Geschrieben von Supikugel1980 am 23.08.2012, 19:28 Uhr |
Baby + allein + Selbständigkeit
Ihr Lieben,
ich bin gerade am Recherchieren und vielleicht weiß ja die eine oder andere hier weiter: Ich bin gerade dabei zu berechnen, was ich dieses Jahr wohl an Einkommen haben werde. Ich habe im Dezember 2011 mein Baby bekommen und es hier, ich bekäme die 2 Vätermonate nur, wenn ich im Bezugszeitraum weniger verdiene als im Berechnungszeitraum. Klingt ja erstmal logisch, wenn man allerdings bedenkt, dass ich im Berechnugszeitraum auch Arbeitslosengeld I bekommen habe, wird es echt schwierig das zu unterbieten um die beiden Vätermonate zu bekommen bei einem gleichzeitig höhrem Bedarf durch das Baby; es fragt ja keiner nach den absoluten Kosten, die ich zu decken habe ... jetzt bin ich am jonglieren, da ich mich noch dazu erst im 8. Monat meiner Schwangerschaft selbständig gemacht habe ... Alternativ hätte ich dann ein paar Monate später hartz IV beantragen dürfen ... :(
Meine Fragen:
1. Hatte jemand von euch schon so einen Fall oder bin ich die absolute Ausnahme?
2. Was zählt denn jetzt zum Einkommen: was fördert nur die Steuerprogeression und was wird tatsächlich besteuert? Neben meinen Honoraren bekommen wir Kindergeld, den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und Elterngeld, allerdings nur den Sockelbetrag, aber immerhin.
Schlimm genug, dass ich alleinerziehend bin (unfreiwillig) und jetzt noch um die beiden Vatermonate kämpfen muss. :(
3. Weiß jemand, ob die das 1:1 vergleichen, also Netto im Berechnungszeitraum und Netto im Bezugszeitraum oder ob es einen Mehrbedarf durch das Kind gibt?
Ich hoffe, ich stehe am Ende nicht mit weniger da als ohne Arbeit. Dass es einem auch so schwer gemacht wird ....
Ich freue mich auf eure Antworten und Tipps, wenn ihr welche habt, gerne auch per PN. Danke euch vielmals!
Re: Baby + allein + Selbständigkeit
Antwort von engelchen_lpz am 24.08.2012, 8:10 Uhr
beim Elterngeld ist es so, es zählt nur das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
d.h. sämtliche Sozialleistungen, Unterhalt, Kindergeld, ALG I und ähnliche Entgeltersatzleistungen werden nicht mit herangezogen.
Laut dem was ich also jetzt lese, wäre maßgebend, deine Einkünfte aus der Selbständigkeit maßgebend, zu denen die du jetzt tatsächlich verdienst, wie gesagt, Kindergeld und co bitte alles rausrechnen
bist du immernoch selbständig? und in welchem Bundesland wohnst du denn?
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