Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sanuk am 17.02.2012, 23:50 Uhr

auch mal wieder melden..und Frage( lang)

ich hatte vor 1 1/2 Jahren hier mal einer Frage gestellt und ihr habt mir weiter geholfen :-)
damals ging es ums verklagen wegen Samendiebstahls ;)
Der KV hat gar keine interesse an seinem süßen Jungen, aber da kann mal wohl nix machen.
Nun habe ich einen Mann kennen gelernt und bin frisch verliebt, er selber hat eine kleine 2jährige Tochter die er gerne sehen möchte. Seine ehemalige Lebensgefährtin bestimmt wann, wie lange und meistens so wie es ihr rein passt. So können wir eigentlich nicht wirklich was planen, da er sie nicht mitnehmen darf.
Er kümmert sich total liebevoll um seine Tochter und wenn er bei uns ist auch um meinen Sohn, er würde auch gerne seine Tochter zu sich nach Hause nehmen aber sie will es absolut nicht....ab wann entscheidet das JA oder im notfall das Familiengericht das er das Recht bekommt auch mal seine Kleine übers WE zubekommen.
Er zahlt für die Tochter und ihre Mutter regelmäßig Unterhalt...auch mal etwas mehr, da er schon ein schlechtes Gwissen hat, sein Mädchen "verlassen" zu haben.
Mich macht es total traurig wenn ich mit bekomme wie manche Frauen reagieren ( auch wenn sie verletzt worden sind, durch das verlassen) , das Kind hat schließlich einen Vater der sich dafür interessiert, dann muß man es ihm nicht noch schwerer machen, oder sehe ich das falsch....weil der KV von meinem Sohn keinerlei interesse zeigt??
Kann mir jemand weiter helfen?
Vielen lieben Dank Sanuk

 
4 Antworten:

Re: auch mal wieder melden..und Frage( lang)

Antwort von xHoneySx am 18.02.2012, 6:33 Uhr

Er soll sich ans Jugendamt wenden. Er hat ein recht darauf seine Tochter auch mit zu nehmen & das wird er auch bekommen. Er soll sich bloß nicht von der Mutter alles gefallen lassen !

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Re: auch mal wieder melden..und Frage( lang)

Antwort von Thelmalouise am 18.02.2012, 6:45 Uhr

Ans Jugendamt wenden und um ein Gespräch bitten mit der Mutter zusammen ist ganz ganz wichtig.
Da einen Umgangsplan ausarbeiten.
ER entscheidet was er mit dem Kind beim Umgang macht und ER entscheidet wohin er geht und wen er besucht.
Sie darf nichts verbieten was nicht nachweislich das Kindeswohl gefährdet.

Fruchtet das nicht schnellstmöglich Umgangsklage beim Familiengericht einreichen, dann wird ein Richter weiteres klären.

Das Kind ist nun 2 ? Dann würde ich erstmal mit ganzen Tagen beginnen, wie Samstag & Sonntag von 10-17 Uhr z.B. alle zwei Wochen.
In der "freien" Woche 1 Nachmittag wenn nicht gar mehr.

Und dann kann es nach einer gewissen Zeit ( 2-3 Monate ? ) mit Übernachtungen losgehen.

Lasst Euch nicht einschüchtern und vor allem nicht ewig hinhalten.
Das Jugendamt hat im Übrigen keine Entscheidungsmacht, es darf nur beraten !

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dürft ich bitte wissen, was es mit dem samenraub auf sich hat?

Antwort von dr.snuggles am 18.02.2012, 13:21 Uhr

fragt
snuggles

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@dr.snuggles

Antwort von sanuk am 18.02.2012, 13:58 Uhr

Der KV wollte mich damals anzeigen, da ich trotz Pille schwanger geworden bin.....er hat behauptet das die Pille zu 100% sicher ist, leider war das gegenteil bei mir der Fall.....deswegen Samenraub...so hat er es bezeichnet...

Ja so was soll vorkommen

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