Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.12.2004, 13:40 Uhr

BGH zum Selbstbehalt des Vaters gegenüber der nicht mit ihm verheirateten Mutter

Nr. 145/2004


Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.

Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus gewährt werden, wenn dieses aus Billigkeitsgründen mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ist.

Die Höhe des Unterhalts hängt u.a. von der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Vaters ab, die durch einen ihm zu belassenden Selbstbehalt begrenzt wird. Insoweit unterscheidet sich der Unterhaltsanspruch der Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB nicht von Unterhaltsansprüchen anderer Unterhaltsgläubiger. Im vorliegenden Fall war die Frage zu entscheiden, wie hoch dieser Selbstbehalt gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter anzusetzen ist. Als geringster zu belassender Selbstbehalt käme der sog. notwendige Selbstbehalt in Betracht, der von den Leitlinien der Oberlandesgerichte gegenwärtig mit monatlich 840 € bemessen wird. Denkbar wäre aber auch, dem Unterhaltspflichtigen den sog. angemessenen Selbstbehalt zu belassen, der gegenwärtig 1000 € beträgt. Das Gesetz beantwortet diese Frage nicht, sondern verweist für den Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter nur allgemein auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt. Die bisherige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur und auch das Berufungsgericht haben insoweit auf den angemessenen Selbstbehalt abgestellt, der auch gegenüber dem Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder angesetzt wird.

Diesen Ansatz hat der Senat nicht gebilligt, sondern einen Selbstbehalt befürwortet, der vom Tatrichter im Regelfall mit einem Betrag zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt zu bemessen sein wird.

Maßgebend dafür war, daß der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter durch den Gesetzgeber aus Gründen des Kindeswohls dem Anspruch der geschiedenen Ehefrau wegen Betreuung des ehelichen Kindes nach § 1570 BGB immer mehr angeglichen worden ist. Der nicht verheirateten Mutter soll es jedenfalls in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes möglich sein, sich ganz dessen Pflege und Erziehung zu widmen, ohne für ihren Lebensunterhalt auf eine eigene Erwerbstätigkeit angewiesen zu sein. Insoweit unterscheidet sich der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter nach seiner Zweckrichtung nicht von dem der geschiedenen Ehefrau und rechtfertigt von daher auch mit Blick auf die Schutz-zwecke in Art. 6 Abs. 4 und 5 GG keine Ungleichbehandlung der beiden Mütter.

Beide Mütter gehen in der Rangfolge den volljährigen Kindern und den übrigen Verwandten des unterhaltspflichtigen Vaters vor, weshalb es nicht vertretbar wäre, dem Vater auch gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter generell den angemessenen Selbstbehalt zu belassen. Umgekehrt findet der geringere notwendige Selbstbehalt seine Rechtfertigung vor allem in der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs.2 BGB, was für die Unterhaltsansprüche der beiden Mütter nicht entsprechend gilt.

Urteil vom 1. Dezember 2004 ‑ XII ZR 3/03

Karlsruhe, den 2. Dezember 2004

 
18 Antworten:

Im behandelten Fall...

Antwort von RainerM am 02.12.2004, 13:43 Uhr

... stiegt damit der Unterhaltsanspruch der klagenden Mutter von 100Euro auf 260Euro, worüber sich ihr Sozialamt (so sie Sozi bezogen hatte) sicherlich freuen wird.

Ob die welt heute darum besser ausschaut?
Das weiss ich nicht, nur dass i.d.R. die betroffenen Mütter nicht sehr viel davon haben werden, denn wenn schon der Selbstbehalt in Anwendung kommt, dann sind die Unterhaltsansprüche eh im Bereich der Sozialhilfe.

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Re: Im behandelten Fall...

Antwort von sterntaler am 02.12.2004, 14:08 Uhr

moin moin rainer,

und dafür hat die gute nun harte drei jahre kämpfen müssen!!
also wäre heiraten doch einfacher und eventuell effektiver gewesen! ;o))

liebe grüße
sterntaler

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Re: BGH zum Selbstbehalt des Vaters gegenüber der nicht mit ihm verheirateten Mutter

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 02.12.2004, 14:10 Uhr

Tja, ich kann nur jedem Mann raten, sich einen sehr großen Vorrat an Kondomen zuzulegen. Sonst zahlt man u.U. recht viel Geld für ein bißchen Spaß.....

Hast Du die Titelgeschichte im SPIEGEL von dieser Woche gelesen?

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Re: Im behandelten Fall...

Antwort von RainerM am 02.12.2004, 14:12 Uhr

Hi Sterntaler,
also ich vermute mal, dass sie soviel geklagt hatte, weil ER nicht heiraten wollte.

Scherz bei Seite.
Ich vermute viel mehr, dass hier eine Organisation/Verband oder ähnliches hintersteckt, die die Mutter vorgeschoben hat.

Wie gesagt, eine Lösung der Probleme alleinerziehender Mütter stellt das Urteil nicht dar, auch keine Besserung der Lebensverhältnisse.
Eigentlich nur, dass Hartz nun effizienter wird.... aber indirekt sollen wir ja alle davon profitieren....

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Titelgeschichte des Spiegel

Antwort von RainerM am 02.12.2004, 14:14 Uhr

Hi elisabeth,
ich habe mir das ausgedruckt (Fundort DAS-Familienrecht.de) aber leider nur wenige Sätze davon gelesen, bzw noch nicht die Musse gehabt, da ins Detail zu gehen.

Interessant ist auch das hier (Link aus dem exentreff.de bekommen)

http://idw-online.de/pages/de/news69651

Zitat:

"
18. Regelmäßiger Kindeskontakt führt zu regelmäßigen Unterhaltszahlungen
Es besteht ein Zusammenhang zwischen gutem Kindeskontakt und gutem Zahlungsverhalten sowie zwischen mangelndem Kontakt und ausbleibendem Unterhalt. Unterhaltspflichtige Väter entziehen sich den Zahlungen besonders häufig in den Fällen, in denen kein oder nur wenig Kontakt (mehr) zu ihrem Kind besteht. Deshalb ist eine Verbesserung der Zahlungsmoral nur über eine Verbesserung des Umgangs zu erreichen."

und weteres Zitat:

"
19. Die Studie gibt konkrete Handlungsempfehlungen
Um die (Übergangs-)Probleme nach Trennung und Scheidung zu entschärfen, empfiehlt die Studie konkrete rechts- und familienpolitische Maßnahmen. Diese betreffen insbesondere die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit, den Ausbau der (Klein-)Kinderbetreuung, eine Revision der Anreizsysteme im Steuer- und Sozialsystem (Richtung Individualbesteuerung), den Ausbau der Schuldnerberatung, das Erwirken einer restriktiveren Kreditvergabe der Banken, eine präventive Information und Aufklärung über Scheidungsfolgen, die Absicherung von Basisansprüchen auf Kindes- und Ehegattenunterhalt, die konsequente Ausschöpfung von Rechtsmitteln ( z.B. Zwangsvollstreckungen mit dem Ziel, dass der Sozialstaat nur im Ausnahmefall als Ausfallbürge eintritt), die Entwicklung einer institutionellen "Anlaufstelle" für Informationen und Zahlungen sowie eine Reform der Anspruchsvoraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss."

Gruss

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Re: Titelgeschichte des Spiegel

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 02.12.2004, 15:20 Uhr

Ich habe den Artikel gelesen und fand ihn im Großen und Ganzen recht ausgewogen. Aber ich denke, daß die Gerichte nicht mehr so "frauenfreundlich" sind, wie es im Artikel rüberkam. Bei meinem Mann hat ja schon die schlichte Behauptung gereicht, er sei "Hausmann" gewesen, um den Richter von einer Entscheidung zu meinen Gunsten abzuhalten. Ich hätte mir von "meinem" Richter etwas mehr unreflektierte Frauenfreundlichkeit gewünscht - aber das ist natürlich sehr egoistisch von mir *grins*.

Wo ich mir - auch ganz persönlich und aus meiner Erfahrung heraus - noch mehr Unterstützung wünsche, ist bei häuslicher psychischer Gewalt. Da fühle ich mich alleingelassen. Aber das ist vielleicht nicht so sehr ein Problem der Justiz....

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Re: Titelgeschichte des Spiegel

Antwort von RainerM am 02.12.2004, 15:26 Uhr

Hi,

"Wo ich mir - auch ganz persönlich und aus meiner Erfahrung heraus - noch mehr Unterstützung wünsche, ist bei häuslicher psychischer Gewalt. Da fühle ich mich alleingelassen. Aber das ist vielleicht nicht so sehr ein Problem der Justiz...."

Naja, das Recht definiert die Rahmenbedingungen, aber zwischenmenschliche Probleme lassen sich mit Hilfe der Gerichte wohl nicht lösen, höchstens kanalisieren.

Das ist dann wohl in vielen Fällen zu wenig, oder auch zu langsam.

Hmmm, du wirst schon noch zu kämpfen lernen,... oder kannst es schon?!

CU

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Re: Titelgeschichte des Spiegel

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 02.12.2004, 15:56 Uhr

"Hmmm, du wirst schon noch zu kämpfen lernen,... oder kannst es schon?!"

Nein, leider nicht.

Komischerweise wird mir eine Eigenschaft zum Verhängnis, die mein Mann immer absolut lächerlich fand: Meine Unfähigkeit, mich über Recht und Gesetz auch nur ein kleines bißchen hinwegzusetzen.

(Kleine Anekdote dazu: Als ich 15 war, war ich mit einer Freundin im Freibad. Ein paar etwas ältere Jungs, die wir ziemlich klasse fanden, boten uns Zigaretten an. Meine Antwort war tatsächlich: "Wir sind erst 15 und dürfen noch nicht rauchen". Meine Freundin war das letzte Mal mit mir unterwegs, das war ihr sooooo peinlich.)

Ich warte darauf, daß jemand Recht spricht, weil ich das Gefühl habe, daß ich dazu nicht befugt bin. Aber: Keine Sorge, ich bespreche das Thema gerade mit meiner Therapeutin *grins*.

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Re: Titelgeschichte des Spiegel

Antwort von marit am 02.12.2004, 17:05 Uhr

ich hab mich ein wenig über den Spiegelbericht geärgert. Denn was völlig außen vor war: die Frauen sollen ja nicht deshalb finanziellen Ausgleich erhalten, weil sie Frauen sind, sondern weil sie statistisch erheblich häufiger wegen der Kindererziehung den Sprung auf den Karrierezug verpaßt haben. Würden die Paare sich das während der Ehe (!) gerechter aufteilen, könnte man sich hinterher jede Menge Ärger sparen. Wenn ich aber durch GEMEINSAME Entscheidung mit meinem Partner während der wichtigsten Zeit verpaßt habe, mich beruflich zu etablieren, stattdessen aber die gemeinsamen Kinder erzogen habe. finde ich daß mir da auch ein gewisser finanzieller Ausgleich zusteht. Natürlich gilt das auch umgekehrt, wenn der Vater zu hause bleibt und sich TATSÄCHLICH vollzeit um die Erziehung kümmert- und natürlich gilt es nur, wenn es wirklich ein gmeinsamer Beschluß war.

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Schön und gut...

Antwort von RainerM am 03.12.2004, 8:19 Uhr

... da spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, aber...

-warum besteht die Unterhaltspflicht des Exmannes fort, obwohl seine Exfrau schon mit einem anderen zusammenlebt?
Warum muss er zwei bis drei Jahre für sie weiterzahlen (was nicht zwingend mit Kinderbetreuung zu tun haben muss) und er dann, wenn sie eine "gefestigte Beziehung" hat, also nach mind. zwei Jahren, kann er gegen seine Unterhaltszahlungen klagen?

Das nur mal als einen Aspekt dabei.

cu

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Re: wegen des Verursacherprinzips?

Antwort von marit am 03.12.2004, 12:05 Uhr

Das ist eine sehr schwierige Frage...

Wenn der Fall so steht, daß jemand wegen Übernahme der Familienarbeit tatsächlich aus seinem eigentlichen Beruf rausgeschossen wurde und danach viel weniger als früher verdient, dann ist das aufgrund einer bestimmten Ehesituation und Arbeitsaufteilung passiert. Ich würde z.B. genau aus diesem Grund nie und nimmer 3 Jahre in Erziehungsurlaub gehen. Denn danach wäre in meinem Beruf SICHER, daß ich mich nirgends mehr blicken lassen brauche. Würde ich es dennoch tun, mit einem gutbetuchten Partner im Hintergrund, dann möchte ich dieses Risiko gleichmäßig auf beide Schultern verteilt wissen - und zwar vollkommen unabhängig davon, wie sich die Beziehung irgendwann mal später entwickelt. Das was die Männer in diesem Spiegel-Bericht zu zahlen hatten, ist nämlich sehr sichtbar. Die Verluste der Frauen aber sind eher indirekt. Eine Frau, die vor Geburt der Kinder 1700 Euro netto verdient hat, nach der Scheidung aber "bloß 700 euro" für sich selbst bekommt, neben dem Unterhalt für die gemeinsamen 3 Kinder, wegen denen sie nicht arbeiten kann, büßt ja eigentlich sogar 300 Euro mehr ein, als der Ex, der ihr die 700 Monat für Monat überweist. Dafür einen gewissen Ausgleich zu leisten, hat m.E. nichts mit einer späteren Beziehung zu tun. Allerdings sollte es eben ein gewisser Ausgleich sein, keine "Lebenstandardabsicherung" , denn man kann ja auch innerhalb einer Ehe nicht garantieren, daß immer derselbe Lebensstandard erhalten bleiben kann.

Ganz anders finde ich, sieht es natürlich aus, wenn sich einer der Partner ganz freiwillig und sogar gegen den Willen des anderen aus der Erwerbsarbeit zurückgezogen hat (wie z.B. bei Elisabeth) und als Ausgleich noch nicht einmal sich um Haushalt und Kinder gekümmert hat. da ist eigentlich nicht einzusehen, warum der oder die überhaupt irgendetwas bekommen soll.

Im Scheidungsverfahren muß man eben jeden Fall individuell anschauen.

Aber der vielzitierte ältere Chefarzt, der nun die nächsten 50 Jahre seine noch sehr junge Ex versorgen darf, die er ohne Geld und ohne Ausbildung in einer Bar aufgelesen hat und mit der er nur 2 Jahre verheiratet war. Sorry, darüber kann ich nur lachen. Wer sich nicht zu blöd ist, nur aus optischen Gründen und wegen einer Midlife Crisis oder um seinen Narzißmus zu befriedigen so ein vermeintliches kleines Dummchen heiratet, mit dem ihn eigentlich nicht viel verbindet; naja, so jemand muß dann halt sein Lehrgeld zahlen. Für manche bescheuerte Dummheiten zahlt man halt ein Leben lang. Ob es nun eine Heirat oder eine betrunkene Autofahrt ist.

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Re: wegen des Verursacherprinzips?

Antwort von RainerM am 03.12.2004, 12:40 Uhr

Hi,
es gibt ja immer viele Varianten.

Eine von der ich inzwischen mehrere i.r.l. kenne ist die, dass SIE während der Ehe arbeitet, trotz Kind, dann kommt es zur Trennung, sie bekommt vom Anwalt gesteckt, dass sie ja wegen der Kinder nicht arbeiten müsse und legt die Berufstätigkeit nieder und verlangt Unterhalt.

Sorry, aber da hörts doch auch, oder?

Auch die Herren der Schöpfung haben gewisse tendenzen,... mit denen sie aber oft auf die Schnauze fallen.

cu und schönes Wochenende

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Re: wegen des Verursacherprinzips?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 03.12.2004, 12:56 Uhr

Tja, das Problem ist wohl, böse Absichten juristisch abzufangen. Möglicherweise hat sie ihre Berufstätigkeit aufgegeben, weil die Kinder unter der Scheidung leiden und sie sich intensiver kümmern muß. Aber wer kann das eine (oder das andere) wirklich beweisen???

Ich persönlich wäre für schriftliche Vertragspflicht. Etwa so: Wenn es keinen Ehevertrag gibt, wird so entschieden, als ob jeder theoretisch während der Ehe hätte arbeiten können und keine "Verluste" durch Nicht-Berufstätigkeit erlitten hat.
Abweichende Regelungen sind schriftlich festzuhalten.
Wenn also einer aufhört zu arbeiten, um bei den Kindern zu bleiben, ist das schriftlich zwischen den Ehepartnern zu vereinbaren. Dann kann jeder sich auch wirklich Gedanken dazu machen, ob er/sie das will oder nicht. Ich habe den Eindruck, daß über die Folgen einer Heirat erst bei der Scheidung nachgedacht wird. Vorher nimmt man es so, wie es kommt, und macht sich keine Gedanken. Dabei ist eine Heirat im Grunde ein Vertrag, der mehr Auswirkungen auf die finanzielle und persönliche Situation haben kann als der Kauf eines Hauses. Beim Hauskauf herrscht Schrift- und Notarzwang, warum nicht bei der Ehe?

Schöne Grüße,
Elisabeth.

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Re: wegen des Verursacherprinzips?

Antwort von marit am 03.12.2004, 12:56 Uhr

Klar, daß ist genauso bescheuert. Da müßte eben der Grundsatz gelten, daß er keinen Grund gibt, warum es einem außerhalb der Ehe finanziell bei weniger Arbeit bessergehen solle, als in der Ehe.

Muß man das denn nicht nachweisen, daß man keine geegnete Kinderbetreuung finden konnte?

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Super Vorschlag!!!

Antwort von marit am 03.12.2004, 13:02 Uhr

Was für eine prima Idee, Elisabeth.
Dann wäre nämlich auch Raum für andere Lösungen. Z.B. solche, daß der erwerbsarbeitende Teil dem anderen Nach der Scheidung zwar nur 2 Jahre Unterhalt zahlt, zusätzlich aber auch eine Ausbildung oder Umschulung finanziert.

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Re: wegen des Verursacherprinzips?

Antwort von RainerM am 03.12.2004, 13:04 Uhr

Hi Elisabeth,

"Möglicherweise hat sie ihre Berufstätigkeit aufgegeben, weil die Kinder unter der Scheidung leiden und sie sich intensiver kümmern muß"

Nein, darum nicht, sondern weil sie bei Unterhaltsdingen und weiteren dadurch eine bessere Verhandlungsposition hatte.

Die Kinderbetreuung war vorher und ancher gesichert, aber lt. anwaltlichem Rat wurde entsprechend die Arbeit niedergelegt.

Also nicht das so gerne gezeigte Bild der aufopferugsvollen Supermami, eher eine knallharte Verhandlerin (Exmann war/ist Selbstständiger).

cu

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Re: wegen des Verursacherprinzips?

Antwort von RainerM am 03.12.2004, 13:06 Uhr

Bislang ist es so, dass bei Kindern geschiedener Eltern die Mutter die ersten 8 (-12) jahre nicht arbeiten muss, danach dann halbtags.

Lt. Urteil der OLG Hamm soll das auf nichteheliche wegen der Gleichstellung der Kinder ebenso werden.
Das BVerfG soll das jetzt prüfen.

cu

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Re: wegen des Verursacherprinzips?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 06.12.2004, 9:55 Uhr

Hallo Rainer,

das bezog sich nicht auf den konkreten Fall, sondern war ganz allgemein gemeint. Das Problem ist in beiden Fällen der Nachweis ohne großes, zeitaufwendiges und teures Gutachter-Brimborium.

Ich gebe ehrlich zu, daß ich derzeit mit dem Gedanken spiele, meine Stunden zu reduzieren, weil gerade Fumi stark leidet und mit ADS und LRS derzeit ganz intensive Betreuung braucht. Mein Vorteil: Den Großteil des finanziellen Verlustes trage ich selber, insofern kann mir die Gesetzgebung gestohlen bleiben. Da kam jetzt der Gedanke her....

Es bleibt das Problem, das Vereinbarungen zwischen den Eheleuten nur schwer nachzuweisen sind. Ich erlebe das jetzt ja auch gerade eher von der klassischen Männer-Seite: Mein Mann behauptet, er wäre die letzten 7 Jahre Hausmann gewesen und wir hätten das so abgesprochen. Komisch, kann ich mich gar nicht dran erinnern. Ich erinnere mich eher an Gespräche, daß er verzweifelt einen Job sucht, damit ich meine Stunden reduzieren kann. Nur - nachweisen kann ich das nicht. Daher meine Idee mit der verpflichtenden Schriftform.

Ich stelle mir das schon toll vor für einen Mann. Ich schlimmsten Fall kommt er eines Tages nach Hause und seine Frau erwähnt nebenbei beim Abendessen: "Ach so, Schatz, ich habe heute meinen Job gekündigt, weil ich keine qualitativ angemessen Betreuung für Klein-Paulchen gefunden habe. Es ist doch sicher auch in Deinem Interesse, daß Paulchen die beste Betreuung bekommt, die es gibt, und das bin nun mal ich als Mutter." Was bleibt dem Mann dann noch, außer entweder die Scheidung einzureichen oder zu schlucken und gute Mine zum bösen Spiel zu machen. Wobei ich der Frau da nicht mal böse Absicht unterstelle, vielleicht will sie wirklich das beste und realisiert - hormonüberschwemmt - gar nicht, welche Auswirkungen diese 10-Minuten-Entscheidung für die finanzielle Situation der Familie in den nächsten 30 Jahren haben wird.

Liebe Grüße,
Elisabeth.

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