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Geschrieben von Kathy2580 am 21.09.2005, 8:27 Uhr

Beide im Mietvertrag, einer will raus, geht das?

So,

da mich die antworten auf meinen Beitrag "Wie seht ihr das" so schockiert haben, bitte diejenigen, die Erfahrung haben mir zu helfen.
Also, ich habe das Mietverhältnis gekündigt (Miete läuft auf mich und meinen Freund) Ich möchte mit meinem Sohn ausziehen. Ist es wirklich so krass, das man nicht rauskann, wenn der Mitmieter nicht zustimmt?
Bin echt fertig, da ich mich so gefreut habe.

LG
Kathy

 
11 Antworten:

Re: Beide im Mietvertrag, einer will raus, geht das?

Antwort von ghostrider am 21.09.2005, 8:39 Uhr

Soweit ich weiss, hat der Mitmieter nicht darüber zu bestimmen, ob du ausziehst oder nicht.
Ich habt beide den Mietvertrag unterschrieben (?), d.h. ihr müsst ihr auch beide kündigen. Will ein Teil die Wohnung alleine übernehmen, benötigt er/sie die Zustimmung des Vermieters.
Du müsstest dich also an deinen Vermieter wenden, wie er das handhabt. Der müsste die zUstimmung geben, das dein Freund in der Wohnung als alleiniger Mieter bleibt.

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Re: Beide im Mietvertrag, einer will raus, geht das?

Antwort von Kathy2580 am 21.09.2005, 8:52 Uhr

Danke für die Antwort. Also, ich habe die Kündigung schon weggeschickt. (sind beide im Meitvertrag, ja) Was ist nun aber wenn er partout nicht kündigen will und der Vermieter sagt wir müssen uns einigen. Ach keine Ahnung, klingt alles so kompliziert.

LG

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Re: Beide im Mietvertrag, einer will raus, geht das?

Antwort von ghostrider am 21.09.2005, 8:58 Uhr

Also im normalfall ist es so: ihr müsstet beide kündigen (mit der Kü-frist) und der vermieter könnte dann mit deinem Freund einen neuen Mietvertrag abschließen.

Eine andere Möglcihkeit wäre, falls dein Vermieter das akzeptiert: du schreibst eine Anlage zum derzeitigen mietvertrag, in der sinngemäß steht: "hiermit wird A aus allen Rechten und Pflichten des Mietvertrags vom soundsovielten für die Wohnung X entlassen..."
Das müsstet ihr wiederum alle 3 unterschreiben.
Ansonsten kanns passieren, das dir nur der Weg der Klage bleibt....... Ansonsten, wenn du nur einfach auziehst, bist du immer für Mietschulden, Schäden usw. haftbar.

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Re: Beide im Mietvertrag, einer will raus, geht das?

Antwort von Kathy2580 am 21.09.2005, 9:00 Uhr

Man man, hätte ich das gewußt, hätte ich nie uns beide in den Mietvertrag schreiben lassen. Du hast Recht, ich rede in ruhe mit meinem Vermieter und kläre das mit ihm. Denn wenn es hart auf hart kommt, wird mein Freund nicht kündigen, nur um es mir schwer zu machen *seufz*

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Re: Beide im Mietvertrag, einer will raus, geht das?

Antwort von Murmeline am 21.09.2005, 9:02 Uhr

Hierbei ist zu beachten, daß die Beiden unabhängig davon, wer die Wohnung weiterhin bewohnt, gemeinsam gegenüber dem Vermieter für die Miete haften, weil der Mietvertrag seinerzeit von beiden unterzeichnet worden ist. Es sollte deshalb bei dem Vermieter darauf hingewirkt werden, daß derjenige, der die Wohnung nicht mehr bewohnt, aus dem Mietvertrag entlassen wird. Die Entscheidung hierüber steht jedoch dem Vermieter zu. Lehnt der Vermieter die Entlassung aus dem Mietvertrag ab, so kann man sich nur aus dem Vertrag lösen, wenn beide Ex-Partner das Mietverhältnis gemeinsam kündigen.

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Re: Beide im Mietvertrag, einer will raus, geht das?

Antwort von Kathy2580 am 21.09.2005, 9:14 Uhr

Dann bleibt mir wirklich nichts anderes übrig, als meinen Freund zu überreden meinen Vorschlag anzunehmen und auch zu kündigen. Meinen Vermieter habe ich ja schriftlich schon gebeten, die Mietvertrag auf meinen Freund ab 01.01.2006 umzuschreiben. Ich werde mich mit ihm in Verbindung setzen um weiteres zu klären. Man oh mann, echt kacke *sorry für den Ausdruck*

LG

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Re: Beide im Mietvertrag, einer will raus, geht das?

Antwort von Murmeline am 21.09.2005, 9:23 Uhr

Tja, das hat alles seine Vor- und Nachteile...angenommen NUR ER stünde im Mietvertrag, dann stündest Du womöglich jetzt auf der Straße!

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Re: Beide im Mietvertrag, einer will raus, geht das?

Antwort von nispi am 21.09.2005, 9:37 Uhr

Bei uns ging das ganz einfach:

Mein Ex hat die Wohnung ganz normal gekündigt mit den drei Monaten Kündigungsfrist, der Vermieter wusste dass ich alleine wohnen bleibe.
Der Vermieter hat dann im Mietvertrag meinen Ex gestrichen und der Vermieter und ich haben Datum und Unterschrift druntergesetzt.

So hab ich jetzt zusätzlich einen schriftlichen Beweis wann der Ex ausgezogen ist, den hab ich shcon mehrfach gebraucht.

Gruß
nina

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@nina

Antwort von Kathy2580 am 21.09.2005, 9:47 Uhr

Hi Nina,

bei uns ist es ja umgekehrt und wenn er sich weigert zu unterschreiben und zu kündigen? Verstehst Du was ich meine?

Weil er will partout, das ich wieder einziehe!! Aber ich will wirklich eine eigene Wohnung!
LG

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Re: @Kathy

Antwort von *Aquilina* am 21.09.2005, 16:03 Uhr

Hallo,

wenn er wirklich nicht einsichtig ist, ihn mit einem Anwalt aufsuchen und ihm die Pistole so auf die Brust setzen. Kostet dich zwar etwas, ist aber für dich sicherer. Weil du möchtest ja am 1.1.06 nichts mehr in die Wohnung stecken. Selbst jetzt kann es sein, das er keinen cent mehr zahlt und du für die Schulden aufkommen mußt.

Habe am 02.05. Geburtstag aber mein Sohn am 25.25.

LG Cathy

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Was ihr schreibt, ist falsch!!

Antwort von sophieno am 21.09.2005, 19:23 Uhr

Hallo Kathy,
ich hatte ja unten schon was dazu geschrieben. Wie gesagt, ich war in der gleichen Situation: Mein damaliger Freund hat sich von mir getrennt, ich wollte den Mietvertrag sofort kündigen, er hat sich geweigert. Das darf er aber nicht! Du hast ein Recht auf die Kündigung, er muss kündigen. Ich bin dann ausgezogen, das Ganze ist vor Gericht gelandet, und ich habe Recht bekommen (er muss jetzt auch Anwalts- und Gerichtskosten tragen). Du hast ab dem Zeitpunkt, von dem an du kündigen wolltest, die üblichen drei Monate Kündigungsfrist. Das solltest du deinem Mitbewohner klar machen. Wenn er die Kündigung nicht unterschreibt und der Vermieter sich auf ihn als alleinigen Mieter nicht einlässt (was er nicht muss), solltest du sofort zum Anwalt gehen und den ein paar Briefe schreiben lassen. Wie gesagt, dein Mitmieter muss kündigen, wenn du es verlangst. Wenn du magst, kannst du mich auch gerne privat anmailen.
sophieno

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