Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Emin am 21.12.2014, 20:51 Uhr

Aufenthaltsbestimmung!

Hallo liebe Leute,
ich habe ein großes Problem. Meine Freundin mit der ich einen Sohn habe der fast 1,5 Jahre alt ist wollte Ende Oktober ihre Eltern besuchen.

Das tat sie auch. Nach 1 Woche rief sie mich an und sagte,dass sie gerne noch ne Woche bleiben würde, und ob es ok wäre ich sagte klar ich meine sie arbeitet ja auch hart und kann natürlich ihren Urlaub mal genießen.

Nach der 2ten Woche rief sie an und als wir in Gespräch waren sagte sie mir das sie nicht mehr wieder kommt, ich solle nach dem Ort ziehen wo ihre Eltern leben (ca. 650km) weg .

Ich war überrascht und natürlich will ich von meinem gewohnten Umgebung nicht weg. Sie hat hier einen Job.
Meine Eltern haben einen Haus wo wir keine Miete zahlen uns gings nicht schlecht, außer 250 Euro Kredit, den wir abbezahlten!

Nach eine Woche bekam ich einen Brief von ihre Anwältin , sie wollte die Aufenthaltsbestimmung haben. Grund dafür wäre mein Sohn da anzumelden und zu Tagesmutter zu geben.

Daraufhin bin ich auch zum Anwalt und habe das gleiche getan.
Dann bekam ich noch einen Brief sie wolle ihre Möbel abholen am 6.12.14. Normal passte es mir gar nicht. ich wollte nach 5 Wochen wieder meinen Sohn sehen und hatte geplant denn Samstag zu ihm zu fahren.

Sie schrieb mir bis sie ihre Möbel bekommt darf ich meinen Sohn nicht sehen. Natürlich habe ich wieder nachgelassen und habe ihr gesagt sie darf ihre Sachen holen.
Es war so schriftlich abgemacht, dass sie nur IHRE Sachen abholen darf.
So tat ich alles ins Wohnzimmer was ihr Besitz war und schloss die Schlafzimmertür ab.
Als sie da waren bin ich von zuhause weg und hatte meine Mutter gebeten da ein Auge drauf zu haben weil ich damit nicht klar kam emotional und kein Streit wollte.
Darauf hin schoss sie die Tür auf mit einem Dittrich und holten Kleinigkeiten von mir und all das Zeug von meinem Sohn raus ohne jeglich darüber gesprochen zuhaben.
Ich habe natürlich anzeige erstattet wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch.

Als sie diesen Brief bekam durfte ich gar keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn haben also auch nicht am Telefon seine Stimme hören oder er meine.

Wir waren natürlich beide beim Jugendamt und haben vorgesprochen.
Das Jugendamt sagte zu mir: Das sie keinen Grund sehen, dass mein Sohn aus seinem gewohnten Umfeld raus gerissen werden sollte und auch keinen Grund sehen, dass die Mutter die Berechtigung dafür bekommen sollte.

Das Amtsgericht wo meine Freundin ist hat nach dem Amtsgericht hier bei mir übergeben. Meine Anwältin sagt zu mir es sieht sehr gut aus für mich aber natürlich habe ich Angst meinen Sohn zu verlieren.

Meine Ex konnte auch nix negatives beim Jugendamt über mich erzählen außer, das wir bei meine Eltern wohnten. Aber da sogar hatten wir ne Abmachung, dass wir ende des Jahre ausziehen wenn nicht das mittlere Geschoss frei geräumt wäre.

Bitte Leute helft mir. Bin ich im Recht? Kann ich meinen Sohn zu mir holen oder nicht ? Haben natürlich geteiltes sorgerecht!

Habe das ganze in Groben beschrieben, außer eventuell kleine Details vergessen wenn fragen sind antworte ich gerne !

 
16 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Marianna81 am 22.12.2014, 14:34 Uhr

Aus welchem Grund willst du den Kleinen zu dir holen? Welche Vorteile hatte es denn für euren Sohn wenn er bei dir lebt?Sehen kannst du ihn ja auch weiterhin, evtl. musst du dann deine Ex einklagen.
lg

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von mf4 am 22.12.2014, 14:37 Uhr

Er hat das halbe SR und sie darf das nicht... tat es aber und er sollte dagegen vorgehen. Der Anwalt ist ne Schnarchnase, riet abzuwarten und bei 600km Entfernung fährt man nicht mal weben wöchentlich das Kind besuchen... es ist doch vorprogrammiert, dass er dann kaum noch am Leben des Kindes teilhaben wird.
Wollen einige Väter nicht aber er will.

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Pamo am 22.12.2014, 14:43 Uhr

Den Anwalt sollte man eigentlich verklagen, das ist nicht nur schnarchnasig sondern hat dem KV richtig geschadet.

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Marianne Gegenfrage

Antwort von mf4 am 22.12.2014, 15:55 Uhr

Für dich währe es okay, wenn dein Partner (nicht getrennt!!!) mit dem Kind eien Woche verreist und dir dann mitteilt, dass er samt Kind nicht mehr heim kommen wird und du das Kind nun erst einmal einige Wochen nicht mehr sehe wirst und dann solltest du doch bitte mal eben immer 1200km fahren, wenn die Kontakt wichtig ist und natürlich monatlich noch einige große Scheine Unterhalt für Mutter und Kind schicken.

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Re: Marianne Gegenfrage

Antwort von Marianna81 am 22.12.2014, 16:18 Uhr

Nein, es wäre nicht ok. Aber: ich kann mir nicht vorstellen das eine Frau mit dem Kind ohne jeglichen Grund so einen radikalen Schritt geht. Es musste irgendwas passiert sein.
Ich sehe da aber die Aussichten des FS eher schlecht, denn seine Freundin ist ja schliesslich die Mutter des Kindes. nicht mehr und nicht weniger.

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Re: Marianne Gegenfrage

Antwort von mf4 am 22.12.2014, 16:29 Uhr

Mutter hin oder her...
geteiltes SR, bedeutet BEIDE haben die gleichen Rechte und Pflichten und teilen sich das ABR... was sie getan hat nennt sich Kindesentziehung.

Ich vermute ja, dass das geplant war und zumindest sie Trennungsabsicht hatte und niemals nur 1 Woche mal weg wollte. Er ist heftigst verarscht worden.
Irgendwas wird sicher vorgefallen sein aber egal, ob sie sich entliebt hat oder was auch immer war... das Kind dann 600km wegschleppen geht für mich gaaar nicht!

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Danyshope am 22.12.2014, 20:22 Uhr

Wenn er die Erpressungen beweisen kann, dann steigen seien Chancen zumindestens.

So oder so, wenn jetrzt nicht schnell gehandelt wird, ist es eh einerlei.

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Emin am 23.12.2014, 17:36 Uhr

Wir haben in unsere laufende Beziehung uns verschuldet die wir abbezahlen das Problem sind die Eltern!!! Die akzeptieren mich nicht . Wir haben unsere Wohnung eingerichtet da braucht man halt Geld !

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von mf4 am 23.12.2014, 20:36 Uhr

Hm... verstehe ich nicht... für Möbel muss man sich nicht verschulden. Wenn man nicht viel Geld hat kann man auch gebrauchte Möbel billig bekommen.

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Emin am 24.12.2014, 15:12 Uhr

Naja du hast recht aber es muss ja alles massgeferigt sein laut meine ex... Es ist einfach so das die Eltern mit meine Kultur nicht zurecht kommen.. wie abwasch machen nachdem essen da wecheseln sich meine Mutter schcwester ab und sie war auch mal dran 1-2.die Woche. Die haben nur etwas gesucht.

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Re: Marianne Gegenfrage

Antwort von Emin am 24.12.2014, 19:53 Uhr

Es ist nicht wirklich zwischen uns was passiert , wie gesagt wir hatten uns bisschen verschuldet...für die einrichtung unseres ersten wohnungs...
Aber wie ich es jetzt beurteilen kann ist es kein problem zwischen uns sondern zwischen mir und ihre eltern.
war jetzt 2 tage da habe mein sohn 2 mal 1,5 stunden gesehen und hatte auch 10min zeit alleine mit meine frau zureden...Die Eltern haben ihr inzwischen ein auto gekauft und ihre wohnung voll möbilisiert so das sie ja nicht zurück kann...

es war so schlimm als sie mich gesehen hat hat sie geweint.Ich kann von ihre augen sehen das sie mich liebt das hat sie mir auch bestätigt meinte nur das es nicht wie früher ist und das sie nicht zu mir zurück kann....
auf die frage was passieren würde wenn sie zu mir zurück kommt sagte sie das ihre familie ihr denn rücken drehen würde!

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Emin am 24.12.2014, 19:59 Uhr

Vorteile gibt es genug mein sohn kennt denn umfeld hier bei mir kennt die tagesmutter und die kinder. Meine mutter ist hausfrau die sich liebevoll um mein sohn kümmert auch wenn ich arbeiten bin. Bei meine frau wird es schwierig die eltern wohnen weiter weg. Und mein sohn müsste täglich hin und her geschoben werden, da sie schichtarbeit hat.

Dazu habe ich ne wohnung die 140qm ist mit 2000qm grundstück wo mein sohn sich austoben kann was bei meine ex nicht möglich wäre.

Marianna hast du erfahrung mit der ABR dann würd ich mich gerne mit dir in konntakt setzen und erfahrungen austauschen und dir alles besser erklären eine PN wäre nett .

MfG

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nun ist auch klar, warum sie die Biege gemacht hat

Antwort von mf4 am 24.12.2014, 23:43 Uhr

Jetzt raff ich es...

du sitzt mit den anderen Paschas auf dem Sofa, ihr bekommt sicher von den Weibchen Tee gebracht und sie schmeißen den Haushalt.
DAS wäre für mich ein Grund abzuhauen.
Maßangefertigte Möbel machen dann auch nicht glücklich.

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Re: nun ist auch klar, warum sie die Biege gemacht hat

Antwort von Emin am 25.12.2014, 9:26 Uhr

Nein du hast es falsch verstanden... bei uns gibt es keinen pascha es ist einfach so das jeder seine aufgaben hat was hat spülen mit pascha zutuen ?

ich habe genau so mein baby gebadet gewickelt staubgesaugt usw....Wir wohnten halt noch bei meine eltern bis unsere wohnung fertig war und da und haben uns die küche geteilt...

Oder meinst du das ich meine freundin unterdrückt habe ? Sie ist die wichtigste person nach meinem sohn in meinem leben habe ihr alles zur füße gelegt ! Habe jeden wunsch was zumachen war verwirklicht!

Oder sollte sie auf der couch liegen und ich ihr alles servieren und haushalt schmeissen dazu noch arbeiten gehen ?

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Dani01 am 25.12.2014, 10:09 Uhr

Hallo,
ich finde es schone rstaunlich, wie utnerschiedlich heir geantwortet wird, wenn ein mann antwortet, dann muss er schuld haben, dann muss was vorgefallen sein bla bla bka

Gleiches Post von eienr Frau und es kommen Tips und die Arme und der alte Arsch !

Egal, er hat das Sorgerecht, sie hat sich strafbar gemacht und ICH würde mir einen neuen Anwalt suchen und das durchkämpfen, so schnell es geht, denn die zeit, die vergangen sit, sprich für sie !

Wozu gibt es sonst geteiltes Sorgerecht, wenn jeder trötzdem machen
kann, was er will ?

LG
D.

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Re: Aufenthaltsbestimmung!

Antwort von Emin am 25.12.2014, 11:08 Uhr

Das schlimme ist es ist wirklich nix zwischen uns passiert , ehrlich nicht ich war jetzt 2 tage da habe mein sohn gesehen und hatte 10min mit ihr alleine zureden sie steht unter druck!

Die eltern haben dafür gesorgt das sie sich so schnell wie möglich von mir reissen kann deswegen wurden auch die möbel sofort geholt sie hat ein auto geschenk bekommen dazu noch ne neue wohneinrichtung!

Sie liebt mich das sagte sie mir aber sie kann nicht zurück , auf die frage was wenn sagte sie dann wäre sie für ihre familie gestorben und sie hängt sehr an ihre schwester und Vater!

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