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Bei ALG2 Spraguthaben der Kinder aufbrauchen????

Thema: Bei ALG2 Spraguthaben der Kinder aufbrauchen????

Durch meine eigene Dummheit (habe mich auf die Aussage des Vaters verlassen, daß er zukünftig Unterhalt zahlen kann- bisher UHV- und habe meine Arbeitsstelle um acht Stunden in der Woche gekürzt. Sowohl Erzieherinnen der Einrichtung als auch diverse Therapeuten meines Sohnes meinten unabhängig voneinander und ohne daß ich sie darauf ansprach die längere Betreuungszeit im Kindergarten würden meinem Sohn gar nicht gut tun) Ich habe also meine Stelle gekürzt, da ich der Meinung war das fehlende Gehalt (fast 200 Euro im Monat) mit den von ihm versprochenen höheren Unterhaltszahlungen ausgleichen zu können. Jetzt kann (oder will) der Ex doch nciht nicht zahlen, ich bekomme weiter UHV. Ich habe jetzt das große Problem daß mein Einkommen (alles drum und dran keine 1200Euro mehr) nicht für Wohnung, Auto usw reicht. Da meine letzte Möglichkeit wahrscheinlich ALG2 ist, frage ich mich was mit den Sparbücher der Kinder passiert. Zur Taufe haben beide Kinder jeweils 1500 Euro geschenkt bekommen. Muß ich erst das Geld meiner Kinder aufbrauchen bevor ich Anspruch habe? Die Kontoauszüge der Sparbücher muß ich doch bestimmt auch vorlegen bei Antragsstellung. Ich selbst habe noch 342 Euro auf meinem Sparbuch. Und wird die tatsächliche Miete angerechnet (meine Wohnung ist fast 100Euro teurer als der hier geltende Höchstsatz)? Ich plane ja gar nciht länger von ergänzendem ALG2 abhängig zu sein, ich werde mir auf jeden fall eine Stelle mit dem alten Deputat suchen. Nur da ich recht unflexibel bin kann das etwas dauern. Mein Sohn muss da halt durch, hilft ja nichts. Danke fürs lesen, auch wenn es länger geworden ist.

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 10:45



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Hallo, bekommst du Wohngeld? Vielleicht kannst du sonst welches beantragen, und Kinderzuschlag? Wie kommst du denn mit dem AG zurecht? Vielleicht kannst du die 8 Stunden ja wieder aufstocken? ->wobei ich mich auf solche Aussagen meines Ex sowieso nicht verlassen würde, aber das hilft dir nun auch nicht mehr Demnächst immer abwarten, ob denn dann auch Geld fließt. Ich meine, es gibt bei ALGII auch Sparbeträge, die man haben darf, ohne dass das angerechnet wird, ich weiß nur grad die Summen nicht, ich meine, es gibt pro Person einen Vermögensfreibetrag von etwa 3000,-€, aber-ohne Gewähr!!

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 11:28



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es gibt nen freibetrag, wenn du über dem drüver bist, musst du es bis zum freribetrag aufbrauchen...ich weiß nicht, ob es überall gleich ist, aber man sagt 150 euro mal lebensjahre. also wenn du 20 bist hast du nen freibetrag von 3000 euro (du alleine schon) und dann noch das für die kinder ausrechnen...also bei den beträgen, die du genannt hast wirst du wohl nicht drüber sein. allerdings...wenn du über dem höchstsatz bist und du mehr geld brauchst, weil du ja auch auto usw finazieren musst....bezweifel ich, dass du alg2 bekommen wirst. such dir mal die sätze pro person raus und rechne aus...dann siehst du, ob du mit deinem einkommen etc schon drüber bist

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 11:54



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beantrage erstmal Wohngeld, ich denke, da wirst du mehr Glück haben übrigens: Pro Person unter 18 darfst du 3100,-€ haben (so um den dreh, aber auf jeden Fall 3000, unten ist ein Thread mit den genauen zahlen) ab 18 darfst du 3100,-€ haben als sparguthaben, und bisschen mehr, um so älter du wirst...

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 12:02



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§ 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. (2) Vom Vermögen sind abzusetzen 1.ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen, 1a.ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 12:04



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Freibetrag ist niedriger glaub ich und bei Geld vom Amt gibts kein Kinderzsuchlag denn das ist Einkommen vom Kind

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 13:22