Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von _Tata_ am 17.05.2005, 19:47 Uhr

Besuche vom Jugendamt?

Hallo!

Eigentlich bin ich nicht ganz alleinerziehend, will es aber werden. Wieso? Wenn ich mit meinem Freund zusammenziehe, sind wir eine Lebensgemeinschaft und bekommen kein Erziehungsgeld, weil er zuviel verdient. Doch zu wenig, um auf 300 EUR im Monat zu verzichten. Deshalb haben wir uns überlegt, mich bei meinen Eltern anmelden und uns beim Jugendamt als alleinstehend ausgeben.
Das Problem ist nur, meine Eltern leben weit weg, und beim Freund, wo wir eigentlich wohnen wollen, bin ich dann auch angemeldet.
Liebe Alleinstehende, wie ist das mit dem Jugendamt? Muß man die Nebenwohnung angeben? Bekommt man Besuche? Muß man da regelmäßig vorsprechen?

 
76 Antworten:

Re: Besuche vom Jugendamt?

Antwort von Andrea25 am 17.05.2005, 19:54 Uhr

das ja interessiert es nicht solange ihr keine probleme habt, ihr müsst auch nix beim amt melden, wenn ihr nix zu melden habt. wenn ich das richtig verstehe "trennt" ihr euch ja aus taktischen gründen, wenn du keinen unterhalt festsetzen lassen willst, hast du gar nix mit dem amt zu tun!!!

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Re: Besuche vom Jugendamt?

Antwort von Dani01 am 17.05.2005, 19:56 Uhr

Hi,
und wieder jemand der den Staat ausnutzten will.

Welche Tipps hättest denn gern ?

Ich finde das total daneben...

D.

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lasst sie doch.....

Antwort von Andrea25 am 17.05.2005, 20:02 Uhr

ist doch jedem seine sache.... . ich selbst ärgere mich auch drüber, aber was solls....ich würds auch versuchen, aber ich wohne aufn dörp wo jeder jeden kennt .... da geht gar nix....

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Waaah...

Antwort von Silence am 17.05.2005, 20:31 Uhr

...da stellen sich mir die Nackenhaare hoch >:-(

Man müßte Euch schon allein der Gedanken darüber anschwärzen!!! Ich wünsche keinem etwas schlechtes, solchen Leuten schon! Das ist Schmarotzertum vom Allerfeinsten und ich bete dafür, dass Ihr ertappt werdet!

Sorry, aber sowas bringt mich wirklich auf die Palme. Die, die wirklich allein sind mit Kindern rackern sich einen ab und Ihr zieht das Geld vom Staat ab und habt dabei noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen.

Unglaublich!!!

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Re: Waaah...

Antwort von tachpost am 17.05.2005, 20:47 Uhr

Bei solchen Leuten frage ich mich doch immer wieder,warum ich eigentlich so saublöd bin,jeden morgen um 5 Uhr aufzustehn,dann mein Kind noch wecke,und schön brav zur Arbeit marschiere.

Scheint doch sehr einfach auf Vater Staats Kosten zu leben.
Warum mach ich das eigentlich nicht auch?

Habt Ihr noch sowas wie nen Gewissen ????

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Re: lasst sie doch.....

Antwort von vallie am 17.05.2005, 20:48 Uhr

ich finde es auch unter aller kanone, denn wir, die wir steuern zahlen finanzieren solche parasiten mit.
wenn er zuviel verdient, verdient er zuviel, basta !!!
ich wünsche euch auch, dass sie euch draufkommen, dann habt ihr nämlich die staatsanwaltschaft auf dem hals !!!

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Re: lasst sie doch.....

Antwort von mama von eric am 17.05.2005, 21:03 Uhr

kann mich meinen vorrednerinnen nur anschliessen. wozu gibt es eine einkommensgrenze?
bestimmt nicht das man bescheisst von vorne bis hinten. die gibt es aus gutem grund. wenn jeder den staat von vorne bis hinten aussaugen würde, dann gute nacht.
und dann auch noch erwarten das man hier tipps zum schwindeln bekommt *kopfschüttel* du kannst nicht wirklich erwarten das man dir gutgemeinte tipps gibt.
kannst du dir vorstellen wie sich die leute fühlen die arbeiten gehen und vielleicht mal 100 euro mehr als sozialhilfe bekommen?
ich könnte damit nicht leben, aber wer weiss vielleicht hast du kein gewissen.
ich wünsche auch keinem menschen was schlechtes aber sowas dürfte nicht ungesühnt bleiben.
gruss anja

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Ganz eindeutig das falsche Forum...

Antwort von dorisl am 18.05.2005, 12:57 Uhr

für solche Fragen. Hier posten alleinerziehende und/oder unterhaltspflichtige Eltern, die oft knapp am Existenzminimum leben.

Was ihr vorhabt ist Sozialbetrug. Ihr seit nicht dazu berechtigt, Leistungen vom Staat zu erhalten und wollt gezielt eine Falschaussage machen, um Geld zu erschleichen, was euch nicht zusteht.

Gruss

Doris

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An alle Moralisten!

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 13:42 Uhr

Leider seid Ihr hier, ausser Andrea25, nicht sachlich!

Nehmt einen Taschenrechner und ihr werdet heraus bekommen, daß wir schon bei 2000ˆ Nettogehalt - 700ˆ Warmmiete - 125ˆ Krankenversicherung fast auf dem Sozialhilfeniveau wären! Und das bei 45% Steuern und Abgaben! Das ALG steht mir so oder so nicht zu! Der Staat glaubt, daß jemand mit einer erwerbslosen Partnerin und Kind mit 2000ˆ netto Vielverdiener ist? So'ne Frechheit! Dann tun wir so, als ob wir keine Vielverdiener sind! Mehr arbeiten? Errechnet doch mal selber, wieviel es an brutto mehr sein muss, damit man in der Steuerklasse I 300ˆ netto mehr bekommt!

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Re: An alle Moralisten!

Antwort von ghostrider am 18.05.2005, 13:56 Uhr

wieso du extra Krankenversicherung abziehst, versteh ich nicht, ausserdem hast du wohl Kindergeld im + vergessen.

Und stell dir vor, es gibt auch Leute aus der arbeitenden Bevölkerung, die mit diesem Einkommen auskommen müssen, denn sie haben auch keine Chance, irgendwelche Gelder vom Staat zu ermogeln.

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Re: manchmal koennte ich schreien, wenn ich das hier lese!

Antwort von Stephie und Mina am 18.05.2005, 14:37 Uhr

Ich lebe in Spanien, mein Mann verdiente bisher 1100 € bei 48 Stunden Arbeit pro Woche.
Ich verdiene Teilzeit 600€.
Es gibt weder Erziehungs- noch Kindergeld.
Es gibt auch kein Hartz 4 oder Wohngeld, keine Sozialhilfe oder sonstige Leistungen.
Das Arbeitslosengeld meines Mannes betraegt jetzt 500€.
Wir muessen also jetzt mit 600€ weniger auskommen.
Wie - das ist unser Problem.
Wenn ich lese, wer wieviel vom Staat abzocken will und mit 2000€ netto lebt man an der Sozialgrenze....
Da muss ich echt lachen!!!

Meine Freundin ist Alleinerziehend mit 3 Kindern, von denen eines wegen einer Missbildung nicht im KiGa aufgenommen wurde.
Sie kann also nicht arbeiten gehen.
Sie bekommt alle 2 Monate 127 € Hilfe.
Das, und der Unterhalt (330€ zusammen fuer alle 3 ) muss reichen.

Gibt es hier jemanden, der mit 4 Personen mit knapp 460€ auskommt??

Ich weiss echt nicht, welche Massstaebe manche ansetzen, um als Sozialfall zu gelten....
Erklaert es mir bitte.
LG
Stephie
(Spanien)

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2000 € !!!!!!!!!!!

Antwort von vallie am 18.05.2005, 14:43 Uhr

finde ich ganz schön viel geld !!!!
das reicht mit kindergeld völlig und wenn ihr verheiratet wärt, würde in der steuerklasse III auch noch mehr rausspringen !!!! auf 400 € arbeiten, hm, wie wär´s ??? das kann mir keiner erzählen, dass es da nichts gibt und der papa kann auf das kind aufpassen !!!
ihr ärmsten....

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Reine Abzocke

Antwort von Pelle am 18.05.2005, 14:45 Uhr

traurig das manche meinen das so nötig zu haben,und die die es bräuchten bekommen dann nichts
Pelle

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Re: manchmal koennte ich schreien, wenn ich das hier lese!

Antwort von trixi1310 am 18.05.2005, 14:56 Uhr

Schliesse mich dem mal an wuerde ich auch gerne wissen.
-Wir leben in den Niederlanden und da gibt es im Monat 58 Euro Kindergeld.
-Wir haben kein Erziehungsgeld.
-Bei uns muss man die Krankenkasse komplett selber zahlen. Bei uns zahlt kein Arbeitgeber irgent was.
-Bei uns kostet eine 40 qm Wohnung 800 Euro kalt und dann lebst du aber in dem Viertel wo man nicht leben moechte!

Also wenn das so einfach ist dann sollten wir ueberlegen nach Deutschland wieder zu ziehen

Lg Trixi(die eingentlich hier so reingerutscht ist aus Langeweile)

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Re: 2000 € !!!!!!!!!!!

Antwort von Silence am 18.05.2005, 15:19 Uhr

Jau, 2000€ + ´Kindergeld - nicht schlecht. Rechne ich das mal auf mein Kind und mich um, müssen wir pro Kopf mit weitaus weniger auskommen.

Unglaublich, wie dreist manche sind und dann brüsten sie sich noch mit Unverschämtheiten, wie arm sie doch dran wären...

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Nochmals an alle Moralisten!

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 15:28 Uhr

1. Wir sind nicht in Spanien oder Holland, sondern in Deutschland. Andere Länder interessieren mich nicht.

2. Wenn es jemandem schlechter geht als uns, tut mir leid. Nur verstehe ich nicht, wollt ihr, daß es uns auch genau so schlecht geht? Was ist das? Neid? Wir verstehen die Solidarität ganz anders. Mein Freund schreit nicht, daß es ungerecht ist, in die Krankenversicherung genauso viel einzahlt wie jemand mit einer Hausfrau und 3 Kindern. Wir finden das völlig in Ordnung, behalten wir aber vor, den Staat genau so "auszunutzen", wie er uns "ausnutzt". Just business.

3. Was wir vorhaben, ist nicht illegal. Bitte nennt mir das Gesetz, den §, die ich verletzen würde. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt. Es ist nicht verboten, alleinstehend zu leben, und die Gründe behalte ich bei den Ämtern für mich.

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Re: Besuche vom Jugendamt?

Antwort von berita am 18.05.2005, 15:48 Uhr

Hallo,

Besuche bekommt man keine wegen Erziehungsgeld. Einem aufmerksamen Bearbeiter koennten aber eventuell bestimmte Dinge auffallen, z.B. wenn man seine Bankverbindung in der anderen Stadt hat etc. Ausserdem gibt es in vielen Staedten auf Zweitwohnungen eine Steuer, bezieht das in eure Berechnungen mit ein.

Ich persoenlich denke, dass ihr mit eurem Geld auskommen koenntet. Aber es muss ja jeder selbst wissen, was er tut.

LG
Berit

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Re: Nochmals an alle Moralisten!

Antwort von Silence am 18.05.2005, 15:49 Uhr

Weißt Du Oberschlaue denn dann auch, dass wenn Ihr getrennt lebt, Dein Freund dem gemeinsamen Kind unterhaltspflichtig ist?
Die Ämter prüfen das, denn das ist bei Alleinerziehenden nämlich auch ein Posten, der dem monatlichen Einkommen angerechnet wird.

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Re: Reine Abzocke

Antwort von tachpost am 18.05.2005, 15:50 Uhr

Das Erziehungsgeld bekommt man doch vom versorgunsamt,oder?
Die werden doch gewiss nachfragen,wovon Du alleine so lebst ?
Aber ich denke,dafür haste auch schon was parat.

Im übrigen....ich lebe mit Kind auch von 2000€ netto,incl. Kindergeld,und ich muss sagen wir leben sehr gut davon.
Da würde sogar einer mehr noch mit satt von.

Ich denke Du solltest mal "richtig" vom Sozi leben,so wie einige hier das tun,und DANN wüsstest Du was für ne arme Sau Du doch bist.
Wünschen würd ich Dir das !!!!!

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Legal..

Antwort von berita am 18.05.2005, 15:52 Uhr

Wenn du wirklich dann AE leben wuerdest, waere es legal. De facto lebst du aber weiterhin in einer eheaehnlichen Gemeinschaft mit deinem Partner und dann musst du laut Bundeserziehungsgeldgesetz sein Einkommen angeben. Damit begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bussgeld belegt werden kann.

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Re: Nochmals an alle Moralisten!

Antwort von hase67 am 18.05.2005, 16:26 Uhr

Liebe Tata,

mit dieser Antwort stellst du dir selbst ein Armutszeugnis aus.

Erlaubt ist also alles, was nicht ausdrücklich verboten ist? Wo kein Kläger, da kein Richter? Wie kommt es denn dann, dass du hier nach Tricks und Kniffen suchst, um eure brillante Idee in die Tat umzusetzen? Warum dann die Angst, dass das Jugendamt euch besuchen könnte? Wenn es wirklich über jeden Zweifel erhaben wäre, was ihr da tut, wieso rufst du nicht einfach beim Amt an und fragst, wie ihr das "deichseln" könnt?

Dass ihr 300 Euro mehr im Monat gut gebrauchen könntet, kann wohl jeder hier nachvollziehen. Mein Partner und ich gehören z. B. auch zu den Leuten, die als Lebensgemeinschaft knapp über der Bemessungsgrenze liegen und deshalb auch diverse andere soziale "Vorteile" nicht ausschöpfen können - eben weil wir zu viel verdienen. Und wir müssen nicht nur 125 Euro monatlich für die Krankenkasse berappen (ich nehme mal an, das ist dein Mindestbetrag, der im Übrigen wegfallen würde, wenn ihr heiratet?), sondern mal eben "schlappe" 750! Und dass eure Miete so hoch ist, wäre sicher auch keine unabänderliche Tatsache, falls euch die 2000 Euro wirklich hinten und vorn nicht reichen.

Deinen Begriff von Solidarität in einer Gemeinschaft finde ich hochgradig seltsam. Dass dein Partner genauso viel in die Krankenkasse einzahlt wie eine Frau mit drei Kindern, liegt doch daran, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft ist - so wie übrigens auch unser Sozialstaat. Das hat mit "Ausnutzen" der nicht Bedürftigen nichts zu tun. Das Ganze ist eben ein vernetztes System, und je mehr Leute sich so wie du Leistungen erschleichen, die ihnen nicht zustehen, umso "raffgieriger" wird das System werden, denn irgendwoher muss die Kohle ja kommen.

Also bitte das nächste Mal nachdenken, bevor du hier Leute als Moralisten anprangerst, die dir einfach nur die Wahrheit auf den Kopf zusagen.

Ich finde DEINEN Moralbegriff jedenfalls höchst fragwürdig.

Kopfschüttelnde Grüße

Nicole

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Klartext

Antwort von KaMeKai am 18.05.2005, 16:59 Uhr

Es kommt nicht auf die polizeiliche Meldung an, sondern auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Wenn Du im Erziehungsgeldantrag angibst, bei Deinen Eltern zu wohnen, in Wirklichkeit aber bei Deinem Freund wohnst (in Großstädten kommt sowas selten raus, in kleineren meistens), ist das Erschleichen von Sozialleistungen. Dann leg das Geld am besten schon mal auf die Seite, weil Du es inklusive Bußgeld ohnehin zurückzahlen musst.
Im Übrigen zockt der Staat Deinen Freund nicht ab, wenn der Dich nicht heiraten will und daher mehr Steuern zahlen muss. Der Staat geht eben davon aus, Dein Freund hätte keine Verpflichtungen (vielleicht will er auch keine eingehen).
LG
Kathrin

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Re: Besuche vom Jugendamt?

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 17:30 Uhr

"Ausserdem gibt es in vielen Staedten auf Zweitwohnungen eine Steuer"

Wie meinen Sie das? Beide Wohnungen sind ja Mietwohnungen.

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Re: Reine Abzocke

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 17:33 Uhr

"Die werden doch gewiss nachfragen,wovon Du alleine so lebst ?"

Wieso alleine, ich wohne bei den Eltern.

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Re: 2000 € !!!!!!!!!!!

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 17:35 Uhr

"Rechne ich das mal auf mein Kind und mich um, müssen wir pro Kopf mit weitaus weniger auskommen."

Ich finde, Bescheidenheit in Bezug auf die eigenen Kinder ist heutzutage keine Tugend mehr.

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Re: Nochmals an alle Moralisten!

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 17:37 Uhr

Das wäre beim ALG der Fall. Aber nicht beim Erziehungsgeld. Da zählt nur das eigene Einkommen und/oder das Einkommen des Partners, wenn er im selben Haushalt wohnt.
Oder bin ich falsch informiert?

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Re: Legal..

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 17:39 Uhr

"De facto lebst du aber weiterhin in einer eheaehnlichen Gemeinschaft mit deinem Partner und dann musst du laut Bundeserziehungsgeldgesetz sein Einkommen angeben."

Nö. Sein Einkommen muß ich angeben, wenn wir zusammen eine Hauptwohnung haben. Haben wir aber nicht. Und die Nebenwohnung muß ich, wie wir festgestellt haben, in keinem Antrag angeben.

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Re: Nochmals an alle Moralisten!

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 17:52 Uhr

"Erlaubt ist also alles, was nicht ausdrücklich verboten ist? Wo kein Kläger, da kein Richter?"

In Bezug auf den Staat ja. Wir haben ja den Rechtsstaat, d.h. Gesetze haben Vorrang vor dem Gewissen. Sonst würden einige Gesetze gar nicht entstehen, nicht wahr?

Eine Privatperson würde ich auf diese Art und Weise nie ausnutzen.

"Deinen Begriff von Solidarität in einer Gemeinschaft finde ich hochgradig seltsam. Dass dein Partner genauso viel in die Krankenkasse einzahlt wie eine Frau mit drei Kindern, liegt doch daran, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft ist"

Völlig dafür. Nur ist mein Freund auf der einen Seite pflichtversichert, weil aus der Sicht des Staates kein Vielverdiener, auf der anderen Seite hat er keinen Anspruch auf das Erziehungsgeld, weil aus der Sicht des Staates doch ein Vielverdiener. D.h. er darf aus der Solidargemeinschaft nicht raus - zu arm, nur profitiert er davon nicht - plötzlich zu reich!

"je mehr Leute sich so wie du Leistungen erschleichen, die ihnen nicht zustehen, umso "raffgieriger" wird das System werden, denn irgendwoher muss die Kohle ja kommen."

Dann muß mehr Kohle vom Ackermann und anderen Reichen kommen, nicht von meinem Freund.

Ansonsten muß sich der Gesetzgeber besser überlegen, wenn er Regelungen macht. Oder irgendwann bricht das System zusammen. Ich will aber deren Dummheiten nicht bezuschussen oder verzeihen.

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Hihi...

Antwort von Avatar am 18.05.2005, 17:56 Uhr

ich muß grad grinsen...*ggggggggg*
Da will jemand offensichtlich provozieren, denn warum stellt jemand 1.) zunächst eine Frage und 2.) beantwortet eure Postings dann wiederum scheinbar(!) fachkundig?
Da brauch man doch nicht fragen, wenn mans doch besser weiß...mal abgesehen von einigen Unstimmigkeiten und Sachverhalten, die sie hier ja nicht erwähnt hat und die vor einer "Beratung" sinnvoll zu wissen wären.
Also abhaken unter "Postings, die die Welt nicht braucht", aber recht amüsant *fg*
Frag am besten mal gleich bei den zuständigen Stellen nach, die helfen dir sicher gern weiter, wenn du bedürftig bist *gggg*

lG avatar, die sich richtig gut amüsiert :-))

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Wenn Ihr mit 2000 Euro netto nicht auskommt, habt IHr ein ganz anderes Problem....

Antwort von tinai am 18.05.2005, 18:03 Uhr

....nach Miete und Krankenversicherung bleiben noch 1275 Euro, das sind pro Tag: 40 EURO!!!!!!!!

WEnn Dein Posting echt ist, möchte ich heute gleich am liebsten meine Job hinschmeißen mit Lohnsteuerklasse 5. Ich habe nix gegen Steuer zahlen, würde auch mehr bezahlen, aber wenn ich so ein Schmarotzertum mitbekomme, werde ich nicht zum Moralisten, sondern gleich zur Petze!!!!!

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Mädchen, Mädchen....

Antwort von tinai am 18.05.2005, 18:42 Uhr

...habe Deine Postings erst jetzt richtig gelesen, das wird ja immer komischer.....

Naja auch Ihr werdet auf die Schnauze fallen. Also legt Euch ein schönes Polster von Eurem erschlichenen Geld an, damit es gut verzinst und Ihr genug zum Zurückzahlen habt.

WEnn Deine Eltern davon wissen - und anders gehts gar nicht, machen sie sich mitschuldig.

Habt Ihr mal überlegt, was passiert, wenn Ihr Euch tatsächlich trennt?

HEiraten wäre übrigens lukrativer als 300 Euro Erziehungsgeld!!!!!! Ganz legal und mit Haut und Haaren. Bei 2000 Euro netto in Steurklasse 1 dürfte er rund 3600 brutto verdienen, der arme notleidende Wicht. Macht einen Unterschied von glatt 400 Euro

Monetär wünsche ich Euch mal einen ganz tiefen Absturz. Was wird Euer Kind mal für ein Anspruchsdenken haben, bei Eltern, die mit 2000 Euro netto zu dritt nicht auskommen - ob IHr das dann noch befriedigen könnt.....

Schmarotzt mal schön weiter.....

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Re: Mädchen, Mädchen....

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:16 Uhr

"legt Euch ein schönes Polster von Eurem erschlichenen Geld an, damit es gut verzinst und Ihr genug zum Zurückzahlen habt."

Danke, guter Tipp!

"WEnn Deine Eltern davon wissen - und anders gehts gar nicht, machen sie sich mitschuldig."

Aha. Kannst Du mir bitte das Gesetz und den § nennen?
Meine Eltern wissen das natürlich und freuen sich, dass ihr zukünftiges Enkelkind mehr Geld bekommen kann. Es wäre seltsam, wenn sich die Eltern nicht mitmachen würden, um die finanzielle Situation der eigenen Tochter und des Enkelkindes zu verbessern, nicht wahr?

"Habt Ihr mal überlegt, was passiert, wenn Ihr Euch tatsächlich trennt?
HEiraten wäre übrigens lukrativer als 300 Euro Erziehungsgeld!"

Wenn wir heiraten und uns trennen, ist er mir lebenslänglich unterhaltspflichtig, an seiner Stelle wäre ich dazu auch nicht bereit. Wenn wir aber nicht heiraten, ist er mir 3 Jahre unterhaltspflichtig, dann bekomme ich Alg2.

"Monetär wünsche ich Euch mal einen ganz tiefen Absturz."

"bei Eltern, die mit 2000 Euro netto zu dritt nicht auskommen"

Mein Gott, wir kommen mit dem Geld gut aus. Wir wollen bloß alle Ansprüche an den Staat ausschöpfen - der Staat vergißt ja nie, seine Ansprüche an die Bürger auszuschöpfen!

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Re: Hihi...

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:17 Uhr

"beantwortet eure Postings dann wiederum scheinbar(!) fachkundig?"

Danke fürs Kompliment! Das bedeutet, ich bin nicht schlecht informiert. Habe ja Zeit :-)

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*ggg* hinter dem scheinbar war ein Ausrufungszeichen

Antwort von Avatar am 18.05.2005, 19:20 Uhr

soll heißen, frag dich doch noch besser rum :-)))
Wenn du ja der Meinung bist gut informiert zu sein brauchst du ja hier nicht weiter nerven...

lG avatar

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Re: Mädchen, Mädchen....

Antwort von Avatar am 18.05.2005, 19:23 Uhr

"Wenn wir heiraten und uns trennen, ist er mir lebenslänglich unterhaltspflichtig"

Hääääää? Wovon träumst du denn Nachts?

Lach mich weg *looool*

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Wir kommen mit dem Geld zurecht!

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:25 Uhr

"nach Miete und Krankenversicherung bleiben noch 1275 Euro, das sind pro Tag: 40 EURO!!!!!!!!"

Es geht nicht um irgendwelche Tagessätze! Und das ist nicht viel! Wir planen für viele Jahre im voraus! Und da schadet mehr Geld nicht! Was wäre wenn z.B. das Kind eine Behandlung braucht, die die Krankenkasse nicht zahlt? Die Geschichten über die Solidarität helfen da nicht weiter! Die Schulbildung läßt viel zu wünschen übrig, wir sind überzeugt, daß wir ohne Privatunterricht nicht hinweg kommen, weil wir wollen, dass unser Kind überdurchschnittlich gefördert wird! Und so weiter!

Ich habe mich nirgendwo beschwert, daß wir wenig Geld haben. Aber ich denke nicht, daß wir viel genug haben, um sorglos zu sein und insgesamt 300x24=7200 EUR dem Staat zu verschenken, der nur so gerne kassiert.

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habe nur still mitgelesen, aber jetzt...

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:26 Uhr

...muss ich leider was dazu sagen.
Das Amt für das Erziehungsgeld wollte bei mir damals (als ich AE war) ein klare Aufstellung meiner Eingaben und Ausgaben. Die Fragen da nach!
Wenn du den Mist machen willst, nur zu, aber wenn sie dich erwischen, bis du dran. Das wir ziemlich teuer. Es kommen nicht nur die Rückzahlung des Erziehungsgeldes und zwar alles, sondern auch noch die Verwaltungskosten und wenn du Pech hast Gerichtskosten, wenn du eine eine Sachbearbeiter erwischst, mit dem nicht zum lachen ist.
Wegen solchen Mitmenschen, die auf diese Art Geld vom Staat erschleichen wollen, haben sie wahrscheinlich die Einkommengrenzen des Erziehungsgeldes auf 30.000 Euro gesenkt. Du willst einen TiP? Hier ist meiner: Lass es! Sei lieber ehrlich und kommt mal mit weniger Geld aus. Es geht. MAn muss nicht auf großem Fuß leben um glücklich zu sein. Geld ist nicht allein alles.
DU kannst ja auch Arbeiten gehen, wenn dein Freund zu HAuse ist. Tut dem Kindelein auch ganz gut mit Papa zu scherzen.

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Re: Wir kommen mit dem Geld zurecht!

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:30 Uhr

"Die Schulbildung läßt viel zu wünschen übrig, wir sind überzeugt, daß wir ohne Privatunterricht nicht hinweg kommen, weil wir wollen, dass unser Kind überdurchschnittlich gefördert wird!"
Privatunterricht? Wenn du von einem Privatlehrer redest, wirst du in Deutschland an eine Wand rennen. Hier gibt es keine Privatlehrer, sind nicht erlaubt. Wenn du mit Privatlehrer: Nachhilfeunterricht meinst, ist das kein Problem. Bei Kindern die in "Good old Gemany" leben, gilt Schulpflicht...FÜR ALLE! Du kannst aber gerne eine Privatschule nehmen. Aber bis das Kind in die Schule kommt, vergehen noch einige Jahre und bis dahin wirst du wohl wieder arbeiten können.

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Re: Mädchen, Mädchen....

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:30 Uhr

"Hääääää? Wovon träumst du denn Nachts?"

Tja, solange die geschiedene Ehefrau keine Arbeit hat - und ich kann nicht versprechen, daß ich eine finden würde - ist der Ex-Ehemann unterhaltspflichtig. Und zwar ungefähr 3/7 seines Nettogehalts. Nicht gewusst?
Oder träumst Du nachts davon, daß jeder immer Arbeit findet?

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Re: Mädchen, Mädchen....

Antwort von Avatar am 18.05.2005, 19:32 Uhr

Aber doch nicht lebenslang *ggg*
Lies mal ALLES und nicht nur das, was du lesen willst

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Re: habe nur still mitgelesen, aber jetzt...

Antwort von mama von eric am 18.05.2005, 19:32 Uhr

also bei mir wars so, meine sachbearbeiterin wollte ALLE Einkünfte haben.dann wollten sie wissen wo der vater lebt. da das ein schwebendes verfahren war und er unbekannt verzogen war musste ich vom Jugendamt auch ein schreiben vorzeigen das ich von ihm keinen unterhalt beziehen kann.
solltest du aber alleinerziehend angeben wollen die wissen wie du deinen lebensunterhalt finanzieren kannst und warum der vater ggf. keinen unterhalt zahlt.
also so simpel wie du dir das vorstellst ist das ganz und gar nicht
anja

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Re: Wir kommen mit dem Geld zurecht!

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:32 Uhr

"Aber bis das Kind in die Schule kommt, vergehen noch einige Jahre und bis dahin wirst du wohl wieder arbeiten können."

Können heißt nicht Arbeit bekommen. Bei DER Entwicklung bin ich mir da nicht sicher. Besonders wenn man aus dem Osten ist (bin ich nicht, könnte aber sein).

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Re: habe nur still mitgelesen, aber jetzt...

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:34 Uhr

"DU kannst ja auch Arbeiten gehen, wenn dein Freund zu HAuse ist. Tut dem Kindelein auch ganz gut mit Papa zu scherzen."

Seit wann ist es erlaubt, sich in die fremde Familienplanung einzumischen?

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Re: Mädchen, Mädchen....

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:35 Uhr

"Aber doch nicht lebenslang *ggg*"

Stimmt. Solange er noch am Leben ist :-)
Oder solange er genug Einkommen hat, um Unterhalt zu leisten. Also lebenslänglich. Wenn Du etwas anderes weißt, bitte ich um Link.

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Re: Wir kommen mit dem Geld zurecht!

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:36 Uhr

Ist ja egal wo du herkommst!
Meine Meinung ist (sorry an die, die nich daran glauben, aber es gibt es wirklich) Arbeit gibt es. Ich wäre auch bereit zu meinem 2 Tage Job noch Regal einzuräumen, aber leider sind die Stellen dafür in den Läden schon besetzt.
Und sei doch nicht so pessimistisch! Du wirst schon ein Arbeit finden, man darf halt nicht alles auf die Goldwaage legen.

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Re: habe nur still mitgelesen, aber jetzt...

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:37 Uhr

Wenn du den Staat bescheissen willst und dann hier auch noch offen darüber schreibst, mischen sich wahrscheinlich noch mehr Leute in euer Leben ein.
So ist das!

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tja mädel informier dich bitte richtig

Antwort von mama von eric am 18.05.2005, 19:38 Uhr

er ist dir in den ersten drei Lebensjahres des kindes unterhaltsverpflichtet. seinem kind ist bis zum 18 lbsj unterhaltspflichtig und das wars.

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Danke!

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:39 Uhr

Danke, Anja!! So eine Diskussion habe ich mir ursprünglich vorgestellt.
In welcher Stadt fand das von Dir beschriebene Prozedere statt?

Mein Freund würde mir ca. 700 EUR Unterhalt + 255 Kindesunterhalt schulden. Das wäre zusammen 11460 EUR im Jahr. Liegt unter der Einkommensgrenze sogar für das Erziehungsgeld nach dem 6. Monat.

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@mamavoneric

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:40 Uhr

ist er dem Kind nicht bis zur Beendigung der Ausbildund Unterhaltspflichtig? Also von Geburt bis die Lehre/Studium zu Ende ist?

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Re: tja mädel informier dich bitte richtig

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:41 Uhr

Genau so weiß ich es. 3 Jahre lang, wenn wir nicht heiraten. Wenn wir heiraten, dann lebenslänglich oder solange bis ich eine Arbeit finde. Oder nicht?

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Re: @mamavoneric

Antwort von mama von eric am 18.05.2005, 19:42 Uhr

jaa ich habe eben nochmal geschaut. du hast recht. aber ihr ist er ansich nur die ersten 3 lebensjahre unterhaltsverpflichtet. da hatte avatar recht.
gruss anja

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Re: habe nur still mitgelesen, aber jetzt...

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:43 Uhr

Schade, darum habe ich nicht gebeten.

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Re: Mädchen, Mädchen....

Antwort von Avatar am 18.05.2005, 19:43 Uhr

Ja das weiß ich, dass es NICHT so ist (mal abgesehen davon, dass das Gehalt deines Freundes für lebenslangen Unterhalt eh zu mickrig ist), aber da DU eh alles besser weißt kannst du dir den Link selber suchen *ätsch* *fg*
Ich verkrümel mich nämlich jetzt und schalte Postings wie deine auf ***IGNORE***, weil sie eh nur dazu dienen Leute hier zu provozieren.

Ich glaube jeder hier ist offen für alles, aber was du dir leistest hier ist unter aller Kanone und davon mal abgesehen realitätsfremd, provokant und dumm.

So long und viel Erfolg beim Schnorren!

lG avatar

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+ KIndergeld

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:43 Uhr

War bei mir so!

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Re: + KIndergeld

Antwort von mama von eric am 18.05.2005, 19:45 Uhr

jaa die wollten damals sogar den sozialhilfe bescheid sehen und alles was ich an einkommen habe.
so einfach ist es nicht zu besch....
übrigens wohne ich in berlin
aber ich denke mal die haben da richtlinien in jedem land.
gruss anja

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Re: + KIndergeld

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:45 Uhr

Das wäre dann 1848 EUR/Jahr mehr. Immer noch unter der Einkommensgrenze.

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Wir in Bayern...

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:46 Uhr

...da sind damals die Sätze auch ein bißchen anders gewesen.

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Re: + KIndergeld

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:48 Uhr

Ach so, Anja, jetzt verstehe ich's: Du warst in der Sozialhilfe, als Du den Antrag auf das Erziehungsgeld stellen wollte, stimmt? Und da hat man geprüft, ob Du doch jemanden im Haushalt hast, der Dir unterhaltspflichtig sein könnte.

Ich beziehe aber keine Sozialhilfe, kein Alg2, nichts. Und habe nicht vor, die zu beantragen, zumindest in den nächsten 3. Jahren.

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Re: + KIndergeld

Antwort von mama von eric am 18.05.2005, 19:48 Uhr

ich will dir damit nur sagen das die sehr genau kucken und kopien von allem haben wollen was du für geld bekommst. die sind ja auch nicht dumm.

nochmal was am rande, wie willst du deinem kind die richtigen werte vermitteln wenn du den staat besch....

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Re: + KIndergeld

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:49 Uhr

Aber es kommt glaube ich darauf an, was du vor der geburt verdient hast...sofern du gearbeitet hast. Wir mussten die Einkommenssteuererklärung vom Geburtsjahr abgeben, bzw. die vorläufige, welche von einem Steuerberater ausgeschrieben sein musste.
Um dir noch mal eine Tip zu geben: Hast du den Antrag zum Erziehungsgeld schon? Schaue in dir mal genau durch. Die haben den Verkompliziert, dass Leute, welche bescheissen wollen, gleich wieder aufgeben.
So long! Mach mich vom Acker, vielleicht schaue ich nochmal rein, um zu lesen, wer dir noch "abrät" zu bescheissen.

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stimmt... (noch da)

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:51 Uhr

Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor der Geburt. Ziemlicher Papierkram.

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Re: + KIndergeld

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:52 Uhr

"wie willst du deinem kind die richtigen werte vermitteln wenn du den staat besch...."

Es kommt darauf an, welche Werte man für richtig hält ;-)
Ich werde dem Kind auf jedem Fall beibringen, daß es durchaus möglich ist jemanden zurück zu besch...en, wenn dieser dich besch...t. Und das macht der Staat in den letzten Jahren ständig.

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Re: stimmt... (noch da)

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:53 Uhr

"Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor der Geburt."

Danke für den Hinweis!

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Na denn....frohes erziehen...

Antwort von töffer am 18.05.2005, 19:54 Uhr

...und wundere dich nicht weiter....

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Re: + KIndergeld

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 19:54 Uhr

"Hast du den Antrag zum Erziehungsgeld schon? Schaue in dir mal genau durch. Die haben den Verkompliziert, dass Leute, welche bescheissen wollen, gleich wieder aufgeben."

Merci!

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Re: stimmt... (noch da)

Antwort von mama von eric am 18.05.2005, 19:54 Uhr

ich werde mich auch zurückziehen weil du das unrechte was du tust nicht einsehen willst. ich garantiere dir das die dahinter kommen. seit april z.b. können ämter auf dein konto schauen. so kann man auch auf den besch.... kommen.
aber egal. ich rate dir lass es und sei ehrlich.
gruss anja

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Mal von der anderen Seite

Antwort von Jari am 18.05.2005, 20:03 Uhr

Hi,
ich bin im öffenlichen Dienst tätig, nicht beim Versorgungsamt, aber Dich möchte ich als Kunden haben. Da würde ich aber jeden Cent dreimal nachrechnen den ich von Dir bekomme.
Glaube mir, im Jugendamt bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss kam sich schon mancher sehr schlau vor. Der ist nachher als begossener Pudel rausgegangen, spätestens dann wenn der Rückforderungsbescheid kam. DA sassen einige heulende Elende, aber da hält sich mein Mitleid in Grenzen. Ohne weitere Worte.

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Rechtliche Grundlagen

Antwort von Leena am 18.05.2005, 20:12 Uhr

In § 6 Abs. 3 Bundeserziehungsgeldgesetz ist dazu wie folgt geregelt:

"Zu berücksichtigen ist das Einkommen der berechtigten Person und ihres Ehepartners, soweit sie nicht dauernd getrennt leben. Leben die Eltern in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ist auch das Einkommen des Partners zu berücksichtigen; dabei reicht die formlose Erklärung über die gemeinsame Elternschaft und das Zusammenleben aus."

Bei eheähnlicher Gemeinschaft ist allerdings nicht, wie Du es Dir offenbar vorstellst, auf die Angaben gegenüber der Meldebehörde abzustellen, sondern auf den "tatsächlichen Lebensmittelpunkt", und da ist es, mit Verlaub, schnurzepiepegal, wer wo gemeldet sich bzw. wer wo gemeldet sein müsste, oder, um mal die Legaldefinition zu zitieren: "Nichteheliche Lebensgemeinschaft (Ehe ohne Trauschein) ist eine Lebensgemeinschaft zischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuläßt und sich durch innere Bindungen auszeichnet." Es ist also wirklich egal, ob Du offiziell mit 1. Wohnsitz bei Deinen Eltern gemeldet bist und mit 2. Wohnsitz bei Deinem Freund, wenn Du Dich ÜBERWIEGEND bei Deinem Freund aufhälst, hast Du dort (Melderecht hin oder her) Deinen Lebensmittelpunkt und es liegt eine "eheähnliche Gemeinschaft" vor. Damit ist das Einkommen Deines Partners mit zu berücksichtigen.

So einfach ist das - und da helfen Euch alle "meldetechnischen Tricks" formal rein überhaupt nichts! Also - vergiss die Idee, § 6 Abs. 3 S. 2 BErzGG ist eindeutig dagegen!


Ach ja - mit dem "lebenslangen Unterhalt" für eine geschiedene Ehefrau hast Du übrigens auch nicht ganz so recht, da kommt es u.a. auch auf die Ehedauer, Anzahl gemeinsamer Kind, deren Alter etc. an. Nach jahrzehntelanger "Hausfrauenehe" hast Du schon faktisch mehr oder weniger recht, bei kurzer Ehedauer (und ggfs. sogar Berufstätigkeit der Ehe) sieht es dagegen entschieden anders aus! Kannst Du aber alles im BGB nachlesen (§ 1570 BGB, Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes - § 1571 BGB, Unterhalt wegen Alters - § 1572 BGB, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen - § 1573 Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit).

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Re: Mal von der anderen Seite

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 20:19 Uhr

"Glaube mir, im Jugendamt bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss kam sich schon mancher sehr schlau vor."

Ich habe nicht vor, den Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Mein Freund hat nicht vor, sich oder sein Einkommen irgendwie zu verstecken.

Ich werde zum Amt gehen und sagen: "Ich wohne mit dem Kind bei meinen Eltern. Der Kindesvater lebt woanders. Hier ist seine Einkommensbescheinigung. Soundsoviel Unterhalt ist (wäre) er mir schuldig. Der Unterhaltsbetrag liegt - sehen Sie - unter der Einkommensgrenze fürs Erziehungsgeld. Auch wenn man das Kindergeld berücksichtigt. Ich habe keine Arbeit, keine abgeschlossene Ausbildung, beziehe kein ALG oder sonstwas."

Da können Sie 10mal nachrechnen. Solange nicht festgestellt ist, daß ich de facto mit dem Freund zusammen wohne, ist alles tipptopp. Oder nicht?
Meine urprüngliche Frage war, ob es eine Art Fahnder vom Jugendamt gibt, die sowas überprüfen. Anscheinend nicht.

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Re: Rechtliche Grundlagen

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 20:26 Uhr

Danke, Leena!!

Eine Frage: wie kann eine Behörde nachweisen, daß mein Lebensmittelpunkt nicht bei den Eltern, sondern bei meinem Freund ist, wenn in der elterlichen Wohnung ein Kinderzimmer eingerichtet ist und die Nachbarn mich ab und zu mit dem Kind sehen werden, weil ich eh zu Besuch komme?

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@ Unterhaltspflicht

Antwort von kleinerRubin am 18.05.2005, 20:32 Uhr

Ihr ist er in den ersten drei Jahren auch nur Unterhaltspflichtig, wenn er soviel verdient, das er Unterhalt für sie zu zahlen hat. Scheint bei ihm ja der Fall zu sein. Bleiben dem Mann nur ca 1000 € netto, fällt das in den selbstbehalt und die Frau kann schauen wie sie zurecht kommt solange sie in der Elternzeit ist.

Das Problem hatte ich mit meinem Ex auch. Der hat sich leider rausmogeln können und macht sich jetzt ein schönes Leben, während Junior und ich nicht wissen wie wir zurecht kommen sollen finanziell, da ich kein Erziehungsgeld mehr bekomme, aber noch ein Jahr Elternzeit vor mir hab.

Rubinchen

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Re: Mal von der anderen Seite

Antwort von Jari am 18.05.2005, 20:46 Uhr

Hi,

du hast nicht verstanden was ich Dir sagen wollte. NAtürlich wird es rauskommen. Dass du kein UVG beantragen willst, habe ich schon verstanden.
Wenn der Bearbeiterin des Erziehungsgeldantrages aber etwas spanisch vorkommt, kann sie sehr wohl andere fragen, sprich Meldebehörden etc und dann kann sie natürlich auch Leute vom Jugend-/Sozialamt hinschicken.

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Re: Mal von der anderen Seite

Antwort von _Tata_ am 18.05.2005, 20:52 Uhr

"NAtürlich wird es rauskommen."

Wie denn genau?

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Armes Deutschland

Antwort von kleinerRubin am 18.05.2005, 20:53 Uhr

Liebe _Tata_,

da scheint ja jemand ordentlich langeweile zu haben, wenn man auf jedes einzelne Posting eingehen kann um sich zu rechtfertigen.

Du schreibst das du den Staat da bescheisst, wo er dich bescheisst.

Heisst also das jeder der irgendwann mal Steuern eingezahlt hat/einzahlt, das Geld dann einfach an einer anderen Stelle wieder einsacken kann? Unter dem Sozialstaat versteht man das die finanziell besser gestellten, den finanziell schlecht dastehenden unter die Arme greifen. Daher auch das Wort Sozial. Diese ganze Geschichte kippt ohnehin schon allein aus dem Grund weil immer weniger Kinder auf die Welt kommen um den Generationsvertrag zu sichern, aber immer mehr Rentner ihre Rente zu beziehen haben. Dadurch das immer weniger Menschen einzahlen, haben wir überhaupt erst das Problem das es mit allem den Bach runter geht. Aber das ist wieder eine Sache die hier zu weit führen würde.

Zu sagen man findet keinen Job mag wohl richtig sein. Wen man es nicht sonderlich darauf anlegt einen zu bekommen, findet man ihn sicher nicht. Wer alle Hebel in Bewegung setzt um irgend einen Job anzunehmen, um aus der finanziellen Misslage herauszukommen, der schafft das meiner Meinung nach. Sofern denn die Betreuung der Kinder die betreut werden müssen, gewährleistet ist (gerade im Fall der Alleinerziehenden).

Leute wie du finde ich ehrlich unmöglich. Wenn jeder nur daran denken würde in die eigene Tasche zu wirtschaften, dann hätten wir bald ein System wie in den USA. Nämlich gar keins mehr. Da kann man dann schauen wie man mit 0 zurecht kommt und seine Arztrechnungen zahlt.

Menschen wie du scheinen sich sehr clever vorzukommen, aber es gibt da so ein tolles Sprichwort: "Alles rächt sich im Leben".

Der ehrliche Weg ist sicher nicht immer der beste/einfachste, aber es ist der richtige um ein reines Gewissen zu behalten.

Aber jemand wie du wird ein Gewissen sicher nicht kennen.

Rubinchen

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@tata

Antwort von vallie am 18.05.2005, 20:56 Uhr

dafür dass du keine ausbildung hast, bist du ganz schön bauernschlau...
hättest mal diese fähigkeit besser in eine ausbildung investieren sollen !!!!
also dir kann man echt nur eine bauchlandung wünschen und ich garantiere dir :
die kommt !!!!

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Re: Rechtliche Grundlagen

Antwort von Leena am 18.05.2005, 20:59 Uhr

"Frage: wie kann eine Behörde nachweisen, daß mein Lebensmittelpunkt nicht bei den Eltern, sondern bei meinem Freund ist, wenn in der elterlichen Wohnung ein Kinderzimmer eingerichtet ist und die Nachbarn mich ab und zu mit dem Kind sehen werden, weil ich eh zu Besuch komme?"

Puh, ich bin kein Spezialist für Bundeserziehungsgeldgesetz, aber ich arbeite beim Finanzamt und auch da tritt oft das Problem "Lebensmittelpunkt" auf. Bei uns wird - durch Rechtsprechung und Steuerrichtlinien abgesichert - aber davon ausgegangen, wenn jemand sowohl bei den Eltern als auch bei einem Partner gemeldet ist, dass der Betreffende nach der "allgemeinen Lebenserfahrung" bzw. nach der Meinung der "Mehrheit vernünftig denkender Menschen" seinen Lebensmittelpunkt ja wohl sehr viel eher beim Partner (und Kindsvater) haben wird als bei den Eltern (egal, ob bei den Eltern noch ein Zimmer oder, wie hier, ein eingerichtetes Kinderzimmer vorgehalten wird). D.h. es wird von der Behörden in solchen Fällen grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Lebensmittelpunkt beim Partner ist, und das deckt sich auch mit der einschlägigen Rechtsprechung dazu. Also muss Dir nicht die Behörde nachweisen, dass Dein Lebensmittelpunkt nicht bei Deinen Eltern ist, sondern DU müsstest beweisen, dass Dein Lebensmittelpunkt eben nicht bei Deinem Freund ist - und wenn Du samt Kind dort wohnst und bei Deinen Eltern Dich die Nachbarn eben nur "ab und zu" dort sehen, weil Ihr "eh zu Besuch kommt", wirst Du das schlicht nicht können.

Ach ja - ich weiß nicht, wie das bei den zuständigen Stellen fürs Erziehungsgeld ist, aber vom Finanzamt können wir relativ problemlos überprüfen, wie Deine melderechtlichen Verhältnisse sind, d.h. es wäre wirklich sehr, sehr leicht festzustellen, dass Du nicht nur bei Deinen Eltern gemeldet wärst, sondern auch noch beim Kindsvater gemeldet bist - und damit ergibt sich die Anwendung von § 6 Abs. 3 S. 2 BErzGG und die Berücksichtigung des Einkommens Deines Freundes automatisch!

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