und zwar: eine Bekannte (Russin) ist mit einem Italiener verheiratet. Die Ehe wurde in Italien geschlossen. Es gibt ein Kind(9), beide Eltern haben gemeinsames SR und ABR. Seit 4 Jahren lebt die Familie hier (in Bayern), davor lebten sie in Italien. Das Kind hat italienische sowie russische Staatsangehörigkeit.
Vor einem Jahr hat der Mann meine Bekannte verlassen und ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Steht immernoch im Mietvertrag und zahlt die Hälfte der Miete. Er hat seit einem Jahr eine eigene Wohnung in der er Mo. bis Fr. lebt, die WE verbringt der Mann in der alten Wohnung in der er das Kind besucht.
Wie soll meine Bekannte vorgehen? Ein Antrag auf Scheidung der Ehe wurde noch nicht gestellt. Wird die Ehe hier geschieden oder muss es in Italien passieren?
Danke
von
Marianna81
am 14.10.2015, 12:06
Mein erster Anlaufziel wäre da doch die italienische Botschaft in München.
http://www.consmonacodibaviera.esteri.it/Consolato_MonacoDiBaviera
Die können ganz sicher weiterhelfen.
Grüße
Sodapop
Mitglied inaktiv - 14.10.2015, 12:12
D. übersetzen, beglaubigen und bestätigen lassen. Allerdings war das weil ich wieder heiraten wollte.
LG
Peeka...
von
peekaboo
am 14.10.2015, 12:19
...
von
Marianna81
am 14.10.2015, 13:11
Die Ehe kann dort geschieden werden wo der letzte gemeinsame Wohnsitz war. Hier also Deutschland.
von
Pamo
am 14.10.2015, 18:55
Wie will sie den vorgehen?
Wie es ausschaut wollen die zwei gar keine Scheidung. Oder warum wurde noch kein Antrag gestellt?
Mitglied inaktiv - 14.10.2015, 19:53
Antwort auf diesen Beitrag
Wenn ein Paar im Kosovo/Albanien geheiratet hat, aber seitdem, seit über 20 Jahren, in Dtl. lebt, Kinder hier geboren, dt. Pässe, etc., wird dann die Ehe nach deutschem oder kosovarischem Recht geschieden?
(nein, es geht nicht um mich, freue mich trotzdem über kompetente Antworten )
von
Bookworm
am 14.10.2015, 20:03
Deutsch.... jedenfalls in Deutschland.
von
Pamo
am 14.10.2015, 20:11
Ja Scheidung wäre ggf. in Deutschland.
Danke Dir!
von
Bookworm
am 17.10.2015, 17:55
Ach so, noch was vergessen. Haben die beiden den die deutschte Staatsangehörigkeit? Wenn ja, dann können die sich ganz normal in Deutschland scheiden lassen.
Mitglied inaktiv - 14.10.2015, 19:55
Antwort auf diesen Beitrag
warum die Frau den ersten Schritt nicht macht weiss ich nicht.
von
Marianna81
am 14.10.2015, 21:44