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Urlaub AE / soziale Gesichtspunkte

Thema: Urlaub AE / soziale Gesichtspunkte

Hallo, (ich habe ja ewig hier nicht geschrieben) So wie es im Moment aussieht gibt mit dem Urlaub nächstes Jahr massive Probleme. Ich bat im Oktober darum das wir den Urlaub in meiner Arbeitsstätte für das nächste Jahr regeln. Jaja machen wir.... Es wurde November mein Ex musste seinen Urlaub einreichen, ich wieder nachgefragt...jaja machen wir. Seid Anfang Dez hing dann ein Kalender , ich meine Daten sofort eingetragen. Heute dann, so geht das nicht, ich auf AE hingewiesen, darauf das ich mehrmals nachgefragt hatte usw. Antwort du bist nicht AE du hast einen Freund der bei dir wohnt- richtig aber dieser ist nicht für mein Kind zuständig und muss seinen Urlaub doch wohl nicht so nehmen das er mein Kind betreuen kann oder ? Ich könnte brechen. Ich erinnere mich aber daran das ich irgendwo mal eine Art *Rangliste* der sozialen Gesichtspunkte im Netz gefunden habe - finde die aber nicht mehr. Googelte mir schon den Wolf..... Weiß einer von euch wo genau das steht ? Ähnliche Erfahrungen? Arbeitgeber ist TVöD Lg MVZ

von mamavonzoe am 17.12.2014, 19:57



Antwort auf Beitrag von mamavonzoe

Ich kann mit TVöD jetzt nichts anfangen. Ist das öffentliche Dienst? Wenn ja, dann habt ihr doch bestimmt n Personalrat. Oder ist das ein "normaler" Betrieb mit Betriebsrat. Wende dich an den. Erstens jenem die deine Texte und zweitens können die vermitteln.

von Susanne.75 am 17.12.2014, 20:02



Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Ahh, die Worterkennung wieder. ...kennen die deine Rechte .. sollte das heißen.

von Susanne.75 am 17.12.2014, 20:03



Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Tvöd Offentlicher Dienst - Stadt. lg

von mamavonzoe am 17.12.2014, 20:55



Antwort auf Beitrag von mamavonzoe

Hi ;) Das macht der Betriebsrat. Kam gerade bei uns auch ein Schreiben, dass an erster Stelle AE`s stehen, diese also in den Schulferien Urlaub bekommen MÜSSEN. Als nächstes dann die Familien mit Schulpflichtigen Kindern usw. Liebe Grüße!

von Anjaunddavid am 17.12.2014, 21:10



Antwort auf Beitrag von mamavonzoe

Hi, mit welcher Begründung wurde abgelehnt? Wurden all deine Wünsche abgelehnt? LG Heike

von Möhrchen am 17.12.2014, 21:19



Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Begründung, es gibt noch andere mit schulpflichtigen Kinder. Ok das sehe ich ein aber keiner davon ist AE. Bzw teilt sich die Ferienzeiten mit dem EX Partner. Und es gab nur 2 Wünsche,einer direkt niedergemacht der andere mit jaja sehen wir mal wer sich noch einträgt - Planungssicherheit gleich null.

von mamavonzoe am 17.12.2014, 21:34



Antwort auf Beitrag von mamavonzoe

. . . und da gibt es nun die Vorstellung, deren Wünsche zu berücksichtigen - aber Deine nicht? Oder was läuft falsch? Wenn Du sicher weißt, wann Du frei haben willst, dann schreib den Urlaubszettel, mach Dir eine Kopie und gib ihn ab. Damit liegt der Ball im anderen Spielfeld.

von Franke am 17.12.2014, 21:46



Antwort auf Beitrag von Franke

Wäre schön wenn es so einfach wäre , einfach einen Antrag abzugeben, ist es aber nicht , weil er so nicht genehmigt werden würde. Argument - die anderen haben auch Kinder. Ich wäre nicht AE bzw hätte diesen Status nicht weil ich mit meinem Freund zusammen wohnen würde. - er könnte das Kind ja betreuen.

von mamavonzoe am 18.12.2014, 08:08



Antwort auf Beitrag von mamavonzoe

dann haben die doch zumindest nicht mehr Recht als Du auf Erfüllung ihrer Wünsche? Und wenn Du Dich als erste eingetragen hast für die erste oder zweite Hälfte der Sommerferien (mittendrin drei Wochen geht natürlich nicht), warum passt das nicht? Oder mussten andere in der Vergangenheit zurückstehen und meinen, jetzt sind sie mal dran?

von Franke am 18.12.2014, 11:48



Antwort auf Beitrag von mamavonzoe

Die anderen haben doch auch Partner, die die Kinder betreuen können. Und du hast scheinbar zuerst eingetragen!? Welche Zeiten bietet der AG dir denn an? Ich versteh das nicht ganz. Wollen die anderen dann auch alle Urlaub? Du bist doch dann z.b flexibel, wenn deine Tochter beim Vater ist und kannst dann andere vertreten...?! Im Einzelfall würde ich mir eine andere Betreuung suchen falls es grundsätzlich schwer ist, würde ich zum Personalrat gehen.

von Möhrchen am 18.12.2014, 11:54



Antwort auf Beitrag von mamavonzoe

Eigentlich muss man es als Arbeitgeber nach der Steuerklasse beurteilen. wenn du die 2 nicht mehr hast dann bist du für die auch nicht AE. ihr seid vor dem Gesetz ja eine Bedarfsgemeinschaft iSd Alg 2. da bekommst du auch keinen Mehrbedarf mehr für Alleinerziehung. daher ist das Argument schwach. Versuch dich mit PR darum zu kümmern.

von RINA0209 am 18.12.2014, 10:43



Antwort auf Beitrag von RINA0209

Zur Verdeutlichung : Ich sprach im Oktober im Team an wann wir Urlaub planen werden....Antwort ja bald. Ich sprach es ende Oktober nochmal an, da sich Urlaub planen muss, da mein Ex seinen Urlaub einreichen muss - Antwort , ja gut ich (Vorgesetzte) hänge dann einen Kalender auf. Kalender hing dann Mitte November, mittlerweile hatte mein Ex seinen Urlaub für Ostern und Herbst eingereicht- musste er. Ich trug dann die ´beiden Wochen ein in denen ich das Kind haben werde. Keine von diesen ist wohl nun möglich - was ich Augen von Vorgesetzter auch nicht schlimm sei, weil mein Freund ja das Kind betreuen könnte. Sommerferien sind eh vorgegeben. PR ist eingeschaltet. lg

von mamavonzoe am 18.12.2014, 13:34



Antwort auf Beitrag von mamavonzoe

Wenn bei dir so ein Termindruck herrscht, wäre es nicht sinnvoll im nächsten Jahr nichts auf diese Kalendergeschichte zu geben? Du füllst einfach so früh wie möglich deinen Urlaubsantrag aus bzw. (falls ihr so ein Formular nicht habt) reichst einen formlosen Antrag per Brief oder E-Mail ein. Dann ist der Chef dran mit der Reaktion. (Und wenn der Kalender hängt, trägst du dich natürlich der Form halber auch ein). Was die Kindsbeetreuung durch den Freund betrifft, so finde ich die ganz Diskussion extrem übergriffig. Es geht keinen etwas an mit wem du zusammen wohnst oder ob du eine flexible Mutter hast oder ob was auch immer. Im Zweifelsfall sagst du halt sehr kurz: "Nein, mit dem Mitbewohner ist es nur noch eine Wohngemeinschaft, leider betreut der nicht mehr." Und in Zukunft erzählst du dem AG nicht mehr soviel aus deinem Privatleben. Doch darüber hinaus gibt es keinen dauerhaften und ständigen gesetzlichen Anspruch darauf, dass eine AE die erste Wahl beim Urlaub hat. Wären alle in der Firma AE, müsste es auch eine Einigung geben. Und da ist dann so eine Diskussion wie "Du hast 'n Freund und ich nicht, also krieg ich Urlaub und du nicht!" vermeidbar.

von Pamo am 18.12.2014, 18:39



Antwort auf Beitrag von Pamo

Nach Schnelligkeit beim Ausfüllen des Urlaubsantrags kann es wohl kaum gehen. Letztendlich müssen alle Beteiligten ihre Wünsche äußern können und bei Überschneidungen nach Lösungen gesucht werden. Der erste Schritt wäre wohl einen verbindlichen Termin (auch für die Zukunft) zu vereinbaren, bis wann alle Beteiligten ihre Wünsche geäußert haben müssen. Allerdings finde ich auch den Zeitpunkt, das bereits im Vorjahr oder auch zum Jahreswechsel verbindliche Aussagen getätigt werden sollen, extrem früh. Zu dem Zeitpunkt stehen meist weder Schließzeiten vom Hort oder genaue Termine von Ferienbetreuungsangeboten fest. Da könnte es durchaus denkbar sein, dass Kollegen darauf warten müssen und erst dann über die mögliche Aufteilung gesprochen werden kann. Sowohl bei der Terminfindung als auch bei der eigentlichen Urlaubsplanung sollten die Interessen aller Kollegen berücksichtigt werden. Grundsätzlich sehe ich bei der hier beschriebenen Konstellation auch keinen Grund, warum der Urlaubswunsch bevorzugt behandelt werden sollte. Es gibt Vater und Mutter, die sich beide ums Kind in den Ferien kümmern. Mehr haben Nicht -AE auch nicht.

von kevome* am 18.12.2014, 22:03