Geschrieben von cashew1 am 25.09.2013, 13:30 Uhr |
Beratungsstellen...
Frage hier für eine Freundin, die kurz vor der Trennung vom KV steht und sich mal ausführlich beraten lassen möchte, was ihr eigentlich alles zusteht.
Eckdaten:
sie in Ausbildung zur Krankenschwester, er selbstständig
Tochter wird im November 2 Jahre
ihre Mutter betreut die Kleine, wenn sie arbeitet
nicht verheiratet
Welche Beratungsstellen könnt Ihr empfehlen? Sie wird in der gleichen Stadt bleiben.
Re: Beratungsstellen...
Antwort von Oceansongs am 25.09.2013, 13:37 Uhr
Caritas, Jugendamt, Verband alleinerziehender Muetter und Vaeter
Re: Beratungsstellen...
Antwort von mf4 am 25.09.2013, 13:40 Uhr
Wenn die beiden Umgang und Unterhalt klären können muss man das über keine Beratungsstelle oder Amt laufen lassen. Da die beiden nicht verheiratet sind muss auch kein Anwalt her.
Mit seinen Gehaltsunterlagen Unterhalt im Jugendamt berechnen lassen wäre das einzige was nötig ist.
Falls es um H4 geht dann geht eine Berechnung auch erst, wenn klar ist wie viel der Kindsvater bezahlt.
Re: Beratungsstellen...
Antwort von cashew1 am 25.09.2013, 13:44 Uhr
Danke schonmal, sie möchte eigentlich erstmal eine neutrale Beratung, was ihr überhaupt alles so zusteht.
Durch ihr Ausbildungsgehalt können nicht alle Kosten selbst gedeckt werden, und sein massiver Geiz ist einer der Hauptgründe für die Trennung...
Momentan bleibt sie nur, weil sie Angst hat, es allein finanziell nicht zu schaffen und einfach mal wissen will, was es an Unterstützung noch so gibt...
Re: Beratungsstellen...
Antwort von Steffi528 am 25.09.2013, 15:06 Uhr
Frauenzentrum fällt mir da noch ein, wenn es so etwas gibt.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=3144.html
Hier ist erst einmal ein Link für allgemeine Informationen
Re: Beratungsstellen...
Antwort von KKM am 25.09.2013, 18:55 Uhr
Sozialdienst katholischer Frauen
Sozialamt
Diakonie
evtl. Selbsthilfegruppe - sofern in der Nähe vorhanden
Re: Beratungsstellen...
Antwort von Lena_1977 am 26.09.2013, 10:23 Uhr
Unsere Beratungsstellen haben nur sehr oberflächliche Ahnung.
Ihr steht zu
A) Kindesunterhalt - Beistandschaft beim Jugendamt einrichten - die Berechnen nach Düsseldorfer Tabelle und seinen Steuererklärungen der letzten 3 Jahre
B) wenn er zum Kindesunterhalt leistungsfähig ist, noch einen Anwalt einschalten für Ihren Betreuungsunterhalt
ggfls. ergänzendes Wohngeld
@hummel_mama : Was denn nun ?
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Fotos bei Facebook... bin grad etwas perplex...
Wo guten Anwalt finden?
Berechnung da , Umgang fast ganz weg !
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