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Betreuungskosten - Schock am Nachmittag

Thema: Betreuungskosten - Schock am Nachmittag

Ich war letztes Jahr lange krank und habe Krankengeld und für 3 Monate Gehalt bekommen. Alles korrekt eingereicht und genau die angekündigten Beträge erhalten. Die Betreuungskosten wurden reduziert, da ja kein normales Einkommen. Heute der Schock: Nachforderung von fast 700 €. Ich musste Dezember-Abrg. und Krankengeld-Abrg. einreichen (absolut identisch mit den Prognosen) und jetzt kommt doch die normale Forderung. In der Zwischenzeit kein Bescheid o.ä. - heute nur Mahnung. Also keine Erklärung oder so. Ich wollte ja auch am normalen Beitrag festhalten und jetzt lieber dieses Geld zurück bekommen - aus organisatorischen Gründen nicht möglich und definitiv würde ich nur den geringen Satz zahlen müssen. Am liebsten würde ich vor dem Sozialgericht klagen - und wenn es zum Vergleich käme. Ich könnt echt

von ungewohnt am 10.11.2012, 19:25



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

??? Was für Betreuungskosten sind das? Wer hat wen betreut?

von Pamo am 10.11.2012, 19:27



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hortkosten nach der Schule. Werden hier nach Einkommen berechnet und ich bin knapp über der Sprunggrenze (600 €) . Und soll jetzt trotz Krankengeld immer noch darüber liegen. Gut, eine Steuererklärung für 2011 hab ich nicht gemacht - müsste ich aber. Aber lt. FA schreibt man mich an, wenn ich eine abgeben muss und ansonsten hab ich ja 2? Jahre Zeit...... Find es nur absolut unverständlich, dass ich trotz identischer Vorankündigung in die höhere Gruppe kommen soll. Wer kann da nicht rechnen?

von ungewohnt am 10.11.2012, 19:50



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Ich muss meine Steuererklärung immer bis Ende April (?) des Folgejahres abgeben ?!

von Ikmam am 10.11.2012, 21:38



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Reiche erst mal schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein und prüfe in der Zwischenzeit wie die auf den Betrag gekommen sind. Dann siehst du weiter!

von Pamo am 10.11.2012, 23:41



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Reiche erst mal schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein und prüfe in der Zwischenzeit wie die auf den Betrag gekommen sind. Dann siehst du weiter!

von Pamo am 10.11.2012, 23:41



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Hallo, also zuerst einmal Widerspruch einlegen! Zu der Steuererklärung: Bei Erhalt von Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld (betrifft mich leider für 2012) und Arbeitslosengeld) ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ebenso in der Ehe bei der Steuerklassenkombi 3/5. Die Frist ist dann eigentlich immer nur bis Ende Mai des Folgejahres, man kann aber Verlängerung schriftlich beantragen (macht meine Freundin immer, da sie nachzahlen müssen). Ich würde mich also durchaus auch um die Steuererklärung kümmern!

von fabiansmama am 11.11.2012, 11:01