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von EmmaKili  am 19.06.2018, 7:48 Uhr

Beide Unterschriften nötig?

Hallo ihr Lieben! Hab leider im Netz nichts gefunden und die Schulleitung ist diese Woche nicht zu erreichen.
Geht um folgendes:
Mein Sohn(9.Klasse Realschule) hat dieses Jahr nicht so prockelnde Noten, hatte im zwischenzeugnis 4 Fünfen...mittlerweile alle ausgebügelt. Er würde das Jahr schaffen, sagt aber selbst er würde das Jahr gerne freiwillig wiederholen da er sich mit dem 9.Klass Zeignis bewerben muss und gute Noten möchte..der Knopf ist erst vor ein paar Wochen so richtig gesprungen was lernen anbelangt. Ich bin froh darüber dass er so entscheiden möchte, obwohl er sich sehr wohl in seiner Klasse fühlt. Also ich bin dafür.
Nun ist es aber so dass ich und mein Exmann gemeinsames Sorgerecht haben und er dagegen ist ala „Hauptsache die Klasse wird geschafft“. Braucht man beide Unterschriften zum freiwilligen wiederholen der Klasse?
Er hat woanders durchsickern lassen dass er dann ja ein Jahr länger Unterhalt zahlen müsste
Das Verhältnis der beiden ist derzeit nicht sehr gut..leider...

 
8 Antworten:

Re: Beide Unterschriften nötig?

Antwort von Sandr@1974 am 19.06.2018, 11:39 Uhr

Mein Sohn hat damals auch die 9. Klasse freiwillig wiederholt. Ich müsste einen Antrag bei der Schule stellen. Hab zwar ASR, würde aber seitens der Schule nicht nachgefragt. Ist allerdings schon ein paar Jahre her, kann sich ja geändert haben.

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Re: Beide Unterschriften nötig?

Antwort von Daffy am 19.06.2018, 12:21 Uhr

Sagt halt dem Vater, dass der Sohn, nachdem sein Ehrgeiz geweckt ist, beabsichtigt das Abitur zu machen und zu studieren, sofern er nicht seine Wunschlehrstelle bekommt...

Ich würde nicht mauscheln, wenn es rauskommt, hat die Schule den Ärger und führt es auf Euch zurück.

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Re: Beide Unterschriften nötig?

Antwort von EmmaKili am 19.06.2018, 13:23 Uhr

Selbst das würd ihn nicht dazu bewegen...bzw.wahrscheinlich noch weniger..da müsste er ja noch länger Unterhalt zahlen
Mein Sohn möchte ja genau deswegen die Klasse wiederholen da er für seine wunschausbildung passende Noten braucht..die Krankenpflegestellen bei uns im Umkreis sind sehr gefragt und da schaut’s schlecht aus mit überwiegend Vierern...

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Re: Beide Unterschriften nötig?

Antwort von Daffy am 19.06.2018, 13:52 Uhr

Das war doch mein Punkt - der Vater kann ihn nicht dazu zwingen, sich irgendeine Lehrstelle zu suchen. Wenn der Sohn weiter zu Schule gehen will, darf er das (abhängig von den Noten der 10.?), und wenn er seinem Vater die Hölle heiß machen will, erklärt er ihm einfach, dass er vorhat, Medizin zu studieren, egal wie lange es dauert.

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Re: Beide Unterschriften nötig?

Antwort von @ni am 19.06.2018, 17:11 Uhr

Bei gemeinsamer Sorge sind meines Wissens nach beide Unterschriften notwendig.
Wenn der KV jedoch eine wichtige und entscheidende Unterschrift verweigert, kannst du beim zuständigen Familiengericht die Ersetzung der Unterschrift beantragen.
Du müsstest dort bei der Rechtsantragsstelle dein Anliegen vortragen und die helfen dir dann eine Antrag korrekt zu formulieren.
Der KV wird dann angehört, warum er die Überschrift verweigert und solle er weiterhin dabei bleiben entscheidet das Gericht, ob die Unterschrift ersetzt wird.

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Re: Beide Unterschriften nötig?

Antwort von EmmaKili am 19.06.2018, 17:51 Uhr

Supi, danke für die Antwort! Denke es wäre doch ein triftiger Grund wenn Kind selbst bessere Noten zwecks Auabildung möchte...

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Re: Beide Unterschriften nötig?

Antwort von EmmaKili am 19.06.2018, 17:53 Uhr

super..aus der Perspektive hab ich’s noch nicht betrachtet...sorry...hitzestau im Hirn..verzögertes Denken

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Re: Beide Unterschriften nötig?

Antwort von EmmaKili am 19.06.2018, 17:53 Uhr

super..aus der Perspektive hab ich’s noch nicht betrachtet...sorry...hitzestau im Hirn..verzögertes Denken

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