Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Auch eine Frage zum Kindergeldzuschlag. Zählt Umgangskind ?

Thema: Auch eine Frage zum Kindergeldzuschlag. Zählt Umgangskind ?

Eine Freundin fragte mich, vielleicht kennt sich hier jemand aus ? Ihr Mann hat eine Tochter aus vorheriger Beziehung. Sie kommt alle 2 Wochen Freitags - Montag früh und die halben Ferien. Da ihr Mann den alten Job verlor und nun zwar einen neuen hat, aber nicht so viel verdient will sie Kindergeldzuschlag beantragen. Die Tochter hat ein eigenes Zimmer bei ihnen, wird selbstverständlich verpflegt etc. , er zahlt den Mindestunterhalt. Haben noch zwei gemeinsame Kinder, was vor der Insolvenz seines alten AG alles kein Ding war. Sie ist in Elternzeit, das Baby ist 3 Monate. Wird beim Zuschlag seine Tochter irgendwie mit berücksichtigt? Für die Wohnungsgröße zum Beispiel ? Danke für Tipps.

von Sternenschnuppe am 23.04.2014, 13:47



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Kinderzuschlag kann nur für Kinder beantragt werden, die im Haushalt leben. Das Umgangskind zählt also nicht. Sollte ergänzendes H4 möglich sein, würde das Umgangskind tatsächlich 8 Tage im Monat plus jeweils die halben Ferien zählen. Das muss man m.E. sehr genau durch rechnen.

von shinead am 23.04.2014, 14:02



Antwort auf Beitrag von shinead

Ah danke. Sie sagte auf dem Formular könne man extra eintragen welches dieser Kinder nicht dauerhaft da wohnt und warum. Ich meine zu wissen dass ein Umgangskind beim Wohngeld mitberechnen wird, bin mir aber nicht ganz sicher.

von Sternenschnuppe am 23.04.2014, 14:13



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

denn diese Ausgaben hat er ja, ob das Kind bei ihm wohnt oder nicht, er zahlt Geld für das Kind (würde es bei ihm wohnen, wäre es kein fester betrag monatlich sondern in form von essen, zimmer, kleidung etc, aber so hat er ja dennoch UNTERHALTSKOSTEN auch wenn es nicht bei ihm lebt)

von Keksraupe am 23.04.2014, 21:15



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Ja, das stimmt. Hauptproblem sagte sie mir vorhin ist wohl die Größe der Wohnung. Die sei unangemessen, aber das Kind hat da seit Immer nun einmal ein Zimmer. Umgangskinder , gerade wenn sie so regelmäßig da sind, halbe Ferien etc.?

von Sternenschnuppe am 23.04.2014, 21:23



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

und haben festgestellt, dass wir den kriegen würden, wenn der pups da ist allerdings wurde da nirgens nach der größe der wohnung gefragt, nur nach der miete

von Keksraupe am 23.04.2014, 21:47



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Sie hat mir das Formular vorhin geschickt als PDF. Es werden die Kinder im Haushalt gefragt und darunter eben kann man davon Kinder angeben die nicht dauerhaft da sind. Da hat sie die Tochter dann nocheinmal reingeschrieben, als Grund : Hauptwohnsitz bei der Mutter, Bezug zu ihr = Stiefkind. Es wird anhand der genannten Personen und des Mietvertrages und der Kosten ja die angemessene Miete berechnet. Mit Stiefkind passt das, ohne eben nicht. Sie wird jetzt noch einen Brief dazu schreiben, wann, wie oft, wie lange ihre Stieftochter da ist. Nach der Probezeit verdient ihr Mann auch wieder mehr, dann geht es ohne. Derzeit ist es alles verdammt eng.

von Sternenschnuppe am 23.04.2014, 22:12



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ist Kinderzuschlag eines Landesleistung mit verschiedenen Formularen? Ich habe das Formular meiner Bekannten gesehen. Die konnte ihre erste Tochter (lebt beim KV) nicht eintragen...

von shinead am 24.04.2014, 08:52



Antwort auf Beitrag von shinead

Überschrift von dem Feld : Kinder die nicht dauerhaft im Haushalt wohnen. Sie schickt es nun ab, mal sehen was bei rauskommt.

von Sternenschnuppe am 24.04.2014, 09:29