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Geschrieben von Igeline am 20.08.2012, 22:00 Uhr

Beistandschaft ?

Hallo zusammen,

wieder einmal habe ich mich sehr über den Vater meiner Tochter geärgert.
Er wollte mit ihr ins Freibad und sagt zu mir , in ihrem Beisein " du mußt mir 20 € geben, sonst kannoch nicht ins Freibad" Dem Kind fielen fast die Augen aus dem Kopf, die Kinnlade auf den Boden etc. Somit hatte ich sozusagen keine Wahl.
Er zahlt jeden Monat Unterhalt, den untersten Satz der Tabelle für Kinder bis 6,
( sie ist inzwischen 7,5) ,mittlerweile verdient er aber soviel , dass der Unterhalt das doppelte sein sollte/könnte.
Ok, da ich mir dachte er kümmert sich ja sonst auchwar es mir relativ egal.
Aber die letzte Zeit kümmert er sich fast gar nicht. Holt sie max. 1 x im Monat oder kommt dann nur vorbei ( will meinen Kühlschrank leeren`gggrrr*)
In den ganzen Sommerferien war das heute der erste Tag, ok er hat sie zu ihrer Freundin gebracht ( mit dem Auto, aber auf meine Spritkosten).
Er jammert nur erhätte kein Geld , er sei der ärmste, nur er müsste immer zahlen.
Ich habe keine Lust mehr auf Geldspielchen und sonstige Spielchen.
Nun überlege ich eine Beistandschaft einzurichten.
Überprüft das JA den Unterhalt?

Auf telefonische Nachfrage beim JA bekam ich nur die Aussage: Eine Beistandschaft kann ein bisher gutes Verhältnis zueinander zerstören, deshalb sei gut zu überlegen ob ich das wolle.

LG Jule

 
9 Antworten:

Re: Beistandschaft ?

Antwort von mf4 am 20.08.2012, 22:10 Uhr

Ich habe ein ähnliches Problem.
Er zahle nicht (war aber zahlungsfähig). Nun nach der Strafanzeige will er angeblich zahlen aber will für dies und jenes dann Geld abziehen.
Schon bevor er nur 1€ gezahlt hat nach den ganzen Jahren fängt das jetzt an...
ich werde mich wohl auch ans JA wenden. Da kann er versuchen denen einen Kuh-Handel anzubieten... ich mag nimmer.

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Re: Beistandschaft ?

Antwort von LoveMum am 20.08.2012, 22:14 Uhr

Das Verhältnis wäre mir, ehrlich gesagt, völlig schnuppe. Nach über 14 Jahren bekomme ich endlich durch die Beistandschaft (die allerdings seit 5 Jahren besteht) den Mindestunterhalt plus Nachzahlungen für meine Söhne. Das JA pfändet es ihm weg und überweist es mir.
Mein Ex muss regelmäßig dort seine Einkünfte offenlegen.

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Re: Beistandschaft ?

Antwort von Igeline am 20.08.2012, 22:30 Uhr

DasVerhältnis ist eh nur gut, wenn ich ihn durchfütter, oder aber ihn nicht zuviel mit dem Kind " belaste".
Ich war/bin nur etwas irritiert über diese Aussage von JA-MA.

Jule

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Re: Beistandschaft ?

Antwort von Mucki+Ninchen am 21.08.2012, 6:48 Uhr

Huhu Jule,

ich kenn das auch. Das Verhältnis ist bei uns an sich sehr gut, aber damit es so bleibt, verzichte ich freiwillig auf einen Teil des Unterhalts, obwohl er locker mehr zahlen kann und auch müsste. Würde ich aber darauf bestehen, fühlte er sich angegriffen und ich befürchte, dass es sich dann auf die Beziehung zu unserem Kind auswirkt. Deshalb lasse ich es vorerst.

Insofern kann ich die Aussage des Jugendamtes auf jeden Fall verstehen und finde es gut, dass sie dir das sagen. Es ist - wie ich finde - fair. Aber trotzdem kannst du die Beistandschaft ja beantragen, sie haben es ja nicht ausgeschlossen, oder?

Aber vielleicht (ich kenne jetzt aber euer Verhältnis nicht) kannst du mit ihm mal in Ruhe beim Kaffee reden? Möglichst nicht bei dir in der Wohnung? Das mit dem Kühlschrank leerfuttern kannst du ja vielleicht umgehen, indem ihr die Übergabe außerhalb macht?

Andersrum ist so eine Beistandschaft oft auch eine Art Warnung für den Herrn Papa, und plötzlich läuft es. Also wenn du sagst, du hast eh wenig zu verlieren, dann mach es doch.

LG M

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Re: Beistandschaft ?

Antwort von shinead am 21.08.2012, 12:06 Uhr

>>Eine Beistandschaft kann ein bisher gutes Verhältnis zueinander zerstören, deshalb sei gut zu überlegen ob ich das wolle.

Der Spruch zeugt nicht gerade von einem motivierten JA.
Wenn man freundliche Briefe (und nicht die elendenden Textbausteine) schreibt, dann muss eine Beistandschaft ein gutes Verhältnis nicht zerstören, sondern kann dafür sorgen, dass für die sensiblen Geldfragen eine neutrale Stelle zuständig ist.

Das was du beschreibst geht gar nicht!
Setze ihm Grenzen!
Würdest Du das Verhalten Deinem Kind durchgehen lassen?

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Re: Beistandschaft ?

Antwort von JanineAlina am 21.08.2012, 19:30 Uhr

kenne ich auch :)
bei uns ging es um die lactosefreien produkte da wollte er zum anwalt renn damit er weniger zahlen muss man beachte er hat sie einmal im monat und was der mir die ohren voll geheult hat ich zahle unterhalt dann der sprit jedesmal und jetzt noch das teure essen kaufen das geht nicht mehr gott hab ich mir gedacht der arme mann habe nur mit dem kopf geschüttelt und gesagt musst halt zum anwalt gehen...er ist nicht gegangen im übrigen aber das geheule wegen geld geht weiter einfach ohren zu machen und nicht drauf hören...lg

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Re: Beistandschaft ?

Antwort von LillyK am 22.08.2012, 14:25 Uhr

Hallo Jule,

also Dein JA hat wohl keine Lust auf Arbeit? Ich betrachte die Beistandsschaft beim JA zum Wohle und zum Schutz der Rechte meiner Kinder. Deiner Tochter steht der Unterhalt zu und deren Aufgabe ist es auszurechnen wieviel. Du kannst auch den Unterhalt komplett übers JA regeln lassen, heißt das er den Unterhalt den das JA ausrechnet an das JA zahlt und die nach einen Überprüfung das dann an Dich weiter überweisen.

Lass Dich nicht von Deinem Ex so verarschen.

LG Anja

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Re: Beistandschaft ?

Antwort von Pamo am 22.08.2012, 15:12 Uhr

Das erinnert mich an eine alte Freundin, die mit 18 von den Eltern rausgesetzt wurde, diese aber ihren Personalausweis nicht rausrueckten. Als ich mit ihr zur Polizei ging um Hilfe zu bekommen, sagte der Beamte sie solle das doch selber regeln - die Leute haben schliesslich nicht so gerne die Polizei im Haus.

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Re: Beistandschaft ?

Antwort von nightingale am 22.08.2012, 23:39 Uhr

>Eine Beistandschaft kann ein bisher gutes Verhältnis zueinander zerstören, deshalb sei gut zu überlegen ob ich das wolle.

ein aspekt der nicht allgemeingültig sein muss:

kann ich als zahler durchaus bestätigen. ich finde es unwürdig die finanziellen umstände meines kindes ohne not über ein amt kommunizieren zu müssen.

das liegt einfach daran, das ein amt einen unterhalt nach abstrakten tabellen durchsetzt ohne individuelle lebensumstände zu betrachten (betrachten zu dürfen, fairnesshalber).

in deinem beispiel: unterhalt nach leistungsfähigkeit deckt den gesamten sächlichen bedarf eines kindes. freibadeintritt inklusive.er muss nicht ins freibad mit kind. genauso darfst du nein sagen. also ist die frage durchaus legitim (mal ab davon die frage ob er nach leistungsfähigkeit zahlt) .

deswegen, du kannst dir deinen anspruch von einem amt ausrechnen lassen und in deiner argumentation verwenden. du kannst im gegenzug aber imho nicht mehr einen weitergehenden verantwortungsanspruch einfordern. du willst geld gegen verantwortung, du kriegst geld gegen verantwortung. mag in deinem fall ja richtig sein.

lg
nightingale

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