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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 01.12.2005, 15:58 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Hallo,

da er wieder aufgekreuzt ist, beschäftigt mich eine Frage:

Ich habe das ABR. Er hat der Übertragung des ABR an mich vor dem Gericht zugestimmt, aber er hat gesagt, daß er nächstes Jahr das ABR wieder beantragen möchte. Hintergrund war der, daß Fumi ja nächstes Jahr die Schule wechseln muß und eines der Argumente, warum die Kinder nicht zu ihm sollten, war, daß dann für Fumi ein Schulwechsel und für Temi ein KiGa-Wechsel nötig gewesen wäre. Ich betone: Es war EINES der Argumente, es gibt noch diverse andere, aber es war das Einzige, was er "anerkennen" konnte. Ich habe damals nichts gesagt, weil ich mich einfach emotional nicht mir irgendeinem "nächstes Jahr" beschäftigen wollte. Außerdem bestand damals ja die zumindest theoretische Möglichkeit, daß er sich tatsächlich ändert.

Als er sich dann nicht mehr gemeldet hat, habe ich die Option abgeschrieben. Daher nahm in den letzten Tagen langsam eine Option für die Zukunft Gestalt an: Ein Umzug in eine ganz andere Stadt, möglicherweise Hamburg. Ich habe 14 Jahre in Hamburg gewohnt, ich liebe die Stadt, ich kenne noch Leute da, die mir beim Einstieg helfen könnten, und das Schulsystem liegt Fumi m.E. besser, als das bayerische. Sie könnte sogar auf meine alte Schule gehen, ich habe noch Verbindungen dorthin, und die Schule würde ihr aus verschiedenen Gründen wirklich gut liegen. Ich würde mir dann da einen Teilzeitjob suchen - ich merke einfach, daß ich als AE mit zwei Kindern an die Grenzen der Vollzeit komme (rein rechnerisch: Meine Kinder sind derzeit 44 Stunden die Woche betreut, da ist ein 40-Stunden-Job ja schon utopisch).

Aber jetzt ist er wieder da. Kann er mir da einen Strick draus drehen? Wenn er wieder in München wohnt - zwar nicht im gleichen Stadtteil, aber immerhin - kann er den Kindern ja sagen, daß sie dann nicht mit Mama in die neue, unbekannte Stadt ziehen müssen.

Mist, blöder! Jetzt war die vage Idee gerade zu einer ernstzunehmenden Option geworden - und jetzt zweifle ich schon wider, ob ich ihm damit nicht wieder Waffen gegen mich in die Hand gebe.

Hat er eine Chance?
Beruhigt mich mal bitte!

Danke,
Elisabeth.

 
5 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Antwort von yola am 01.12.2005, 16:33 Uhr

Hallo Elisabeth,

Mensch, ich würd' Dir so sehr wünschen dass dieses Auf und Ab endlich aufhört und Du Dir gemeinsam mit Deinen Kindern endlich in Ruhe ein stabiles neues Leben aufbauen kannst! Dieses Hin- und Her, mal ist er da (der Herr Papa), dann wieder nicht und dann wieder spurlos verschwunden... das macht die Nerven total kaputt.
Wir (getrennte/geschiedene) Mütter werden doch immer darauf hingewiesen wie wichtig unser Wohlverhalten dem Ex gegenüber ist, damit den Kindern nicht geschadet wird und selbst wenn wir uns um der Kinder willen wirklich beherrschen, unseren Ärger, Frust usw. um ihretwillen runterschlucken, kein böses Wort über ihn (den Papa) sagen wird uns noch Böswilligkeit via Körpersprache (und wahrscheinlich Osmose) unterstellt...
Wann legen sich die Väter mal solch strenge Regeln für Wohlverhalten den Kindern und deren Mutter gegenüber auf? (OK, OK, ich rede nicht über die, die sich die grösste Mühe für ihre Kinder geben und vielleicht an uneinsichtigen Müttern scheitern, den umgekehrten Fall gibt's auch, sondern über die denen die Mütter wirklich den roten Teppich ausrollen und es trotzdem nicht klappt.) Wann denken die mal darüber nach, wie sehr ihr Verhalten den Kindern schadet?

Kannst Du Deine Anwältin nicht fragen, wie das mit dem ABR ist? Ich dachte, wenn und so lange Du das hast, darfst Du auch mit den Kindern hinziehen wohin Du willst oder nicht?

Kann verstehen, dass Dich diese Unsicherheit fertig macht.

Sei ganz lieb umarmt

Yola

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Antwort von Coxy am 01.12.2005, 16:41 Uhr

Hallo Elisabeth

Machs doch einfach !!!!

Im Nachinein wird er kaum eine Chance habe, den Umzug rückgängig zu machen.

Viel Erfolg

Wohne auch 450 km mit meinem Ex auseinander.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Antwort von ghostrider am 02.12.2005, 7:51 Uhr

Hallo Elisabeth,

da du das alleinige ABR hast, steht einem Umzug eigentlich nichts im Wege. Glaubst du ernsthaft, deinem Kinder würden sich im Fall der Fälle dafür entscheiden, bei ihrem Vater in München zu bleiben, wenn du nach Hamburg ziehst? Das kann ich mir nach den bisherigen SChilderungen eurer Situation nicht denken.

Eine Mutter, die gegen den Willen des Vaters den Wohnort der Kinder derart verlegt, dass eine erhebliche Erhöhung der Umgangskosten des Umgangselternteils einhergeht, wird in seltenen Fällen zur "Beteiligung" an dessen höheren Umgangskosten verurteilt, z.B. in Form von Kürzungen der Unterhaltsberechtigung. Einher geht aber, dass der Umgangselternteil deshalb einen langwierigen Gerichtsprozess anstreben müßte, der selbst auch wiederum Geld kostet, mal abgesehen davon, dass es nicht unbedingt zu einer Kürzung seiner Unterhaltspflicht kommen muß und er bis zur Urteilssprechung nach zig Monaten die Umgangskosten selbst tragen muß, in voller Höhe...

Also, meinst du das dein ExMann dies tun würde?

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 02.12.2005, 8:31 Uhr

Da derzeit sowieso kein Umgang stattfindet, habe ich mir die Frage noch nicht gestellt.

Aber auch, als noch Umgang stattfand, fand er ja auf SEINEN Wunsch nur ein Mal im Monat statt. Da würde ich notfalls einen Teil der Kosten zahlen.

Außerdem - wenn ich in Hamburg einen Job finde, ist der Ortswechsel vielleicht jobbegründet *fiesgrins*. In München wäre ich ja - nach derzeitigem Stand - arbeitslos. Dann ist es doch auch in seinem Interesse, daß ich umziehe, sonst müßte er mir Unterhalt zahlen *unschuldigguck*.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug

Antwort von Suka73 am 02.12.2005, 10:56 Uhr

hört sich jetzt fies an, aber JETZT hast Du doch das alleinige ABR, oder? Dann zieh JETZT um. Im Grunde genommen bist Du auf der Ebene momentan "vogelfrei" und kannst mit den Kids tun und lassen, was DU willst. Und bevor hier wieder von Männerseite ein Aufschrei kommt, ich wiederhole mich da sehr gern nochmal (was ich gestern schon geschrieben habe): Für mich erweckt der Kerl nicht den Eindruck, als würde ihm iiiirgendwas an den Kindern liegen es sei denn, er möchte Dir wehtun. Er besucht sie einmal im Monat, wenn überhaupt, haut einfach so sang- und klanglos aus der Stadt ab. SO benimmt sich in meinen Augen niemand, den es in irgendeiner Weise interessiert wo sich seine Kinder aufhalten. Und sollte es tatsächlich nur bei einem Besuch im Monat bleiben, dann könnt Ihr Euch auch weiterhin in einem schönen Park in der Mitte von Deutschland treffen oder er kommt zu Dir. Oder Du kommst her und besuchst alte Freunde (wie mich *g*) Aber in meinen Augen hat er momentan nichts zu melden, insofern stimme ich mal ganz brutal Coxy zu und sage: zieh doch einfach um...

LG und alles Gute Dir. Hat er sich denn inzwischen mal bei Dir gemeldet???

Sue

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