Geschrieben von miepmiep am 24.04.2016, 23:14 Uhr |
Behördenfragen rund ums wechselmodell
Hallo.
Ich hoffe ich finde hier etwas Hilfe. Mein Partner und ich haben uns getrennt. Ich werde bald ausziehen. Wir haben folgendes unter uns ausgemacht. Keiner von beiden zahlt Unterhalt aber dafür werden kindergeld und kita kosten geteilt. Das Kind soll zu gleichen Teilen bei Papa und mir sein. Meine erste Frage: wenn das Kind im wechsel bei je einem Elternteil wohnt, wo sollte das Kind gemeldet sein?
Zweite frage: wie läuft das mit kindkank Tagen? Muss das Kind von dem Elternteil betreut werden wo es gemeldet ist? Also sprich krankenkasse zahlt nur bei gleicher Anschrift von Elternteil und Kind
Dritte frage: muss unsere „eigene regelung“ schriftlich festgehalten sein oder können wir uns den Weg zum Jugendamt sparen?
Re: Behördenfragen rund ums wechselmodell
Antwort von shinead am 25.04.2016, 12:35 Uhr
Wechselmodell heißt nicht zwangsläufig, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss. Wenn ihr also vom Einkommen her in verschiedenen Gehaltsgruppen der Düsseldorfer Tabelle seid, ist der mit dem höheren Verdienst zum Unterhalt verpflichtet.
Das Kind sollte bei dem demjenigen mit Erstwohnsitz gemeldet sein, der sich um den Papierkram (Kindergeld, Kitaanmeldung, Schulanmeldung) kümmert. Ggf. kann hier auch die Schulauswahl eine Rolle spielen, falls die Grundschule nach Bezirken verteilt wird.
Bezüglich der Kranktage würde ich mich direkt bei der Krankenkasse beraten lassen. Grundsätzlich würde ich hier den aktuell betreuenden Elternteil in der Pflicht sehen.
Ich würde euch empfehlen die Regelung schriftlich festzuhalten. Dazu braucht man nicht zwingend das Jugendamt. Die grundlegenden Vereinbarung (gerade Wochen bei Mama, ungerade bei Papa, Urlaubsregelungen, etc. würde ich auf jeden Fall schriftlich zusammenfassen. Das hilft schon vorab Ärger vorzubeugen.
Re: Behördenfragen rund ums wechselmodell
Antwort von Fru am 25.04.2016, 15:46 Uhr
Wir leben ja auch das Wechselmodell. Wie Ihr das mit dem Unterhalt regelt, ist im Prinzip Eure Sache, sofern keiner von Euch beiden vom Staat unterstützt wird, denn dann hebt sich der Unterhalt nur auf, wenn beide in etwa gleich verdienen. Ansonsten muss der der mehr verdient auch Unterhalt zahlen.
Kind krank Tage hat jedes Elternteil 10. Bei uns bleibt immer derjenige zu Hause, der auf der Arbeit besser weg kann, das entscheiden wir nach Lage.
Unsere Tochter ist bei meinem Nochmann gemeldet, der ist auch Kindergeldberechtigt, das hätten wir sonst ändern müssen.
Wir haben damals nach der Trennung eine Trennungsvereinbarung bei einem Notar aufsetzen lassen. Dort wurde das Wechselmodell festgehalten. Und sonst noch ein paar Kleinigkeiten. Müssen muss man das aber nicht.
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