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Auskunft Einkommen?

Thema: Auskunft Einkommen?

Hallo ihr Lieben Ich habe meinen NochMann am Freitag gesagt, dass er ab Oktober den Unterhalt für mich nicht mehr bezahlen muss,weil ich eine neue Stelle angefangen habe. Aktuell sind im Unterhalt rund 130 € für mich veranschlagt. Von meiner Anwältin wurde damals ausgerechnet, dass er zusätzlich zum normalen Unterhalt noch für den Sonderbedarf zahlen muss. Er zahlt im Moment also noch die halben Betreuungskosten. Nun meint er, dass der gesamte Unterhalt neu berechnet werden muss. Vor allem der Sonderbedarf und hat mir heute einen Brief in die Hand gedrückt in dem er mich auffordert ihm mitzuteilen wie hoch mein netto ist. Muss ich das Ich rechne dann wohl mit einer offiziellen Neuberechnung, falls er zum Anwalt geht, aber muss ich auf diesen selbst verfassten Brief antworten?

von Wunschkind2008 am 07.09.2014, 19:38



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Ich entschuldige mich mal für fehlende Satzzeichen und andere Fehler. Schreibe vom Handy und bin ziemlich erledigt von der Woche.

von Wunschkind2008 am 07.09.2014, 19:44



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Hallo, solange das Kind minderjährig ist, wird der Unterhaltsanspruch nur von seinem Eikommen berechnet. DEIN Einkommen speilt hierbei keine Rolle und geht ihn auch nichts an. Da Du arbeitest, muss er eben keinen Unterhalt mehr an Dich bezahlen, aber eben seinen beitrag zur Betreuung des Kindes leisten. Übrigens: Wenn Ihr nur ein Kind habt und ansonsten er an niemanden anderen Unterhalt zahlen muss, dann rutscht er durch Deinen "Wegfall" eine Stufe höher in der DT und das Kind bekommt etwas mehr ! Gruß Désirée

von desireekk am 07.09.2014, 20:53



Antwort auf Beitrag von desireekk

Danke für deine Antwort. Wir haben zwei Kinder. Der jetzige Unterhalt ist noch nach alter Steuerklasse berechnet, so dass er vermutlich eher eine Stufe runter rutscht bei einer neuen Berechnung. Allerdings wohnt er mit der Neuen ja zusammen was theoretisch seinen Selbstbehalt senken müsste Im Grunde geht es wohl hauptsächlich um den Sonderbedarf. Allerdings zahle ich ja schließlich die andere Hälfte der Betreuungskosten.

von Wunschkind2008 am 07.09.2014, 21:10



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Wenn du von den Betreuungskosten sprichst, dann ist das nicht Sonderbedarf, sondern Mehrbedarf. Dafür braucht es schon Einkommensinformationen, derjenige der mehr verdient, zahlt auch anteilig mehr vom Mehrbedarf. Wenn dein Ex also weniger verdient als du, dann kann er durch diese Berechnung Geld sparen, wenn er mehr verdient als du schiesst er sich selber ins Knie - ausgehend von einer bisherigen Halbierung der Betreuungskosten.

von Pamo am 08.09.2014, 10:18



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Du musst ihm nicht antworten, auch einem Anwalt nicht.

Mitglied inaktiv - 07.09.2014, 21:28



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

...auf diese selbst verfassten Briefe und eMails habe ich damals gemäß der Anweisung meiner lieben Anwältin grundsätzlich nicht mehr reagiert. Ruf' sie an. Ich denke schon, dass eine Neuberechnung stattfinden wird, aber lass' dir dabei helfen. Mein Ex-Mann hat immer wieder versucht, mir das Fell über die Ohren zu ziehen. Da braucht man professionelle Unterstützung. LG Holly

von Holly Friday am 07.09.2014, 21:29



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Also hier ist es so das die Betreuungskosten einkommensabhängig aufgeteilt werden, da spielt das Gehalt der Frau schon eine Rolle. Aber ob Du das IHM mitteilen MUSST weiß ich leider nicht. Wird hier auch vom Jugendamt berechnet. Die haben mich gefragt ob ich Kopien der Einkommensnachweise habe oder bringen könnte oder ob sie die anfordern sollen und die haben sich dann um alles gekümmert.

von Hannah80 am 08.09.2014, 07:35



Antwort auf Beitrag von Hannah80

Die Kosten für Krippe und Kindergarten sind hier nicht nach Einkommen gestaffelt.

von Wunschkind2008 am 08.09.2014, 07:42



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Ich meinte auch nicht die Kosten für die Kita selber sondern die Aufteilung der Kitakosten unter den Eltern sind einkommensabhänig: Beispiel: Sie hat 1000€ netto, er 2000€ netto, Kita kostet 200€ Gesamteinkommen ist 3000€ wovon ihr Einkommen 33% und seins 67% beträgt, also zahlt sie 66€ (33%) für die Krippe und er 134€ (67%).

von Hannah80 am 08.09.2014, 12:52



Antwort auf Beitrag von Hannah80

Genauso ist es. Du bist im eigenen Interesse also durchaus auskunfts"pflichtig". Wenn Ihr den Verteilungsschlüssel ganz einfach selbst ausrechnet und euch daran haltet spart Ihr eben die Anwaltskosten. Das funktioniert aber auch nur, wenn Ihr euch einig werdet. Ganz ehrlich, ob Du die Unterlagen jetzt ihm direkt oder dann seinem Anwalt zur Verfügung stellst macht für Dich persönlich nun erst mal keinen Unterschied, oder? Zu sehen bekommt er sie sowieso. Erst wenn uneinigkeit herscht sollte ein Anwalt dazugeholt werden. Viel Glück Boots

Mitglied inaktiv - 08.09.2014, 16:17