Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mama2010-12-13 am 03.01.2015, 18:56 Uhr

Bin neu bei euch

Guten Abend.

Möchte mich dann kurz vorstellen, da ich nun zu euch gehöre. Ich bin 28 Jahre alt und Mutter von drei Söhnen. (geboren: 04.2010 / 02.2012 / 02.2013)

Ich habe gestern endlich den Schritt gewagt und mich von meinem Ehemann getrennt. Wir sind vorgestern 8,5 Jahre zusammen gewesen und etwas über drei davon verheiratet.
Für die Trennung gab es mehrere Gründe. Wir haben oft geredet und mir wurde immer wieder versprochen das er sich ändert und dran arbeitet. Dies klappte meist nur für paar Wochen und dann verfiehl er wieder in die alten Verhaltensweisen oder wurde teilweise noch schlimmer.

Nun weiß ich aber erstmal nicht was auf mich zu kommt, an Behördengängen und so. Das einzige was ich weiß, ist das unsere noch gemeinsame Wohnung mir vom Amt bezahlt werden würde und da ich im Mietvertrag drinstehe würde sie mir mit den Kids auch zustehen.

 
2 Antworten:

Re: Bin neu bei euch

Antwort von Vernel am 03.01.2015, 21:04 Uhr

Hallo,

willkommen hier, wenn auch die Umstände wohl nicht so toll sind!
Also an deiner Stelle würde ich mir als erstes einen Termin beim Anwalt holen, ihr seid verheiratet und ich nehme an, wollt die Scheidung.

Es muss jetzt errechnet werden, was alles an Unterhalt gezahlt werden muss. Also einmal den Trennungsunterhalt und der Kindesunterhalt. Je nachdem, ob er und du arbeiten.

Man kann diese Dinge auch vom Jugendamt errechnen lassen, zumindest, den Kindesunterhalt aber das kommt auf das Jugendamt an, ob das so funktioniert.... bei mir war das nicht der Fall.

Ich war nicht verheiratet und es ging bei uns nur um den Kindesunterhalt und meinen Unterhalt (3 Jahre) , der Kindesvater hat gut verdient und ich habe auch eine feste Stelle, darum haben wir uns gemeinsam entschieden, das vom RA ausrechnen zu lassen, weil da so einiges berücksichtigt werden muss.

Un du kannst ja auch nicht ewig auf die Gelder warten, das muss also schon schnell geklärt werden.

Aber ich denke schon allein durch die Scheidung ist sowieso mindestens ein Anwalt erforderlich.

An welche Behördengänge hast du noch gedacht?

VG und viel Kraft für die nächste Zeit!

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Re: Bin neu bei euch

Antwort von shinead am 03.01.2015, 23:06 Uhr

Herzlich Willkommen hier!

Ist denn Dein Mann gewillt auszuziehen? Das muss er nicht, denn eine Trennung ist auch in der ehelichen Eohnung möglich. Dabei interessiert es nicht wem die Wohnung auf dem Papier gehört.
Ggf. Sollte also SEIN Auszug eines der ersten Dinge sein, das geklärt wird.

Nimm' Dir auf jeden Fall einen Anwalt, denn Dir steht Kindes- und Trennungsunterhalt zu (sofern Dein Mann damit einverstanden ist, dass Du die Betreuung des Kindes übernimmst.

Es gibt viel zu klären, bevor Du den ersten Antrag stellen solltest.

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