Hallo,
mir hat heute jemand von der Caritas gesagt, dass ich einen Anspruch auf einen Beratungsschein habe.
Auf der Homepage vom Amtsgericht stehen soviele Sachen, was man alles vorlegen muss. Ist das wirklich so schlimm?
Ich habe eine Rechtschutzversicherung mit 150€ SB......!
Steht mir in dem Fall auch einer zu?
Es geht um Trennung vom Lebensgefährten. Wir haben ein Haus, was aber noch finanziert wird. Zählt das als Vermögen?
Ich selbst beziehe bis Sep. Elterngeld und danach erstmal nichts.
Danke
von
claudi222
am 20.07.2015, 19:30
Was umfasst die Rechtsschutzversicherung?
Es wird nicht alles immer bezahlt.
Es gibt Rechtsschutzversicherungen für job, Verträge, Unfälle etc.da muss Scheidung nicht unbedingt bei sein.
von
DannaM
am 20.07.2015, 21:00
Ok, da muss ich mal nachgucken. Hieße dann Familienrecht oder?
Scheidung trifft bei uns allerdings gar nicht zu, wir sind nicht verheiratet.
von
claudi222
am 20.07.2015, 22:58
Ist es auch nicht wenn es ums Haus geht.
Da müsst ihr halt gucken wie das mit dem Haus wird.kann es jemand alleine halten , wer steht im Grundbuch etc. ?
Unterhalt und Umgang ist eh der erste Weg das Jugendamt wenn ihr Euch da nicht alleine einigen könnt. Anwalt ist da erst der zweite Schritg wenn das nicht klappt.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2015, 23:12
Und was ist mit dem Unterhalt für mich? Wer rechnet das aus?
Im Grundbuch stehen wir beide. Aber wenn ich ausziehe, muss er mir was auszahlen? Wie ist das mit dem Kredit?
Ich denke, dass macht am ehesten der Anwalt oder?
von
claudi222
am 20.07.2015, 23:35
Wie alt ist denn das Kind ?
Ihr seid nicht verheiratet und er muss maximal die Differenz zwischen Elterngeld und Deinem alten Lohn zahlen bis das Kind 3 ist, beziehungsweise in Betreuung und Du wieder arbeiten kannst.
Will er denn überhaupt im Haus wohnen bleiben ? Wer hat den Kredit aufgenommen ?
Es ist alles so frisch, vielleicht redet ihr erst einmal bevor Du mit dem Geschütz Anwalt kommst.
Dann weißt Du zumindest wo es Probleme und Unstimmigkeiten gibt die ggf. mit Anwalt gelöst werden müssen. Du kannst nicht einfach gehen, wenn Du auch für den Kredit unterschrieben hast.
Du haftest auch.
Könnte er Dich überhaupt auszahlen? Eventuell muss es gemeinsam verkauft werden.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2015, 23:55
Wenn ihr beide für den Kredit unterschrieben habt haftet ihr beide.
Es ist möglich einen auszuzahlen und dann den Kredit allein ab zuzahlen.
wenn einer dazu die finanziellen Möglichkeiten hat.
Hat einer allein nicht die Möglichkeit wird nur bleiben das Haus zu verkaufen.
Dann wird davon der Kredit bezahlt und eventueller Erlös geteilt.
oder bei Verlust wird dieser geteilt.
von
DannaM
am 21.07.2015, 08:02
Werdet ihr auf jedenfall einen Notar brauchen.
von
DannaM
am 21.07.2015, 08:07
Für Deinen eventuellen Betreuungsunterhaltsanspruch brauchst Du auf jeden Fall einen Anwalt. Das berechnet das Jugendamt nicht. Wahrscheinlich zahlt Deine Rechtsschutzversicherung keine familienrechtlichen Streitigkeiten. Da bräuchtest Du also tatsächlich ggf. einen Beratungsschein.
Ansprüche bezüglich des Hauses regelst Du über Deine Rechtsschutzversicherung.
Kindesunterhalt (und ggf. Umgangsstreitigkeiten) erst einmal über das Jugendamt.
von
shinead
am 21.07.2015, 08:37