Ich war letztes Jahr lange krank und habe Krankengeld und für 3 Monate Gehalt bekommen. Alles korrekt eingereicht und genau die angekündigten Beträge erhalten. Die Betreuungskosten wurden reduziert, da ja kein normales Einkommen. Heute der Schock: Nachforderung von fast 700 €.
Ich musste Dezember-Abrg. und Krankengeld-Abrg. einreichen (absolut identisch mit den Prognosen) und jetzt kommt doch die normale Forderung.
In der Zwischenzeit kein Bescheid o.ä. - heute nur Mahnung. Also keine Erklärung oder so.
Ich wollte ja auch am normalen Beitrag festhalten und jetzt lieber dieses Geld zurück bekommen - aus organisatorischen Gründen nicht möglich und definitiv würde ich nur den geringen Satz zahlen müssen.
Am liebsten würde ich vor dem Sozialgericht klagen - und wenn es zum Vergleich käme. Ich könnt echt
von
ungewohnt
am 10.11.2012, 19:25
???
Was für Betreuungskosten sind das? Wer hat wen betreut?
von
Pamo
am 10.11.2012, 19:27
Hortkosten nach der Schule. Werden hier nach Einkommen berechnet und ich bin knapp über der Sprunggrenze (600 €) . Und soll jetzt trotz Krankengeld immer noch darüber liegen. Gut, eine Steuererklärung für 2011 hab ich nicht gemacht - müsste ich aber. Aber lt. FA schreibt man mich an, wenn ich eine abgeben muss und ansonsten hab ich ja 2? Jahre Zeit......
Find es nur absolut unverständlich, dass ich trotz identischer Vorankündigung in die höhere Gruppe kommen soll. Wer kann da nicht rechnen?
von
ungewohnt
am 10.11.2012, 19:50
Ich muss meine Steuererklärung immer bis Ende April (?) des Folgejahres abgeben ?!
von
Ikmam
am 10.11.2012, 21:38
Reiche erst mal schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein und prüfe in der Zwischenzeit wie die auf den Betrag gekommen sind. Dann siehst du weiter!
von
Pamo
am 10.11.2012, 23:41
Reiche erst mal schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein und prüfe in der Zwischenzeit wie die auf den Betrag gekommen sind. Dann siehst du weiter!
von
Pamo
am 10.11.2012, 23:41
Hallo,
also zuerst einmal Widerspruch einlegen!
Zu der Steuererklärung: Bei Erhalt von Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld (betrifft mich leider für 2012) und Arbeitslosengeld) ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ebenso in der Ehe bei der Steuerklassenkombi 3/5. Die Frist ist dann eigentlich immer nur bis Ende Mai des Folgejahres, man kann aber Verlängerung schriftlich beantragen (macht meine Freundin immer, da sie nachzahlen müssen). Ich würde mich also durchaus auch um die Steuererklärung kümmern!
von
fabiansmama
am 11.11.2012, 11:01