Alleinerziehend, na und?

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Aufenthaltsbestimmungsrecht

Thema: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, mein Noch-Ehemann hat über seinen Anwalt verlauten lassen, daß er nichts dagegen hat, daß ich mit dem gemeinsamen Sohn (3) von Hamburg in die Nähe von Köln ziehe. Daraufhin habe ich hier einen Kiga-Platz, eine Arbeit und eine Wohnung gefunden. Jetzt (2 Wochen vor dem Umzug!!!!!) flattert ein Schreiben vom Anwalt ins Haus, daß mein Mann plötzlich dem Umzug widerspricht und daß er vor Gericht das alleinige Sorgerecht beantragt (zur Zeit gemeinsames). Was nun? Mein Mann zahlt seit der Trennung vor einem halben Jahr keinen Unterhalt und besucht seinen Sohn unregelmäßig stundenweise nur nach Aufforderung? LG Andrea

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 14:40



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Hi, was heißt "verlauten"? Hast du die Zustimmung schriftlich oder nur mündlich vom RA bekommen. Mormalerweise, wenn du seit der Geburt den Löwenanteil an der Betreuung übernommen hast, z.B. in den EU gegangen bist und nachweislich nicht drogensüchtig oder sonstiges bist hat eine Klage auf alleiniges Sorgerecht sehr wenig Chancen auf Erfolg. Da sind wir Mütter noch sakrosankt vor deutschen Gerichten. Grüße fusel

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 17:28



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Hallo! Die Einverständnis meines Mannes zu meinem Umzug habe ich über seinen RA schriftlich bekommen. Daraufhin habe ich mich ja um alles bemüht. Alte Wohnung ist gekündigt, neue Wohnung ist vorhanden, Kigaplatz ist vorhanden, Arbeitsstelle,... Alles sollte zum 1. September stattfinden und plötzlich 14 Tage vorher haut mein Nochmann dazwischen aus reiner Schikane. Gestern kam sogar eine einstweilige Verfügung. Wenn ich jetzt zurückziehen muß, habe ich gar nichts mehr, keine Wohnung, keine Arbeit, keinen Kiga-Platz,... LG Andrea

Mitglied inaktiv - 12.08.2003, 08:23



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Nun mal mit der Ruhe. So einfach geht das alles nicht. Kein Richter dieser Welt würde euch einfach wieder ins Niemansland zurück ziehen lassen. Das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. Immerhin geht es ja um das wohl des Kindes, oder?! Was sagt denn dein anwalt dazu? Ich würde dahin ziehen, wie du schon sagtest, es ist reine schikane. Der Richter wird es nur begrüßen das dein kind in einem festen umfeld aufwächst, so mit whg und job und kigs platz...... und fusel hat recht, wenn du nicht drogensüchtig oder sonst was schlimmes gemacht hast---- ruhig blut alles wird gut lg

Mitglied inaktiv - 12.08.2003, 13:01



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Hi, also wenn du es schriftlich hast, dann ist alles in Butter. Das kann man noch nicht mal als Böswillig von dir auffassen, du hast ja mit seinem Einverständnis alles geplant, es prima hinbekommen. Und ein Richter würde ihm auch einen Vogel zeigen, das er es sich 2 Wochen vorher doch noch anders überlegt. So ja nun nicht. Setz dich mit deinem RA in Verbindung wenn du einen hast, soll er sich damit rumärgern. Alles Gute, fusel

Mitglied inaktiv - 12.08.2003, 18:52