Alleinerziehend, na und?

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auch Kontakt Vater (super lang)

Thema: auch Kontakt Vater (super lang)

Mein Großer musste ja mit 18 seinen Vater wegen Unterhalt auffordern. Da ich jahrelang über einen Anwalt versucht habe, Unterhalt zu bekommen, sind wir auch wieder zu diesem Anwalt zwecks Aufforderung gegangen. Also, der Anwalt kennt die ganze Problematik. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass der Anwalt schon verzögert und gegen uns arbeitet. (Klar, mein Sohn ist Mandant, aber er überlässt dies mir.) Wir sind 3 Tage nach dem 18. (vorher durften wir nicht zum RA) beim Anwalt aufgeschlagen. Er hat uns dann direkt weggeschickt (dürfte gar nicht mit uns reden), um einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen. Wir am nächsten Morgen zum Amtsgericht, die uns zum Jugendamt geschickt: hier kümmert sich das Jugendamt erst mal um Unterhaltsforderungen. Seltsam nur, dass die bereits vor 12 Jahren sämtliche Versuche aufgegeben haben und mich aufforderten, die Beistandsschaft aufzuheben. Naja, wir also direkt wieder zum Jugendamt und dort ein Schreiben erhalten, Jugendamt wird nicht tätig. Damit wieder am nächsten Tag zum Amtsgericht und endlich den Beratungsschein erhalten. Nachmittags beim Anwalt angerufen, Termin aber erst am 3. des Folgemonats. Somit wurde schon mal der Geburtsmonat Unterhalt gespart Nach 3 Wochen ging dann auch erst das 1. Schreiben mit der Aufforderung an den Vater. Die Antwort kam nach 14 Tagen: er kann leider nicht zahlen, da er als Geschäftsführer nur 360 € brutto verdient. Aber er möchte wissen, wieviel sein Sohn verdient, damit er weiß, was er zahlen soll. Im übrigen möchte er gern, Kontakt zu seinem Sohn - der ja von der Kindesmutter immer verhindert wurde. So, wir wegen der Antwort wieder zum Anwalt. Der wollte dann erst mal meinen Verdienst, um die Unterhaltsberechnung anzufertigen. Auf unsere Bitte, erst mal zu antworten, dass der Sohn noch Schüler ist und kein Einkommen hat, ging er nicht ein. Nach 3 Wochen kam eine Unterhaltsberechnung, die überhaupt nicht stimmte. Mein Einkommen war viel zu hoch angegeben, dass Kindergeld erhielt mein Ex und Abzüge bzgl. meines Jüngsten wurden auch nicht vorgenommen. Ich also Einspruch eingelegt und durfte dann nach 4 Wochen wieder zum Anwalt. Hier wurde besprochen, dass erst mal der Brief beantwortet wurde, wie von uns gewünscht. Allerdings sollte im Brief auf den Kontaktwunsch nicht eingegangen werden. Der Anwalt schrieb aber: Nach Klärung der Unterhaltszahlung wird mein Mandant Kontakt mit seinem Vater aufnehmen. Davon abgesehen, will mein Sohn derzeit keinen Kontakt (seit dem er 14 ist, rate ich ihm zur Kontaktaufnahme). Aber der Anwalt meines Ex zieht sich nun natürlich an diesem Satz hoch: Unterhalt hätte ja wohl nichts mit Kontakt zu tun und die Mutter hätte die Versuche immer unterbunden. Würdet ihr den Anwalt wechseln? Sehe ich dies so falsch, dass der Anwalt gegen uns handelt? Das ganze Hinundher läuft jetzt seit 1/2 Jahr und es geht überhaupt nicht voran. Ich würde den Anwalt am liebsten auffordern, diesen Satz richtig zustellen - wie auch immer. Natürlich ärgert es mich auch, dass mir unterstellt wird, ich hätte dies blockiert. Es handelte sich auch lediglich um 2 Anfragen über das Jugendamt - jeweils nach der Anzeige bzgl. Unterhaltspflichtverletzung. Aus gravierenden Gründen war damals bei der Scheidung ein absolutes Kontakt- und Umgangsverbot ausgesprochen worden. Aber mit 14 habe ich meinem Sohn zugetraut, sich körperlich wehren zu können und hätte Kontakt zugelassen.

von ursel66 am 11.02.2011, 08:13



Antwort auf Beitrag von ursel66

Hi! Also, wenn du so unzufrieden mit dem RA bist, das es dir so vorkommt, als zögere er die Dinge hinaus und so weiter, hast du ihm das schon mal gesagt? Ein Bekannter von mir hat mal wegen unzufriedenheit den Anwalt gewechselt und hatte dadurch ne Menge ärger. Kann ja auch ein Einzelfall gewesen sein. Würde das dem Anwalt aber erstmal sagen, bevor ich zu nem anderen gehe. Er sollte zumindest stellung nehmen können, wenn du unzufrieden bist.

von Sascha1811 am 11.02.2011, 08:53



Antwort auf Beitrag von Sascha1811

Ja, ich hab dem das gesagt. Vor Weihnachten (Verzögerung durch ihn) aber dies wäre reiner Zufall. Mich interessiert einfach, ob ich zu empfindlich bin. Ist dies normale Vorgehensweise? Durch den Beratungsschein bekommt der Anwalt ja auch weniger Geld. Aber irgendwie hätt ich zumindest doch mal gern ein Ergebnis.

von ursel66 am 11.02.2011, 17:45



Antwort auf Beitrag von ursel66

Wenn du dem Anwalt nicht vertraust, wuerde ich ihm sofort das Mandat entziehen und wechseln. Er ist ein Dienstleister und hat dir zu dienen. Deine Geschichte klingt haarstraeubend, vom Vorgehen des JA bis zum Anwalt jetzt. Und ja, es besteht die Moeglichkeit dass der Anwalt gegen dich arbeitet. Meine Mutter war in einer aehnlichen Lage wie du und bekam spaeter umstaendehalber die Kopie eines Schreibens in die Haende indem IHR Anwalt dem KV mitteilte, dass doch alles gut fuer ihn liefe. Such dir jemanden dem du vertraust.

von Pamo am 11.02.2011, 15:09



Antwort auf Beitrag von Pamo

Wie ist das dann ausgegangen? Das ist ja ein schwerer vertrauenmissbrauch eines Anwalts. Hatte das folgen? Der macht sich doch strafbar, oder nicht?

von Sascha1811 am 11.02.2011, 16:48



Antwort auf Beitrag von Sascha1811

Die Sache ging fuer den Anwalt und den KV folgenlos aus, da meine Mutter zu dumm und unerfahren war, um die entsprechenden Schritte einzuleiten. Jemand Kluegeres haette diese Nullnummer wahrscheinlich ganz schnell als solche durchschaut und sich einen neuen Anwalt genommen, bevor der Schaden entstanden war. Eine unerfahrene junge Frau ohne gute Beratung weiss da gar nicht wie sie den Hammer schwingen soll. Uebrigens hat der KV bis zum heutigen Tage keinen Kindsunterhalt gezahlt. Und per deutschem Gerichtsurteil ist das auch richtig so und meine Mutter ist selbst schuld, da sie sich haette besser um das Geldeintreiben kuemmern muessen.

von Pamo am 11.02.2011, 21:10



Antwort auf Beitrag von ursel66

Hallo Ursel, ich würde mal weniger einen gegen seinen Mandanten arbeitenden Anwalt vermuten. So etwas ist, auch wenn pamo anscheinend so einen Fall kennt, eine krasse Ausnahme. Es ist auch üblich, erst einen Beratungshilfeschein anzufordern, bevor der RA die Zeit investiert, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Dass ihr in diesem Fall nun auch noch vorher zum Jugendamt musstet, um den Beratungshilfeschein zu bekommen, dafür kann der RA nix. Es ist außerdem nicht unüblich, dass Bearbeitungszeiten anfallen, die dem Mandanten lang vorkommen. Drei Wochen finde ich auch eher lang, das hängt aber von allen möglichen Faktoren ab, die man von hier aus nicht beurteilen kann. Auch der dadurch erfolgte Ablauf eines Monats kann durchaus passieren. Was aber gar nicht geht, ist der Fehler bei der Stellungnahme zum Umgang. Der RA kann zu einem solchen Thema nichts schreiben gegen die ausdrückliche Anweisung. _Das_ wäre für mich gegebenenfalls ein Grund, den RA zu wechseln. Dies ist im Grunde auch problemlos möglich, einfach Termin bei einem anderen RA ausmachen, Sachverhalt schildern, ihn beauftragen. Der zeigt dann gegenüber dem vorherigen RA seine Beauftragung an und unterrichtet ihn von der Beendigung des Mandats. Allerdings solltet ihr vor einem Wechsel die Kostenfrage bedenken. Der RA war tätig und hat Anspruch auf die Gebühren. Wenn ihr einen neuen RA beauftragt, fallen dort die Gebühren noch einmal an. Beratungshilfe wird aber im Regelfall nur einmal in derselben Angelegenheit gewährt - meiner Ansicht nach auch zu recht, da ja die Allgemeinheit dafür aufkommen muss. Ihr lauft daher Gefahr, einen zweiten RA selber bezahlen zu müssen.

Mitglied inaktiv - 11.02.2011, 22:12