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Brauche Rat, wegen dem Kindesunterhalt

Thema: Brauche Rat, wegen dem Kindesunterhalt

Hallo in die Runde! Ich bin gerade in der Situation, dass ich einfach nicht weiß, was ich machen soll. Es geht darum, dass ich den Kindesunterhalt vom KV am Anfang des Monats brauche um über die Runden zu kommen. Nun ist schon der 15. und das Geld noch nicht da und das vor Weihnachten. Ich bin einfach zu stolz ihn anzuschreiben. Der Kindesunterhalt von 400 € wurde vor 6 Wochen vom Amt festgelegt. Da ich für 5 Monate Allg2 Geld bekommen habe, hat der KV das Geld auch ganz schnell ans Amt überwiesen. Nachdem ich nun draußen bin, Dank neuer Arbeit, lässt er es schleifen, wie früher seine ganzen Rechnungen. Nach dem Motto, ich warte bis die Mahnung kommt. Da mein Ex-Partner ja wegen einer neuen Beziehung ausgezogen ist, hat er mich in der teuren Wohnung hier alleine gelassen. Mein Gehalt reicht gerade für die Miete und einen Umzug kann ich mir nicht leisten. Ich bin echt auf das Geld von ihm angewiesen, aber das möchte ich ihm so einfach nicht sagen. Wir haben wenn überhaupt nur noch Mailkontakt! Menno, echt doof! Anschreiben oder Stolz bleiben? Ich danke Euch! Frieda

von FriedaMaus am 15.12.2015, 16:54



Antwort auf Beitrag von FriedaMaus

Hallo nocheinmal. Ich habe gerade etwas gegoogelt und dadurch herausgefunden, dass laut Gesetz der Unterhalt im voraus zu zahlen ist, das wäre dann also am Monatsanfang. Nun ist es so, dass ich keinen Unterhaltstitel habe und auch nichts vom Jugendamt, der Unterhaltsbetrag wurde von der Unterhaltsstelle von der Arbeitsagentur errechnet. Sollte ich nun zusätzlichen doch noch zum Jugendamt gehen oder zum Anwalt und das so regeln lassen, dass es einen Unterhaltstitel gibt? Ich bin mir da gerade sehr unsicher! Rechtlich wäre ich wahrscheinlich so auf sicherer Seite, oder? Ich möchte eigentlich so wenig wie möglich mit dem KV zu tun haben :-( Danke!

von FriedaMaus am 15.12.2015, 17:29



Antwort auf Beitrag von FriedaMaus

So, du bist zu stolz den Kindsvater anzumahnen? Und was ist dir lieber, das dein Kind hungert? Zum Jugendamt Beistandschaft machen, die müssen handeln und den Titel ein klagen. Und lass das mit deinem Stolz, dein Kind leidet!

von sterntaler82 am 15.12.2015, 17:52



Antwort auf Beitrag von FriedaMaus

Naja, Unterhalt im voraus ist schön und gut: ich hatte einen Titel mit Zahlungstermin am 1. und der Herr durfte sich laut Gericht bis zum 30. Zeit lassen, um noch pünktlich zu zahlen. MEINE Rechnungen interessierten hier nicht! Erst mal muss der Unterhalt tituliert werden, damit du überhaupt etwas machen kannst. WER hat ausgerechnet und wieviel Rechtsgrundlage hat das. Hast du eine Beistandschaft? Sonst stell den Antrag auf Unterhaltsvorschuss (falls das Kind unter 12 ist)

von ungewohnt am 15.12.2015, 17:54



Antwort auf Beitrag von FriedaMaus

Danke schon einmal für die Antworten. Naja, leiden tun wir (noch) nicht, trotzdem ist die Situation doof, da ich jetzt noch 2 Rechnungen zu bezahlen habe. Rechtlich habe ich nichts in der Hand. Beim Arbeitsamt sagt man mir im Sommer, dass ich wegen dem Unterhalt nichts machen muß, sie würden das übernehmen. Der KV mußte daher alle seine Unterlagen dorthin schicken und wollte das sogar schnell erledigt haben, damit sich nicht zu hohe Summen ansammeln. Er hat den Betrag auch von seiner Anwältin berechnen lassen und das kommt soweit hin, von daher dachte ich, ihm ist daran gelegen den Unterhalt pünktlich zu zahlen. Das Kind ist übrigens schon 12. Ich werde ihn wohl doch kurz eine Nachricht schicken und dann schauen wie ich das im nächsten Jahr mache, wahrscheinlich doch zum Jugendamt! Liebe Grüße Frieda

von FriedaMaus am 15.12.2015, 18:42



Antwort auf Beitrag von FriedaMaus

Das Jugendamt arbeitet kostenlos für Dch. Gehe da morgen oder Donnerstag ! hin und richte eine Beistandschaft ein. Die kümmern sich dann um alles und bestehe darauf dass er einen Titel unterschreiben soll. Mit dem kannst dann notfalls pfänden lassen. Und schreibe ihn jetzt ! an dass er wohl übersehen hat einen Dauerauftrag einzurichten, er möge dies bitte erledigen um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden und bis 21.12. den rückständigen Unterhalt nachzahlen, Du bist darauf angewiesen. Das wird er sich doch selbst ausrechnen können, dass Du da nicht einfach darauf verzichten kannst. Du offenbarst da nix schlimmes. Und langfristig schauen wo Du Kosten verkleinern kannst.

von Sternenschnuppe am 15.12.2015, 20:23



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Danke dir Sternschnuppe! Ich habe ihn jetzt erst einmal angeschrieben, auch wenn mich das gerade so sehr nervt! Ich werde jetzt erst einmal schauen, ob die Woche das Geld kommt. Wenn sich das immer noch verzögert, dann hole ich mir einen Beratungsschein beim Gericht um eine Titel zu erlagen oder gehe zum Jugendamt. Ich arbeite im Handel und habe nebenbei noch einen kleinen Job, dieses Jahr bekomme ich das nicht mehr hin. Also To-Do-Liste für 2016. Die Kosten muß ich natürlich senken, das betrifft hauptsächlich die teure Miete, das gehört auch zum neuen Jahr. Vielleicht kann ich den Umzug im Frühjahr/ Sommer irgendwie finanzieren! Lieben Dank Euch! Frieda

von FriedaMaus am 15.12.2015, 22:39



Antwort auf Beitrag von FriedaMaus

Ist der Ex-Freund Mitmieter der teuren Wohnung? Falls ja, er ist genauso Mieteschuldig. Ihr könnt dann eh nur zusammen die Wohnung kündigen und der Vermieter sich aussuchen bei wem er die Miete kassiert. Nur mal so nebenbei.

Mitglied inaktiv - 16.12.2015, 21:49