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Geschrieben von Rosarot23 am 05.07.2016, 11:18 Uhr

Beleidigungen der Exfrau

Hallo liebes Forum,

ich bin eher eine stille Mitleserin, habe nun aber doch ein Anliegen. Ich bin seit ca. einem Jahr mit meinem Partner glücklich zusammen. Möchte auch vorab sagen, dass ich nicht der Trennungsgrund war. Ich selber war 7 Jahre Single, habe zwei Kinder und einen Vollzeitjob. Ich habe daher die letzten Jahren mein Leben und das meiner Kinder allein gewuppt. Und dann kam dieser wundervolle Mann in mein Leben.

Leider macht uns seine Exfrau das Leben schwer. Natürlich gibt es das übliche Gezerre um den Unterhalt und den Umgang. Seine Ex möchte nämlich, auch jetzt lange nach Ende des Trennungsjahres nicht arbeiten gehen. Hat sie auch in der Ehe nicht getan.

Meine Frage ist nun, muss man sich denn beleidigen lassen? Ich möchte hier nicht alle Worte wiederholen, aber mein Partner ist z.B. immer der Drecksack.Ich bin die Schl....oder Hu....oder F....(wie gesagt, ich kann diese Worte nicht einmal schreiben) Im Übrigen benutzt sie die Worte auch vor ihren Kindern. Zudem kommen zum Unterhalt und ich spreche hier von einem vierstelligen Betrag wöchentlich neue Forderungen. Kind 2 muss eine teure Ferienfahrt bekommen, Kind 1 fährt auf Klassenfahrt und hier müssen zusätzlich auch noch Klamotten neu gekauft werden.

Wie kann man mit so einer Person auf der Elternebene kommunizieren? ich meine, nicht nur die zusätzlichen Forderungen, sondern in erster Linie die Art und Weise, wie die "Dame" sich ausdrückt. Und die Frage....ob man sich das wirklich gefallen lassen muss. Mein Partner ist es schon so gewohnt, herrschte in der Ehe auch schon so ein Ton. Aber mir sind solche Effekte völlig fremd.

 
10 Antworten:

Re: Beleidigungen der Exfrau

Antwort von Holzkohle am 05.07.2016, 11:27 Uhr

Hallo, also diese Worte wie Hure oder so würden an mir völlig abprallen. Einmal weißt Du, dass Du keine Hure bist und zum zweiten zeigt das sehr wenig Niveau der lieben Ex. Du kannst sie natürlich anzeigen wegen Beleidigung oder so, aber daheim vor den Kindern wird sie sicherlich weiterhin dieses Vokabular nutzen, machen kannst Du dagegen nichts.

Was das Andere angeht so würde ich mir mal einen Beratungstermin beim Jugendamt holen. Es stimmt schon, dass der KV sich z.B. hälftig an Klassenreisen beteiligen kann oder muss ;) - fraglich ist, ob das Kind dazu noch einmal komplett eingeleitet werden braucht. Reden wir jetzt von einer Skireise und es gab vorher keine Ski - ok. Reden wir von einer Badereise und das Kind braucht nochmal n Satz neue Handtücher - nö.

Dein Freund soll sich über seine Rechte informieren! Das Jugendamt hilft da sicherlich gerne (wenns hart auf hart kommt kann man immer noch zum Anwalt gehen)

Kleine Geschichte am Rande: Ich habe ja auch eine Ausbildung in einem Anwaltsbüro gemacht und wir hatten da diesen... jahrelangen Scheidungsfall. Die Frau wollte nicht arbeiten, machte auf arm und krank - keiner glaubte ihr. Unser Mandant hat dann einen Privatdetektiven engagiert - raus kam, Frau ging schwarz arbeiten ;)

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Re: Beleidigungen der Exfrau

Antwort von Rosarot23 am 05.07.2016, 11:36 Uhr

Danke für die Infos. Es geht im Grunde dann um Handtücher, keine Skifahrt :)

Das mit dem schwarz arbeiten, vermuten wir auch schon sehr lange, weil viele, sehr teure Dinge angeschafft wurden, aber das muss man erst beweisen und so ein Detektiv ist nicht gerade günstig. Im Grunde geht es doch nur um den Ton, sagt man: Hey, kannst du da einen teil übernehmen, Kind würde sehr gern fahren, aber ich kann es nicht allein zahlen ist das doch was anderes als: DU drecksack, DU MUSST zahlen ....der Ton macht halt die Musik

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Re: Beleidigungen der Exfrau

Antwort von Pamo am 05.07.2016, 11:56 Uhr

Es muss sich natürlich niemand beleidigen lassen. Für dich wäre die einfachste Lösung, die Kommunikation mit ihr abzubrechen und diese ihrem Ex zu überlassen. Wenn er auch keine Lust auf ihre Beleidigungen hat, dann kann er sie mündlich und dann schriftlich zur Unterlassung auffordern und ihr dann mündlich oder schriftlich eine Strafanzeige wegen Beleidigung androhen und diese dann ggfs tatsächlich stellen. Wenn ihre Gossensprache sie bares Geld kostet, dann drückt sie sich vielleicht bald netter aus.

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Re: Beleidigungen der Exfrau

Antwort von la-floe am 05.07.2016, 13:30 Uhr

hi,

wieso kommunizierst du mit ihr?
Ich beleidige Next nicht, möchte aber auch nicht zwangskommuniziert werden

Das würde ich mir DEUTLICHST vebitten.

floe

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Re: Beleidigungen der Exfrau

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.07.2016, 14:12 Uhr

DU mußt mit der Frau überhaupt nicht kommunizieren - weder auf Elternebene, noch sonst überhaupt - denn Du hast mit ihr keine gemeinsamen Kinder.

Ich bin ja jetzt auch von der Ex zur Next "aufgestiegen". Die Exfrau macht aber nur ihm das Leben schwer. Ich habe mit der Frau noch kein einziges Wort gewechselt. Warum auch?

Sie hat auch schon zweifelhafte Bemerkungen über mich fallengelassen. Das regt meinen Freund mehr auf als mich, er verteidigt mich dann ganz heldenhaft - muß er gar nicht, wegen mir kann er diese blöden Sprüche so stehen lassen, das prallt an mir ab. Ich kann ihre Reaktion sogar ein klitzekleinesbißchen verstehen. Nicht gutheißen, aber verstehen.

Den Unterhalt regeln die Anwälte. Das ist ihr Job. Auch da halte ich mich raus.

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Die Strafanzeige würde ich lassen.

Antwort von Petra28 am 05.07.2016, 14:33 Uhr

Das Verfahren wird sowieso mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt.

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Re: Beleidigungen der Exfrau

Antwort von Petra28 am 05.07.2016, 14:38 Uhr

Du musst Dich nicht beleidigen lassen, Du brauchst gar nicht mit ihr zu kommunizieren. Dein Mann sollte es einfach überhören.

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Re: Die Strafanzeige würde ich lassen.

Antwort von Pamo am 05.07.2016, 14:48 Uhr

Ich würde das auch nicht tun, das wäre nicht mein Weg, aber ich habe lediglich Möglichkeiten aufgezeigt.

Die Tatsache, dass eine Anzeige wahrscheinlich fallengelassen wird, würde mich allerdings nicht entmutigen. Zudem kann man da auch Widerspruch einlegen.

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Schade um die Zeit.

Antwort von Petra28 am 05.07.2016, 15:13 Uhr

Auch die der Behörden.

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Re: Schade um die Zeit.

Antwort von Pamo am 05.07.2016, 15:49 Uhr

Finde ich eigentlich nicht. Wenn sich da ein paar Anzeigen ansammeln, dann wird das mit der Zeit ernst genommen werden müssen.

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