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Beendigung des Mietverhältnisses, wer muss streichen?

Thema: Beendigung des Mietverhältnisses, wer muss streichen?

Hallo und einen schönen guten Abend zusammen, ja ich lebe noch ;-)... und nein, ich hab euch auch nicht vergessen, hier geht es nur in letzter Zeit immernoch drunter und drüber... jetzt zu meiner aktuellen Frage. Im Mietvertrag steht folgendes: "Die MIeträume einschl. Fenster und Böden sind dem Vermieter sorgfältig gereinigt und mit allen Schlüsseln zu übergeben. Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu vertreten hat, zu beseitigen (Dübel, beseitigung von Löchern, durchbohrter Kacheln, ect." heißt das, dass ich nicht streichen oder tapezieren muss? Alle Wände waren und sind weiß. ich hab hier nichts gemacht in dem Jahr das ich hier war.

von engelchen_lpz am 07.05.2012, 19:16



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Hallo, schön, Dich mal wieder zu lesen. Da dort nichts von Schönheitsraparaturen steht, musst du auch nichts machen. Nach nur einem Jahr wird man ja eh kaum etwas an "Wohnspuren" sehen. Wie geht es euch sonst so? Hoffe, wir sehen uns im August. Liebe Grüße, bcMama

von bleibcoolMama am 07.05.2012, 19:21



Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

och du, sonst geht es uns eigentlihc soweit ganz gut... es ist halt alles sehr sehr stressig in den letzten Wochen, und eigentlich leidet auch alles drunter, einschl. der Beziehung aber im August sind wir dabei, ist jedenfalls felsenfest eingeplant ;-)

von engelchen_lpz am 07.05.2012, 19:59



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Hallo, klingt nicht danach daß Du noch streichen mußt.Ist heute auch nicht mehr üblich,sondern nur noch besenreine Wohnung ist zu übergeben.Dübellöcher sind zu verschließen. Gruß,Kinka

von Kinka75 am 07.05.2012, 19:23