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Brille kaputt - Haftpflichtschaden - kennt sich jemand aus?

Thema: Brille kaputt - Haftpflichtschaden - kennt sich jemand aus?

Hi zusammen! Brauch mal eben fundierten Rat. Es reicht ja so noch nicht, es muss ja immer noch was neues dazukommen: Kind zwei ließ vor 2 Wochen seine Brille (zum Glück die günstige Ersatzbrille) am Fußballplatz am Zaun hängen. Merkte es recht bald, ging zurück, um sie zu holen. Leider war sie weg. Freunde erzählten ihm dann, XY (2 Jahre älter, zwischen den beiden kriselt es ab und mal) habe sie aus Frust genommen, zerbrochen und dann auf die Hauptstraße geworfen. Eine Hälfte hat er gefunden, die andere ist verschollen. SO. Die Brille ist ein Jahr alt, dank gutem Kontakt zum Optiker (4 Brillenträger in der Familie) haben wir sie ehemals mit 25% Nachlass bekommen für einen Betrag X. Jetzt nervt der Papa vom anderen Jungen. Wer kennt sich aus und weiß, was ersetzt werden muss? Für mich ist klar: Eigentlich braucht Kind 2 ne neue Brille. Die werden wir zum Preis vom letzten Jahr nicht bekommen (und ich stelle wirklich keine hohen Anforderungen...^^). Meiner Meinung nach muss der Papa bzw. sein Sohn zumindest den ausgewiesenen Rechnungsbetrag ersetzen oder? Er fängt jetzt an zu diskutieren, weil die Brille ja schon "so alt" sei. Ich finde 1 Jahr nicht alt. Und wenn ich von dem ohnehin um 25% reduzierten Preis noch weiter runter gehe, kann ich sie wirklich bald allein zahlen. Warum nicht die einfah die Haftpflicht eingeschaltet wird, weiß ich nicht. Sie haben eine... Muss ich Abstriche machen? Oder wie wird das geregelt? Danke und VG!

von Ikmam am 20.06.2013, 16:37



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Die Haftpflicht der Familie des Jungen... da dein Kind die Brille aber vergessen hat kann das andere Kind auch sagen Brille gefunden also würde ich meinen Pech für dein Kind, denn der andere hat nur ein Fundstück beschädigt. Da mein Kind sie vergessen hat würde ich wohl nicht fordern, dass der andere zahlt.

von mf4 am 20.06.2013, 16:48



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Da der andere Junge die Brille mutwillig kaputt gemacht hat ( und das hat ja jemand gesehen!) muß er auch diese bezahlen.Also die Versicherung des Jungen.Wenn der Vater nervt, würd ich ihn drauf hinweisen, das es mutwillige Sachbeschädigung ist und somit strafbar.Selbst wenn das Kind noch nicht 14 Jahre.Dann gibt's halt nen Eintrag in eine Akte und ein Vermerk geht ans Jugendamt.WEnn er dies nicht will, soll er mal nen guten Vorschlag mache! LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 20.06.2013, 17:31



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Na den kompletten Neupreis wirst Du wohl kaum bekommen, natürlich ist ein Jahr noch nicht wirklich alt, aber eben auch nicht mehr neu...somit wirst Du da Abstriche machen...und das Du dort damals einen Rabatt bekommen hast und diesen diesmal nicht bekommst, sorry, das ist nicht das Problem der anderen Familie....

von Fru am 20.06.2013, 17:38



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... mf4: Dazwischen lagen ax. 5 Minuten - also zwischen Brille hängen lassen und wiederkommen, M. hat es auf dem Weg nach Hause bemerkt. Der andere wusste, dass es M.s Brille war, sie hatten ja vorher zusammen Fussball gespielt. Dem Vater drohen will ich eigentlich nicht. Die Strafanzeige bringt mir auch keine Ersatzbrille, wir wohnen im Ort und die Eltern sind genug geschlagen mit dem Kind (er IST 14 ;) ). Ich möchte an sich nur wissen, wie es rechtlich aussieht mit der Höhe des Ersatzes...

von Ikmam am 20.06.2013, 17:41



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Das ist doch das gleiche wie zum Beispiel bei einem Fernseher....heißt das nicht Nutzungspauschale, was da abgezogen wird? Wenn Dir jemand einen 10 Jahre alten Fernseher schrottet, bekommste das auch nicht zu 100% ersetzt...

von Fru am 20.06.2013, 17:44



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sondern geht von der Rechnung der zerstörten Brille aus. Ob ihr eine neue Brille zu diesem Preis bekommt spielt da keine Rolle. Und ich nehme mal ganz stark an, dass es auch nicht den vollen Betrag gibt sondern nur einen Anteil daran. Wenn man davon ausgeht, dass Kinder im Wachstum etwa alle zwei Jahre eine neue Brille brauchen (nur mal so geschätzt) dann bekommt man nur die Hälfte des Neupreises, oder? Denn die Brille hat ihre "Haltbarkeit" zur Hälfte abgeleistet. Meine Denkweise jetzt. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 20.06.2013, 18:05



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An deren Haftpflicht den Antrag stellen! Dafür sind die Versicherungen da. "Ich unterstelle Ihrem Sohn nichts ... Die Versicherung wird den Fall prüfen ..." Viel Erfolg!!!

von shortie am 20.06.2013, 18:05



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Als die Brille von meinem Bekannten in die Brüche ging, hat die Versicherung anstandslos die Rechnungsumme der neuen Brille komplett übernommen. Die kaputte Brille war auch nicht neu...

von shinead am 20.06.2013, 18:21



Antwort auf Beitrag von Ikmam

Mir ist mal meine Freundin auf die Brille gestiegen... Wir haben das dann ihrer Versicherung gemeldet, Tathergang beschrieben, Schreiben vom Optiker mitgeschickt und ich habe den Neupreis bekommen. Hatte günstigere Gläser von ihm bekommen, ähnlicher Freundschaftsdienst wie bei Euch, und er hat mir den generellen Wert der Gläser bestätigt. Allerdings erinnere ich mich, dass ich für den Rahmen auch nix mehr bekommen habe, weil der zu alt war. Das ist ja bei Euch nicht der Fall! Hätte die Brille damals einschicken sollen, habe ich aber nie gemacht und trotzdem den Betrag der Gläser bekommen. Ein Versuch ist es alle mal wert. Sonst sagt halt der andere (Schuldige) ist beim Spielen drauf gestiegen... Viel Glück!

von nermalkatze am 20.06.2013, 19:28



Antwort auf Beitrag von Ikmam

Bei der Schadensangabe müsste man vorsichtig sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Vorsatz (was die Zerstörung der Brille war), versichert ist. Erst mal den Versicherungsvertreter des Vertrauens befragen.

von menschmuddi am 20.06.2013, 20:07



Antwort auf Beitrag von Ikmam

ich könnte mir auch eher vorstellen, dass die Versicherung fragt, wie es dazu gekommen ist - und warum ein brillentragendes Kind seine Brille an den Zaun hängt (ja, um sie beim Fußballspielen nicht kaputt zu machen, ist mir auch klar) - man wird sich unter Umständen daran aufhängen! Ich glaube Dir die Geschichte, dass der andere Junge die mutwillig kaputt gemacht hat - nur, was ICH glaube, interessiert eine Versicherung nicht. Inwiefern hat sich der Vater von dem anderen Kind dazu geäußert? Gibt es Zeugen dafür, dass der andere Junge die Brille kaputt gemacht hat, mutwillig?

von Holzkohle am 21.06.2013, 00:07



Antwort auf Beitrag von Ikmam

Du kannst bei der Privathaftpflicht der Eltern des Zerstörers anfragen, aber Problem ist auch dass dein Sohn fahrlässig gehandelt hat, als er die Brille an den Zaun hängte. Er hätte sie in ein Brillenetui in eine Tasche oder Jacke packen müssen.

von Pamo am 21.06.2013, 09:05



Antwort auf Beitrag von Pamo

... volle Bandbreite also. Von "geht gar nix" bis "wurde voll erstattet". Naja, mal sehen, was dabei rauskommt. Die Hoffnung stirbt zuletzt... VG!

von Ikmam am 21.06.2013, 09:32



Antwort auf Beitrag von Ikmam

tv, denke und ähnliche sachen der zeitwert. bz bei vorlegen einer rechnung wurden auhc da schon ganze beträge erstattet habe ich gehört.

von Milia80 am 21.06.2013, 14:03