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Geschrieben von maushi2000 am 28.04.2004, 9:44 Uhr

Auch ne Frage zur Steuererklärung!

Hallo,
ich habe auch mal eine Frage zur Steuererklärung. Mein Mann und ich leben seit dem 25.01.04 getrennt. Eigentlich wäre die Steuer 2003 ja noch eine Zusammenveranlagung. Habe ihn deswegen angesprochen, aber das interressiert ihn nicht. Nun muss die Steuer ja bis Ende Mai glaub ich gemacht sein. Ich hab 2003 nur auf 400 Euro Basis gearbeitet, er Vollzeit! Da ich keine Strafe zahlen möchte habe ich mich gefragt, ob ich jetzt nur eine für mich machen soll.
Was soll ich tun?
Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten. Entweder ich mache eine nur für mich oder gar keine.

Liebe Grüße und danke für Eure Antworten.
Angela m. Jaqui *03.10.00 und Baby Nico ET 03.06.04

 
7 Antworten:

Re: Auch ne Frage zur Steuererklärung!

Antwort von safrarja am 28.04.2004, 10:06 Uhr

Hallo !

Am besten Du sagst Deinem Mann Bescheid daß Du wenn er sich nicht kümmert alleine veranlagst !

Sag ihm dann auch daß er dann für das Jahr 2003 in Steuerklasse 1 zurückgestzt wird und da er ja Klasse 3 hatte dann ordentlich Steuern zurückzahlen muß !

Bei meinem Mann waren das damals 3000 Euro ! und er verdient nicht wer weis wieviel !

LG safrarja

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Re: Auch ne Frage zur Steuererklärung!

Antwort von marit am 29.04.2004, 10:43 Uhr

zu euer beider Vorteil wäre es am besten, noch einmal gesamtzuveranlagen. Denn wenn du nur geringfügig beschäftigt warst, hast du ja gar keine Steuern gezahlt und er konnte den Steuervorteil alleine einstreichen. Also veranlagt zusammen, aber unter der Bedingung, daß du genau die Hälfte seines Splittingvorteils nach der Trennung von ihm zurückbekommst, bzw. es mit dem Unterhalt gegengerechnet wird. Denn wenn er nachträglich Steuern nachzahlen mußt, und dir dann deshalb Unterhalt gekürzt wird, habt ihr ja beide nix davon.

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Re: Auch ne Frage zur Steuererklärung!

Antwort von Rob am 29.04.2004, 14:21 Uhr

und wenn die Trennung erst in 2004 war, dann gilt auch in diesem Jahr noch die Zusammenveranlagung!
Gruß, Rob

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Re: Auch ne Frage zur Steuererklärung!

Antwort von LaraRobin am 29.04.2004, 23:57 Uhr

Hi Rob,

das ist so nicht richtig. Auch ein Ehepaar kann die getrennte Veranlagung wählen.

Liebe Grüße Susanne

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Kann. Sollte es aber nicht. Es sei denn, ihr wollt dem Staat Geschenke machen! (o.T.)

Antwort von Rob am 30.04.2004, 14:03 Uhr

.

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Re: Auch ne Frage zur Steuererklärung!

Antwort von lucile am 01.05.2004, 9:36 Uhr

Yepp, für 2003 kannst Du euch getrennt steuerlich veranlagen lassen.
Dann wirds für Deinen Ex happig.

Meiner hat das damals (2000) gemacht um mir eine auszwischen :-(((. Das waren dann auch mal schnell nebenbei ein paar tsd. Euronen. Verkommt also auch zu einem lecker Ärgermittelchen, für die Nebenkriegsplätze...

Erklär ihm in Freundschaft die Folgen für sich und forder ihn auf die Ek-St-Erklärung zusammen mit Dir zu machen, weil Du ansonsten die getrennte Veranlagung beantragen wirst/musst. Nicht,d ass Du am Ende noch der Buhmann dafür wirst.

Gruss
L.

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Re: Auch ne Frage zur Steuererklärung!

Antwort von lucile am 01.05.2004, 9:43 Uhr

Hallo Rob.

Wenns drum geht, dass einer den anderen ärgern will, verkomtm dieses Gesetzt durchaus zur Waffe.

2001 getrennt, 2000 Ek-St-Erkl. noch nicht gemacht, kam der gegötterte Exggatte auf die glorreiche Idee sich getrennt veranlagen zu lassen. Das hat mich trotz Elternzeit mächtig auf den Dings getroffen. Mein Einkommen, die lächerlichen paar Monate plus Mutterschaftsgeld (progressiv besteuert - hatte mich dann sogar einer shliesslich abgewiesenen Sammelklage angeschlossen) habe mir eine deftige Nachzahlung beschert. Ihm hats weder einen Vorteil noch einen Nachteil gebracht. Ausser, dass er mir noch ein paar tausend Euronen Schulden gemacht hat.

Es gibt eben immer solche und solche.
Nachträglich getrennt veranlagen geht immer noch, zumindest solange keine Ek-St-erklärung oder Lohnsteuererkl.. (gibt es die eigentlich noch?) abgegeben wurde.
Udn nicht meinen, dass es bei Einkommen um grosse gesicherte Einkommen geht. Dafür reicht die Arbeit in einem benachbarten Ausland.


Gruss
L.

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