Geschrieben von powerfee am 09.03.2004, 8:50 Uhr |
Anwaltskosten HELP
Hallo
ich habe mal eine Frage
Ich lebe seit Januar mit meinen Kids getrennt von meinem Mann
Ich bekomme für die Kids 604 Euro Unterhalt und für mich ca 700
Ich arbeite nicht !!
Bekomme ich den Anwalt bezuschusst oder übernommen ??? Meine Freundin sagt ,das man da auch Hilfen bekommen kann
Re: Anwaltskosten HELP
Antwort von evesmum am 09.03.2004, 9:10 Uhr
hallo,
ein erstes Beratungsgespräch kriegst Du normalerweise bezahlt, frag aber mal Deinen Anwalt vorher. Mußte man bei uns im Amtsgericht beantragen. (Alles mitnehmen, Kindergeldnachweis, Unterhalt, Erziehungsgeld, eben alles) oder der Anwalt beantragt das. Denen ist es aber meist lieber der Klient macht es. Außerdem kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. (Dann muß es aber auch bis zum Porozess gehen, sonst bekommst Du's nicht erstattet) Ich weiß aber nicht, wie da die Einkommensgrenzen sind. Kann Dir aber alles der ANwalt sagen.
Hoffe, ich konnte Dir ein bißchen weiterhelfen.
LG
Re: Anwaltskosten HELP
Antwort von dole am 09.03.2004, 10:39 Uhr
Hallo,
also du mußt wie oben schon erwähnt zum Amtsgericht gehen und einen sogennanten "Beratungshilfeschein " beantragen. Das dauert keine 10 Minuten wenn Du alles dabei hast.
Kindergeldnachweis
Unterhaltsnachweis
Erziehungsgeldnachweis
einen aktuellen Kontoauszug damit sie sehen das du kein Vermögen hast.
Prozesskostenhilfe beantragt man eigentlich erst wenn es zu einem Prozess kommt.
Wenn du den Hilfeschein hast mußt du beim Anwalt nur noch 10 € bezahlen.
Gruß Dole
Re: Anwaltskosten HELP
Antwort von Rob am 09.03.2004, 14:07 Uhr
Hi Powerfee, da scheint es mit dem Unterhalt doch gut zu klappen, warum dann noch zum Anwalt?
Gruß, Rob
Re: Anwaltskosten HELP
Antwort von Saiya am 09.03.2004, 14:46 Uhr
Hi!
Also, wie die anderen schon geschrieben haben, steht Dir für das außergerichtliche Verfahren die sog. Beratungshilfe zu. Dann zahlt das Land deine Anwaltskosten komplett oder zum Teil, das kommt auf Dein Einkommen an. Aber so wie es bei Dir aussieht, wird es wohl komplett bezahlt werden. Die Anträge dafür bekommst Du beim zuständigen Amtsgericht oder der Anwalt gibt sie Dir, wenn Du dort warst. Sollte das alles irgendwann in ein Verfahren übergehen, steht Dir Prozeßkostenhilfe zu. Diese wird ebenfalls beim Gericht beantragt, allerdings vom Anwalt. Auch hierüber bekommst Du ein Formular von Deinem Rechtsanwalt. Dann zahlt der Staat die ganzen Anwaltskosten, z. B. die Kosten für die Scheidung, wofür man ein Gericht und auch einen Anwalt braucht, auch wenn man sich sonst in allem einig ist.
Mein Ex und ich haben uns einen gemeinsamen Anwalt genommen, wobe ich dessen Mandantin war. Er hat meine Scheidungskosten mit dem Staat abgerechnet und das war es dann.
Ach ja, wenn Du bzw. Ihr gemeinsam einen Anwalt sucht, achtet darauf, daß es ein Fachanwalt für Familienrecht ist.
Lieben Gruß
Cindy