheinlich sicher. Der Aufenthalt wird begründet mit der Sorge für sein deutsches Kind. Sorge kann wie oben geschrieben vielfältig sein. Der Mann wird nach 10 Jahren Aufenthalt in Deutschland sicher wissen, dass Kinder die einfachste Möglichkeit ist, seinen Aufenthalt in D zu sichern. LG luvi

von luvi am 21.07.2019, 00:28



Antwort auf Beitrag von luvi

Wenn die Identität eines Elternteils nicht nachgewiesen ist und nur auf persönlichen Angaben beruht, dann wird das in Klammern hinter dem Namen eingetragen. Kein Kind bleibt deshalb ohne Geburtsurkunde.

von Pamo am 21.07.2019, 11:36



Antwort auf Beitrag von Pamo

dass aufd r geurtsurkunde eh nur der Muttername stehen würde. An Ihrer Stelle würde ich echt zum Anwalt gehen das ist ja eine sehr wichtige Frage und dreht sich nicht dum ob ein Kfz-Schaden reguliert wird das betrifft ja das ganze Leben des Kindes... dagmar

von Ellert am 21.07.2019, 11:49



Antwort auf Beitrag von Ellert

Das ist falsch. Also das nur die Mutter drauf steht. Das stimmt nur solange wir kein Vater bekannt ist. Ist dieser aber bekannt, dann wird der Vater eingetragen. Wenn er Sorgerecht haben will, dann geht das nur mit Vaterschaftsanerkennung. Und damit steht er drin. Entweder hat das Mädel was komplett missverstanden oder die sind dort von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Weil so unfähig kann dort der Mitarbeiter doch gar nicht sein.

von Felica am 21.07.2019, 11:58



Antwort auf Beitrag von Pamo

Der Vater muss ja auch nicht in die Geburtsurkunde. Habe ich bei meinem Kindern auch nicht machen lassen. Nur auf Papier.

von LaLeMe am 21.07.2019, 11:59



Antwort auf Beitrag von Felica

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von LaLeMe am 21.07.2019, 12:01



Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Es stimmt 100%. Hier in Deutschland steht bei einer ledigen Mutter wo vor Geburt keine Vaterschaft durch den Mann anerkannt wurde erst einmal nur sie drin. Hat der Mann vor Geburt die Vaterschaft anerkannt, dann steht er von Anfang an drin. Bei verheirateten eh. Ohne Vaterschaft ist er offiziell nicht der Vater, hat keine Rechte und keine Pflichte . Muss also auch nicht zahlen. Macht man die Vaterschaftsanerkennung nach Geburt gibt es aber nicht automatisch eine neue Urkunde. Die muss man natürlich erst neu beantragen. Das erklärt deine Aussage. Habe das ganze schon durch deshalb bin ich mit zu 1000% sicher.

von Felica am 21.07.2019, 20:36



Antwort auf Beitrag von Felica

Und du widersprichst dir selbst. "Vater unbekannt" und "Vaterschaft nicht anerkannt" sind zwei Paar Schuhe. Der Vater wird so lange nicht eingetragen, wie das Kind a) außerehelich geboren wurde, und b) die Vaterschaft nicht anerkannt/festgestellt wurde. Trotzdem kann der Vater bekannt und den Behörden gegenüber benannt worden sein. Sobald die Vaterschaft dann amtlich feststeht wird der Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen. Ich bin mir allerdings nicht mehr sicher, ob das von Amts wegen automatisch passiert oder durch die Mutter veranlasst werden muss.

von spiky73 am 21.07.2019, 21:54



Antwort auf Beitrag von spiky73

Kann man auch Wortklauberei nennen. Amt kann übrigens gar nichts selbst machen. Gleiches gilt für die Mutter. Ausser ein Gericht bemühen. Ansonsten kann es entweder der Vater, mit Zustimmung der Mutter oder der Vater macht es halt gerichtlich wenn die Mutter sich weigert. Das Amt kann immer nur im Auftrag eines von beiden das Gericht zur Klärung bemühen. Solange in der Urkunde nichts steht gibt es keinen rechtlichen Vater. Ob ich beim Amt sage es könnte Hr Meyer von nebenan sein spielt nur für die Feststellung eine Rolle. Vom Amtswegen ist er dann Vater wenn er drin steht. Vorher bleibt halt die Zeile frei, früher stand dort halt ein Vater unbekannt.

von Felica am 21.07.2019, 23:42



Antwort auf Beitrag von Felica

Ich kann genau das Gegenteil sagen. Unsere Töchter sind alle vor der Ehe geboren, wir haben vorher keine Vaterschatfsanerkennung gemacht und trotzdem stand der Vater in der Geburtsurkunde drin.

von kati1976 am 23.07.2019, 13:37



Antwort auf Beitrag von kati1976

Ihr werdet es mindestens beim ersten Kind so gemacht haben müssen. Anders ist rechtlich in Deutschland einfach nicht möglich. Frag einfach nach beim Amt falls du mir immer noch nicht glaubst.

von Felica am 23.07.2019, 21:15



Antwort auf Beitrag von Felica

Nein wir haben es zu 100% nicht gemacht das kann ich dir versichern. Ich könnte es dir sogar beweisen mit den Geburtsurkunden Meine Cousine hat vor 2 Monaten ein Kind bekommen da ist es genau so.

von kati1976 am 23.07.2019, 22:28



Antwort auf Beitrag von Felica

Nein wir haben es zu 100% nicht gemacht das kann ich dir versichern. Ich könnte es dir sogar beweisen mit den Geburtsurkunden Meine Cousine hat vor 2 Monaten ein Kind bekommen da ist es genau so.

von kati1976 am 23.07.2019, 22:28



Antwort auf Beitrag von kati1976

Das ist ja verrückt, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird. Mein Mann-damals nur Freund- musste vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen , da er sonst nicht in der Geburtsurkunde eingetragen worden wäre. Das ist allerdings schon über 19 Jahre her.

von 3wildehühner am 24.07.2019, 01:30



Antwort auf Beitrag von Felica

Ich hab definitiv Geburtsurkunden OHNE den Namen des Vaters! Obwohl wir ein paar sind, er die Vaterschaft anerkannt hat usw. Ich könnte wenn ich wollte eine mit Namen beantragen

von Btby am 24.07.2019, 10:00



Antwort auf Beitrag von kati1976

Was soll die beweisen? Da steht doch nicht ob der Vater vor Geburt die Vaterschaft anerkannt hat oder danach und anschließend eine neue Geburtsurkunde beantragt wurde. Es ist rechtlich jedenfalls eindeutig in Deutschland so geregelt, das ohne Vaterschaftsanerkennung auf der Geburtsurkunde kein Vater drauf steht. Ausser die Mutter des Kindes ist verheiratet, dann steht der Ehemann drin. Vaterschaft kann dabei freiwillig vor oder nach Geburt anerkannt worden sein oder eben nach der Geburt gerichtlich. Wenn das bei euch anders ist, dann wäre das gegen geltendes Recht und sehr erstaunlich.

von Felica am 24.07.2019, 13:56



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Das wird nicht verschieden gehandhabt, sodern das ist rechtlich so eindeutig geregelt. Das ist derartig streng das man das alternativ zum Amt nur noch beim Notar machen darf.

von Felica am 24.07.2019, 13:58



Antwort auf Beitrag von Btby

Klar hast du eine ohne wenn er erst nach Ausstellung dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Deine jetzige ist veraltet und eigentlich ungültig. Jede neue die du jetzt holen würdest wäre mit Vater und rechtlich wärst du dazu auch verpflichtet eine aktuelle zu besorgen.

von Felica am 24.07.2019, 14:00



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Bei uns ist es nicht ganz so lange her. Hier hätte man ZUM Jugendamt gemusst, haben wir aber nie gemacht und nach der Hochzeit hatte sich das dann erledigt Ich wurde nach der Geburt gefragt ob der Vater mit drauf stehen soll. Hier kommt jemand VON Standesamt in die Klinik. Es ging definitiv ohne Vaterschatfsanerkennung.

von kati1976 am 24.07.2019, 19:58



Antwort auf Beitrag von kati1976

Ja eben, bei euch kommt wer vom Standesamt. Sagt auch niemand das man das nur beim Jugendamt machen kann. Fakt ist aber, ohne Vaterschaftsanerkennung läuft das bei ledigen Müttern nicht. Man kann aber auch beides zusammen machen. Und weil ich es leid bin mich da immer wieder zu wiederholen hier der Link: https://www.familienrecht.net/vaterschaftsanerkennung/ Sonst könnt ihr ja auch gerne selbst mal nachfragen.

von Felica am 24.07.2019, 21:03



Antwort auf Beitrag von Felica

Ich wurde nur gefragt ob der Vater auf der Geburtsurkunde stehen soll. Nichts weiter. Keine weiteren Fragen oder Unterschriften. Ich habe gesagt er ist der Vater und dann ging die gute Frau und paar Tage später konnten wir uns die Geburtsurkunden abholen Warum soll ich irgendwo nachfragen. Da Thema ist erledigt wir sind mittlerweile verheiratet. Und sollte es 3 mal falsch gelaufen sein,na dann ist es so. Mir ist das sowas von egal.

von kati1976 am 24.07.2019, 22:03



Antwort auf Beitrag von Ellert

Das sagt das Jugendamt? Das wundert mich aber, normal muss man ja alles tun um den Vater ausfindig zu machen. Ich denke sie sollte ihn auf jedenfall angeben, warum sollen Steuerzahler für das Kind aufkommen? Klar wenn er nicht zahlt oder nichts zu holen ist, dann häufen sich die Schulden für ihn an und sie kann den Vorschuss beantragen, aber direkt von vorn herein? Alles Gute Ihr, aber man sollte sich vorher überlegen, mit wem man sich einlässt.

von LaLeMe am 21.07.2019, 09:01



Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Naja, ist schon ein menschlicher Rat...die wissen schon, was auf die Mutter in diesem Fall passieren kann bzw. das der KV ihr richtig das Leben schwer machen kann - bis zur Entführung des Kindes

von taram am 21.07.2019, 09:07



Antwort auf Beitrag von taram

ja das ist schon klar, nur damit muss man halt rechnen, wenn man sich auf sowas einlässt. denke nicht das sie an allen stellen damit so durchkommen wird

von LaLeMe am 21.07.2019, 10:33



Antwort auf Beitrag von LaLeMe

naja, Mädel nichtmehr, junge Frau. Verliebt mit rosaroter Brille anders gedacht als jetzt wo es viel zu spät ist. Vom Elterhaus wenig Rücksicht ( vermutlich ne Schande ein dunkles Kind) Aber es zeigt mal wieder wie schnell sowas passieren kann wenn man verliebt und naiv Dinge entscheidet und wie schnell Menschen sich verändrn können bzw vorher verstellen. Aussenstehende sehen das vorher, aber reden gegen Wände, aber mit Hätte sie mal hilft man ihr nicht weiter. Ich hätte auch Angst um mein Kind in einer solchen Situation und leider haben wir i der Familie einen ganz tragischen Fall einer Trennung mit Kindern und verschiedenen Kulturkreisen ich verspreche aber nicht dass meine Kinder für sowas imun wären - Liebe macht blind ! dagmar

von Ellert am 21.07.2019, 11:53



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich habe ja auch eine Tochter in entsprechendem Alter und habe schon seit langem immer wieder mit ihr das Thema gehabt, dass sie bei Asylbewerbern grundsätzlich auf Abstand bleiben soll. Weil ich da immer die Alarmglocke im Hinterkopf habe, die sagt, dass etliche Asylbewerber gerne versuchen, über die Schiene Hochzeit bzw Kind den Aufenthalt zu manifestieren. Bevor wieder ein Aufschrei durchs Forum geht: Nein, ich schere nicht alle über einen Kamm. Ich habe Kind1 nämlich weiterhin nahegelegt, wenn sie doch in Liebe zu einem Asylbewerber entflammt, dann soll sie zumindest so lange einen kühlen Kopf bewahren, bis er sein Verfahren selbständig durchlaufen und ohne weiteres Zutun ihrerseits seinen legalen Aufenthalt hat... Immerhin haben meine beiden auch ausländische Väter und schon da gab es in der Vergangenheit genug Probleme und Verwicklungen. Und Kind1 muss sich jetzt immer öfters alleine mit den Mentalitätsunterschieden auseinandersetzen. Was ich in dem von dir genannten Fall aber nicht verstehe: Normalerweise sind das zuständige Jugendamt, die Beistandschaft und die UVG-Stelle in einem Amt ansässig. In Frankfurt war das zB im jeweiligen Sozialrathaus, am jetzigen Wohnort ist es bei der Kreisverwaltung. Beide Male im gleichen Gebäude, die Sachbearbeiter kennen sich untereinander. Warum hat die JA-Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nicht wenigstens mal bei dem zuständigen UVG-Kollegen die Korrektheit der Vorgehensweise (dh der Auskunft) abgeklärt? Mit einem internen Anruf wäre man vielleicht schon einen Schritt weiter gewesen. Grundsätzlich würde ich in dieser Situation dem werdenden Vater diverse Dinge nicht auf dem Silbertablett servieren, vor allem nicht, wenn er jetzt schon droht etc. Also ihn auch nicht als Vater angeben. Soll er halt klagen, aber einfach muss man es ihm auch nicht machen. Es ist ja auch die Frage - Da hab ich keine Ahnung - inwieweit er die Feststellung der Vaterschaft gerichtlich durchsetzen kann, wenn die Mutter das nicht wünscht und sich dementsprechend dagegen wehrt? Wenn er eh mehrere Identitäten hat, inwieweit ist da überhaupt mit letzter Sicherheit feststellbar, wer er überhaupt ist?

von spiky73 am 21.07.2019, 22:40



Antwort auf Beitrag von Ellert

Problem ist, fliegt das auf das sie sehr wohl wusste wer der Vater ist, hat aber gegenüber der Kasse gesagt sie wüsste nicht wer der Vater ist, macht sie sich strafbar. Im besten Falle muss sie die Gelder dann nur zurückzahlen, es droht aber durchaus auch strafrechtliche Konsequenzen. Ich würde mich also sehr, sehr genau informieren was sie machen kann. An besten begleitet sie dabei auch wer der etwas reifer und erfahrener ist.

von Felica am 21.07.2019, 11:51



Antwort auf Beitrag von Felica

bin ich der Ansicht. Aber wenn die es nicht machen ? Ich bin alt genug dass ich das alles anders sehe und vieles hinterfrage mt dem Beamtenkopf, ich glaube nur was ich schriftlich habe und hätte auch immer genau diese Angst einerseits mit strafbar zu machen - aber hat man das nicht schon wenn man die echte Identität (vermutlich) kennt und diese nicht preisgibt wenn man weiss das da schon 10 Jahre im Land diese Probleme schwellen ? Sie waren ja schon bei Notar wo das Ganze eskalierte, müsste mal fragen was der meinte in Sachen welchen Namen in die Urkunde müsste. Was kostet wohl so ein Anwalt mit beratungsgespräch, vermutlich wäre dies das Einzige und Wahre in der Situation dagmar

von Ellert am 21.07.2019, 11:56



Antwort auf Beitrag von Felica

> Im besten Falle muss sie die Gelder dann nur zurückzahlen, es droht aber durchaus auch strafrechtliche Konsequenzen. Was ist wohl gefährlicher - der Staat oder ein aggressiver Typ, der regelmäßig Zugang zum Kind hat und, selbst wenn das Kind ihm ansonsten egal wäre, Interesse zeigen muss, um in D bleiben zu können? Wenn er nicht ohnehin Spaß an dem bisschen Macht hat, das er ausüben kann. Will sich ernsthaft jemand auf den Schutz des Staates verlassen inder Situation? Dem Steuerzahler kann das egal sein - sie hat kein Geld, er hat kein Geld... Sie soll sich eine gute Geschichte ausdenken und dem Mann nicht mehr über den Weg laufen. Selbst wenn die Familie sonst nicht viel Unterstützung zu bieten hat - dafür wird es wohl reichen, im eigenen Interesse. Ja, vielleicht hat die Frau vom Jugendamt was gesagt, was sie nicht hätte sagen dürfen. Ich hätte wichtigeres zu tun, als dem nachzugehen.

von Daffy am 21.07.2019, 13:05



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich meine mich zu erinnern das du sagtest sie ist Gesundheits und Krankenpflegerim. Damit findet sie ganz schnell wo anders was wenn sie aus der Elternzeit ist. Größe Kliniken zb das ULM haben mitarbeiterpools wo alleinerziehend von 8 bis 17 ( Teilzeit natürlich weniger) arbeiten können zudem haben solche Kliniken eigene Kitas. Der Vater wäre weit weg zb können 500 km sehr weit sein wenn man kein Geld hat und nein normal bin ich pro Papa. Klar da ist sie erstmal alleine aber man kam durch Kurse ect schnell Abschluss finden und was nützen ihr Freunde wenn sie täglich terror mit dem Vater hat zudem ihre Eltern ja wohl auch keine Stütze sein werden

von misses-cat am 21.07.2019, 13:37



Antwort auf Beitrag von misses-cat

von misses-cat am 21.07.2019, 13:38



Antwort auf Beitrag von misses-cat

… dass er Stress beim Notar gemacht hat, kann auch so interpretiert werden, dass er dort mit richtigem Namen in einer Urkunde aufgetaucht wäre; was ihm spätestens bei der Vaterschaftsanerkennung passiert, er muss ja bei Beurkundungen einen Ausweis vorlegen. Oder ist der auch gefälscht? Ich weiß nicht, ob man sich durch Mittwisserschaft strafbar macht, wenn man einen unter falschem Namen seit 10 Jahren hier lebenden Asylsuchenden "deckt" und dieser hier eventuell auch (finanziell?) unterstützt wird.

von Holzkohle am 21.07.2019, 14:57



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

darum frag ich nicht konkret nach ich will mich nicht noch mit strafbar machen ich vermute das auch dagmar

von Ellert am 21.07.2019, 15:30



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Und wegziehen will sie auch nicht sie hat nen sicheren Job, Geschwister etc Ich glaube finden würde einer der sich so "auskennt" so oder so ich kenne ihn ja nicht ob er eher aufs Bleiberecht aus ist oder aufs Kind als sein "Eigentum" bei den Geschichten denke ich auch imemr an das Buch "nicht ohne meine Tochter" dagmar

von Ellert am 21.07.2019, 15:32



Antwort auf Beitrag von Ellert

Natürlich darf das Amt den Rat nicht schriftlich erteilen ;-) Da hocken auch nur Menschen, die meinen es in meinen Augen einfach gut und wollen sich auch die Arbeit in den kommenden Jahren einfacher machen. Der Vater ein Asylsuchender mit x Identitäten. Asyl- und Jugendamt tauschen sich ja durchaus aus. Vielleicht steht die Abschiebung bevor. Darf er bleiben, wegen dem Kind, wird das Jugendamt ewig involviert bleiben (Kosten und Aufwand) und die Kosten für den "Vater" (egal ob Topf Asyl oder ALGII) sollte man auch bedenken. Ich bin ja sonst auch immer für Väter und ihre Rechte aber vertraue da auf Kollegen und denke: Die haben sich was dabei gedacht bei dem Rat... ohne Grund raten sie so etwas nicht und lehnen sich auch nicht ohne Grund aus dem Fenster. Zum Thema Unterhaltsvorschuss. Ja, sie muss theoretisch sagen wer der Vater ist. Ein Asylsuchender halt. Vielleicht heißt er x, vielleicht y, vielleicht z... Sie weiß es nicht. Kein Amt wird es verfolgen... Wünsche der jungen Frau in Gedanken ließ Gute. Klingt so, als würde sie ihren Weg gehen...

von HeyDu! am 21.07.2019, 21:38



Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Achja und rum wie num. Der Steuerzahler wird zahlen... entweder Unterhaltsvorschuss der vermutlich nie vom Vater zurück gezahlt werden kann oder eben z.B. Sozialgeld nach SBG II fürs Kind, wenn das Einkommen des Kindes nicht zur Bedarfsdeckung reicht oder Unterhaltsvorschuss bei unbekanntem Vater oder die Frau verdient mal genug und es ist eh egal... Fakt ist... mit Vater der wegen dem Kind bleiben darf, wird es wesentlich teurer.

von HeyDu! am 21.07.2019, 21:48



Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Lügen muß sie ja nicht, aber auch nicht ohne Not die ganze Wahrheit rausposaunen. Der KV ist irgendsoein Ausländer, seinen Namen kennt sie leider nicht, er hat dazu unterschiedliche Angaben gemacht. Feddich. Rein rechtlich MÜSSTE das Jugendamt sie natürlich ins Kreuzverhör nehmen und alle Angaben zu allen Sexualpartnern im fraglichen Zeitraum aus ihr herauskitzeln. Aber wollen die das? Und haben die Zeit dafür? Mit etwas Glück (und denkenden Mitarbeitern) lautet die Antwort auf beide Fragen "Nein!", und dann kommt das Mädel damit durch, ohne den Anspruch auf UHV zu verlieren. Bleibt das Risiko, daß er die Vaterschaft einklagt, aber dafür müßte er natürlich seine Identität offen legen - will er das? Und bis das Verfahren mit allem Zipp und Zapp durch ist, fließt noch viel Wasser die Spree hinunter. Außerdem: Wenn er das tut, kann sie sich immer noch einen Anwalt nehmen. Nebenbei, zum Thema Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde wird direkt nach der Geburt ausgestellt. Wenn zu dem Zeitpunkt kein Vater bekannt ist, steht er auch nicht in DIESER Urkunde. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt dann ein Vater festgestellt wurde - entweder durch gemeinsame Erklärung der Eltern, oder durch ein Gericht - wird der Name natürlich ins Register eingetragen und steht dann auch in allen Dokumenten, die DANACH angefordert werden. Wenn für irgendeine Aktion die alte Geburtsurkunde akzeptiert wird, dann kann man selbstverständlich die ohne Vater hernehmen. Aber wenn ein aktueller Auszug aus dem Geburtsregister gebraucht wird, dann muß man den neu anfordern, und da steht er dann natürlich drin. In den elektronischen Daten (im Standesamt und bei der Meldestelle) steht er ab Feststellung sowieso. Aber man kann ihn halt nicht nachträglich auf das Papier zaubern ;-).

von Strudelteigteilchen am 22.07.2019, 09:38



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Dennoch sollte sie alle Vorfälle mit ihm (Bedrohung, Gewaltanwendung etc. pp.) dokumentieren und/oder anzeigen. Einfach sicherheitshalber, damit sie was in der Hand hat. Denn wenn er die Vaterschaft einklagt, dann wird er sicher auch das Sorgerecht einklagen. Dazu wird ihm jeder Anwalt raten.

von Strudelteigteilchen am 22.07.2019, 09:43



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ja aber wenn sie ihn jetzt anzeigt dann wird sie ja dort angeben müssen wen konkret sie meint und dann kann es passieren dass da aktenkundig wird wer "irgend so ein Ausländer" ist. Ich würde es wie unten beschrieben halten und einfach nicht wissen wer das ist. Wenn der Kerl selbst nicht mal weiß wie er heißt... Dokumentieren was dieser Ausländer ihr angetan hat kann sie ja. Nur für den Fall dass das mal wichtig wird und sie irgendwann weiß wie der Typ heißt ;-)

von lilly1211 am 22.07.2019, 10:14



Antwort auf Beitrag von lilly1211

alles kompliziert Wenn die große Liebe Endet sind oft nur Scherben da... aber solche Scherben braucht kein Mensch... dagmar

von Ellert am 22.07.2019, 19:15



Antwort auf Beitrag von Ellert

Aber es ist und bleibt eine Zwickmühle. FALLS der Kerl auf Vaterschaft klagt und sie darauf angewiesen sein wird, seine Aggressionen nachzuweisen - dann wäre die eine oder andere Strafanzeige definitiv hilfreich. Und spätestens dann käme - auch ohne Strafanzeigen, aber alleine durch das Vorhandensein der Chats - so oder so raus, daß sie mehr von ihm wußte, als sie dem Jugendamt gesagt hat. Da wird sie sich sowieso ein "Du, du, du!" vom Richter einhandeln. Ich würde darauf vertrauen, daß das Jugendamt im Zweifel erstmal keine Informationen von der Polizei anfordert, wenn sie das nicht ausdrücklich erwähnt. Ob sie bei einem eventuelle Prozess "nur" die Chats plötzlich auf ihrem Handy findet oder auch die eine oder andere Strafanzeige hervorzaubert - das dürfte den Kohl nicht mehr fett machen. Meine Einschätzung. Vielleicht doch nochmal die nette Sachbearbeiterin beim JA ganz konkret fragen?

von Strudelteigteilchen am 24.07.2019, 16:12



Antwort auf Beitrag von Ellert

Also mein naiver tip: Zum Anwalt ,aus Angst und weil der verdacht besteht auf Kindswohlgefährdung, da die Möglichkeit der Entführung ins Ausland besteht. Dann läuft die Prüfungsmaschienerie an und das ding läuft. Hat er sich nix vorzuwerfen , kann er gern Vater sein( wie auch immer das finanziell läuft, traurig aber wahr) , hat er natürlich etwas zu verbergen , hat man auch gewonnen. Naive Meinung, nur um das noch einmal zu erwähnen

Mitglied inaktiv - 21.07.2019, 22:14



Antwort auf Beitrag von Ellert

Na wenn der Typ selbst nicht weiß wie er heisst KANN sie ihn ja gar nicht als Vater angeben. Es stimmt doch: sie hat mit jemandem geschlafen dessen Namen sie nicht kennt. So würde ich es machen. Wenn er dann klagt ist es was anderes.

von lilly1211 am 22.07.2019, 07:16



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich finde einige Antworten hier seehr gefährlich. Beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss bestätigt werden, dass die Identität des Vaters nicht bekannt ist und man alle möglichen Schritte unternommen hat um diesen zu finden. Andernfalls drohen zumindest die Rückzahlung des UHV, mit Pech auch strafrechtliche Konsequenzen. Da ich davon ausgehe, dass sie bei der Arbeit ab und an auch ein Führungszeugnis abgeben muss kann das auch das berufliche Aus bedeuten. Zum anderen gibt sich der Mitarbeiter für UHV mit der Info ggf. nicht zufrieden und sie wird richtiggehend verhört. Diese Leute sind es gewohnt mit Müttern zu sprechen, die keine Lust auf den Vater ihrer Kinder haben (aus welchem Grund auch immer) und im der Lage solche Gespräche entsprechend zu führen. Beim Antrag auf UHV wird zudem der Punkt abgedeckt, ob man den Vater (z. B. aus Angst vor Gewalt) nicht angeben will, auch wenn er bekannt ist. Die Aussage des JA-Mitarbeiters hat sie bestimmt nicht schriftlich erhalten, warum sollte dieser seinen Job riskieren mit der Anstiftung zu einer Straftat. Hingegen ist das JA durchaus in der Lage dafür zu sorgen, dass der Vater das Kind nur unter Aufsicht sieht (wenn überhaupt). Sollte dieser kriminell und aufgrund von Gewalt ein Risiko für das Kind darstellen kommt es ggf. zu einem Verfahren wegen möglicher Kindeswohlgefährdung. Das wird ihr der JA-Mitarbeiter ja wohl ebenfalls mitgeteilt haben, wenn er sie schon auf solche Abwege aufmerksam macht. Außerdem waren sie - wenn ich das richtig verstanden habe - schon zusammen bei einem Notar? Der Vater weiß also von der Schwangerschaft? Zumindest aber der Notar? Und der JA-Mitarbeiter? Für mich klingt das alles wenig realistisch und ich vermute mal, dass die junge Frau (aus Scham, Angst oder sonstigen Gründen) da ein paar Infos verschweigt oder hinzudichtet - das soll kein Angriff sein, man kann immer in gefühlt ausweglose Lage kommen und sich hilflos fühlen. Am sinnvollsten scheint mir hier der Gang zu einem Anwalt für Familienrecht, und zwar so zügig wie möglich. Ob der Vater Asylant ist oder nicht ist doch relativ egal, wie mir scheint. Wenn er ohnehin unterschiedliche Identitäten hat sollte es für ihn kein Problem sein selbst bei Ablehnung einen erneuten Versuch zu starten, die kriminelle Energie dazu scheint ja vorhanden zu sein.

von Sirafi am 26.07.2019, 21:39



Antwort auf Beitrag von Sirafi

Sirafi, Du schreibst es: Sie muss bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss angeben, dass die Identität des Vaters nicht bekannt ist. Aber kennt die Frau die tatsächlich? Wenn er hier unter mehreren Namen lebt? Was soll sie angeben? Den Namen von Ausweis 1 oder 2 oder oder oder? Luvi

von luvi am 27.07.2019, 14:21



Antwort auf Beitrag von luvi

Korrekterweise das sie den Vater unter diesen Namen kennt, dieser Name aber ziemlich sicher falsch ist. Rest sollen dann die Behörden klären.

von Felica am 29.07.2019, 08:25



Antwort auf Beitrag von luvi

Die Frau kann aber bestimmt einige Angaben machen und dabei deutlich ehrlicher sein als gegenüber der Threaderstellerin. Hier passt nämlich etliches nicht ganz zusammen: Die Frau kennt den Mann unter diversen Identitäten, weiß um seinen Hintergrund, fürchtet sich vor seinen Aggressionen und ist von ihm schwanger. Das sehe ich noch irgendwo ein, man kann eine Menge Dummheiten machen, wenn man verliebt ist. Spätestens jetzt sollte aber mal die Reißleine gezogen werden! Seitens JA wird geraten den KV nicht anzugeben? Halte ich für höchst fragwürdig, auch das JA besteht aus Mitarbeitern, denen solche Fälle nicht unbekannt sind. Der Mitarbeiter würde sich mit einer solchen Aussage im Zweifelsfall selbst eine Menge Ärger einhandeln. Sie waren zusammen beim Notar. Um was zu tun? Beide das alleinige Sorgerecht der Mutter zu klären? Dazu muss er aber wissen, dass er der Vater ist? Und mit welcher seiner Identitäten wollte er eine solche Verfügung denn unterschreiben? Spätestens an dies Punkt hätte der Notar doch wohl darauf hingewiesen, dass das kaum rechtskräftig wäre. Außerdem hat das Sorgerecht (in diesem Fall) nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun. Auch darauf hätte der Notar wohl hingewiesen. Eine entsprechende Klausel hätte doch zumindest irgendwie beinhalten müssen, dass gegen den Vater keinerlei Ansprüche bestehen. Würde sie dann mit KV unbekannt UHV beantragen wäre dies selbst als Betrug zu werten. Der KV war beim Notar zugegen, hat dort Stress gemacht aber offensichtlich auch spätestens dort mitbekommen, dass er Vater wird? Und für ihn bringt diese Vaterschaft vermutlich nur Vorteile? Herzlichen Glückwunsch, warum sollte er dann so dumm sein das Kind nicht anerkennen zu wollen und von sich aus die nötigen Schritte einleiten? Der KV würde sie aufgrund seiner kriminellen Erfahrungen wohl überall finden? Warum macht sie sich dann überhaupt Sorgen um den Unterhalt und ist nicht eher bei der Polizei um ggf. Angaben zu machen? Für mich passt hier nicht viel zusammen. Mit dem Unterschied: hier im Forum drohen ihr keine Konsequenzen, selbst wenn sie es selbst geschrieben hätte. Bei falschen Angaben aber schon. Und davon scheint es auch in diesem Thread ein paar zu geben, aus welchem Grund auch immer.

von Sirafi am 30.07.2019, 15:44



Antwort auf Beitrag von Sirafi

und meine Töchter auch nicht - es geht wirklich um eine Freundin ! Diese übrigens zweifelt nicht an dem Rat des Jugendamtes ICH zweifle und vermute wenn sie sich an den Rat hält wird sie keinen UHV bekommen. Und klar weiss er von der Vaterschaft, er wollte sie ja anerkennen lassen beim Notar hat aber gedacht dass er auch das Sorgerecht bekommt und das hat sie verwehrt, daraufhin hat er eben gesagt so nicht und es gab keine Anerkennnung. Das nächste Drama wird es geben wenn er bemerkt dass das Kind nicht den von ihm ausgesuchten Vornamen bekommt und nicht muslimisch großgezogen wird. Dies sind die Situationen in denen ich froh bin dass meine Mädels da völlig langweilig sind zu spiessig für die heutige Zeit. Denn wäre ich Mutter, ich würde hier vor Sorgen zerfliessen. Wir habe in der Familie einen tragischen Fall bei Trennung mit muslimischem Huntergrund und anderen ethischen Vorstellungen dagmar

von Ellert am 09.08.2019, 18:48