Alleinerziehend, na und?

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Brauche bitte einen Tipp,Rat

Thema: Brauche bitte einen Tipp,Rat

Hallo, es kann mir bestimmt jemand eine fundierte Auskunft geben. Es geht um meine Tochter,sie und ihr Partner (nicht verheiratet) haben vor der Geburt des gemeinsamen Kindes das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Die Partnerschaft ist 4 Jahre nach der Geburt des Kindes auseinandergegangen,zum Glück ohne Rosenkrieg,bis jetzt. Seit 2 jahren hat meine Tochter einen neuen Partner,er und der KV haben sich kennengelernt,alles schien ok zu sein. Nun hat meine Tochter dem KV mitgeteilt,dass sie eventuell im nächsten Jahr zu ihrem Partner ziehen will. Das will der KV verhindern,er hätte ja auch automatisch das ABR und ohne seine Zustimmung darf sie den Wohnort mit dem Kind nicht verlassen. Es handelt sich um 90km !!! Stimmt das so? Kann meine Tochter das alleinige ABR beantragen? Das SR will sie weiter mit ihm teilen. Wäre hilfreich,wenn es jemand weiss. Danke

von tiktak am 28.03.2014, 13:05



Antwort auf Beitrag von tiktak

Nein, das ABR hat er nicht, wenn das Kind nicht bei ihm lebt. Sie hat das "kleine" ABR, insgesamt haben sie zusammen das große ABR. Aber er entscheidet bei wesentlichen Dingen mit, dazu gehört der Wohnort. Ausserdem würde bei einer Entfernung von 90 km der Umgang zwischen Kind und Vater gestört (ich geh mal davon aus, dass der KV derzeit im selben Ort wohnt wie das Kind, richtig?). Die behördliche Ummeldung des Kindes ist ohne seine Zustimmung auch schwebend unwirksam. Am einfachsten wäre es sicherlich, wenn der neue Partner deiner Tochter zu ihr zieht. Und ja, deine Tochter kann das alleinige ABR beantragen. Sie wird es aber nur dann bekommen, wenn es zum Wohle des Kindes ist.

von Pamo am 28.03.2014, 13:55



Antwort auf Beitrag von Pamo

zunächst mal danke für Deine Antwort,aber Deinen 1.Satz verstehe ich nicht. Er hat NICHT das ABR ,wenn das Kind nicht bei ihm lebt? Und dann doch? Wenn das so einfach wäre,daß er zu ihr zieht...Er ist gebunden durch Haus und eigener Firma und sie kann trotz Umzug ihre Arbeitsstelle behalten.

von tiktak am 28.03.2014, 14:40



Antwort auf Beitrag von tiktak

sie haben das große ABR *gemeinsam* alle wesentlichen Veränderungen müssen *gemeinsam* entschieden werden und wenn das nicht klappt, dann kann man natürlich vor Gericht gehen und die Zustimmung des Vaters ersetzen lassen aber - es wird gemäß des Kindeswohls entschieden werden und dabei spielt es keine Rolle, ob der Freund der Mutter durch ein Eigenheim gebunden ist nur wenn die Mutter durch den Umzug wesentlich besser gestellt ist und dadurch auch das Kind profitiert (z.B. Job oder kindliche Förderung) oder die Mutter durch den Verbleib am alten Wohnort wesentlich schlechter gestellt wäre und damit das Wohl des Kindes gefährdet ist (Armut, schlechte Schulbildung etc), dann wird man mit einem solchen Antrag vor Gericht durchkommen

von Pamo am 28.03.2014, 15:02



Antwort auf Beitrag von tiktak

Einfach wegziehen mit dem Kind funktioniert nicht. Da hat der Vater schlichtweg recht und ehrlich gesagt spricht es für ihn, wenn er das nicht begrüßt. 90 km sind schon ein Stück. Stell Dir mal vor, dass Deine Enkelin dann alle paar Wochen (wahrscheinlich alle zwei) 180 Kilometer fahren muss, um ihren Vater zu sehen. 90 hin und 90 zurück. Deine Tochter oder der Vater müssen sogar zweimal 180 km fahren um den Umgang sicher zu stellen. Deine Tochter sollte mit ihrem neuen Partner besprechen, dass es günstiger wäre, wenn er zu ihr zieht. Vielleicht findet sich auch ein Kompromiss in der Mitte und der Vater versöhnt sich mit 45 Kilometern. Aber eine solche Entfernung zwischen Vater und Kind zu bringen sollte man einfach vermeiden!

von shinead am 28.03.2014, 14:46



Antwort auf Beitrag von shinead

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird genauso geteilt, wie der Rest des Sorgerechts. Daher darf er selbstverständlich auch mitbestimmen, wo sein Kind wohnt.

von shinead am 28.03.2014, 15:02



Antwort auf Beitrag von tiktak

Wie oft sehen sich denn Vater und Tochter? Wenn er sich natürlich null um das Kind kümmert und sie sowieso nur alle 3 Monate mal 'ne Stunde abholt, dann hat die Mutter vor Gericht bessere Karten.

von Pamo am 28.03.2014, 15:09



Antwort auf Beitrag von Pamo

Pamo,danke fürs Aufklären. Ich kann den Vater ja auch verstehen,so ist es nicht. Der Vorschlag,sich in der Mitte zu treffen kam schon von meiner Tochter,lehnt er auch ab. Doch,er kümmert sich um seine Tochter,jetzt,nach der Trennung..als sie noch zusammen waren,war meine Tochter mehr AE als jetzt,aber das ist ein anderes Blatt. Ich kann auch verstehen,daß der Partner nicht zur Tochter zieht,denn er hat sein schuldenfreies Haus und seine Firma in seiner Stadt.Die Arbeit könnte meine Tochter auch behalten,weil der Hauptsitz ihrer Firma in seiner Stadt ist und finanziell ist sie dann auch besser dran.Sie wollen schließlich heiraten und keine Wochendehe führen. Ich hoffe,es gibt eine Lösung mit der jeder leben kann.

von tiktak am 28.03.2014, 16:08



Antwort auf Beitrag von tiktak

Naja, ist halt ein bisschen blöd. Der Partner ist durch Haus und Firma gebunden und deine Tochter durch das Kind. Was willste machen? Ich sehe schwarz für den Umzug.

von Pamo am 28.03.2014, 16:10



Antwort auf Beitrag von Pamo

ich hoffe auf Einsicht seitens Papa. Sie zieht ja nicht schon morgen weg und er hat Zeit,sich damit zu arrangieren. Die Eröffnung war für ihn wohl erstmal ein Schock,kann ich ja auch verstehen.

von tiktak am 28.03.2014, 16:32



Antwort auf Beitrag von tiktak

Würde denn der KV das Kind bei sich haben wollen? Denn das wäre ja die Folge, wenn die KM umzieht und der KV nicht damit einverstanden ist. Sooo einfach ist es nicht, zu sagen, ich stimme einem Umzug nicht zu, aber wohin dann mit dem Kind? Wenn man weiß, dass der KV das Kind nicht ganz nehmen will oder könnte, dann wär es auf jeden Fall einen Versuch wert, diesen Fall "durchzuspielen". Denn was will der KV vor Gericht denn noch anbringen, wenn die Mutter sich vom Umzug nicht abbringen lässt und er ggf. das Kind nicht nehmen kann. Die KM mit Umzug ist dann bestimmt besser für das Kindeswohl als in eine Pflegefamilie zu gehen. Wichtig ist bei allem, dass gute Vorschläge bezüglich Umgangs- und Besuchsrecht gemacht werden, die einem Richter einleuchten. Wenn der KV allerdings das Kind zu sich nehmen könnte und die Voraussetzungen gut sind, dann sieht es natürlich anders aus. Außerdem spielt das Alter des Kindes und wie sehr es im Ort eingebunden ist, auch eine Rolle. Vorneweg steht immer das Kindeswohl und da müssen Argumente gefunden werden. Es ist nicht so, dass der Umgang mit dem Vater über allem steht, aber dieser ist natürlich ein wichtiger Punkt für den es eine Lösung geben muss. Aber 90 km sind wiederum nicht 900 km. Also kann es vielleicht schon einen Kompromiss geben. Viel Erfolg! Chrissie

von Chrissie3 am 28.03.2014, 16:31



Antwort auf Beitrag von Chrissie3

DAS steht gar nicht zur Debatte! Meine Tochter würde NIE!!!! auch nur irgendwo ohne ihr Kind hingehen. Ansonsten hast Du schon recht,immer zum Wohl des Kindes. Es geht auch nicht darum,dem Vater das Kind zu entziehen,es geht um Wege zu finden,die eine Lösung für alle sein können,mit der jeder leben kann.

von tiktak am 28.03.2014, 16:40



Antwort auf Beitrag von tiktak

Da hast Du mich wohl falsch verstanden: WENN die Mutter wüsste, dass der KV das Kind sowieso nicht nehmen könnte, wie will er dann den Umzug verhindern??? Er kann nicht einfach die Zustimmung verweigern bzw. kann er natürlich, aber was würde dann mit dem Kind passieren? Da kann man ansetzen. Verstehst Du was ich meine?? Mehr möchte ich in einem öffentlichen Forum nicht posten.

von Chrissie3 am 28.03.2014, 16:46



Antwort auf Beitrag von Chrissie3

ja,da habe ich Dich wirklich falsch verstanden. Aber jetzt habe ich verstanden.. Der Papa arbeitet im Krankenhaus,mit Nachtdienst und Wochenenddiensten.Betreuung fürs Kind wäre nicht gewährleistet,wir und auch die anderen Großeltern wohnen150km entfernt Danke

von tiktak am 28.03.2014, 17:23



Antwort auf Beitrag von tiktak

Der KV ist nicht willens oder in der Lage das Kind bei sich zu haben also gibt es eigentlich keinen Grund dem Umzug nicht zuzustimmen. Würde er das Kind bei sich haben können und wollen könne er durchaus damit kommen, dass es dem Kindeswohl zuträglicher wäre es in seiner gewohnten Umgebung zu lassen. Darum geht es... theoretisch zumindest und das wäre das Thema, wenn es eingeklagt werden müsste. Er müsste wie sie auch Pro und Kontra zum Wegzug haben.

von mf4 am 28.03.2014, 17:34



Antwort auf Beitrag von mf4

Eine Bekannte hat so die Zustimmung zum Umzug ins Ausland bekommen. Allerdings war das Kind bereits ein Teenager und sie hat gesagt, dass sie das Kind am kommenden Wochenende mitsamt Gerümpel beim Vater abgeben wird, wenn er nicht jetzt unterschreibt. Eltern, die ihre eigenen Kinder nicht bei sich wohnen haben wollen, haben tatsächlich einen schweren Stand.

von Pamo am 28.03.2014, 19:15



Antwort auf Beitrag von Pamo

ich danke Euch allen für die hilfreichen Antworten und Tipps. Wollen würde der Papa schon,geht aber nicht durch seinen Beruf.

von tiktak am 28.03.2014, 19:55



Antwort auf Beitrag von tiktak

Du glaubst nicht, wie schnell sich beim Job eine Lösung findet... Und er hat so oder so ein Interesse. Der Umgang wird erschwert, ganz egal ob er das Kind dauerhaft betreuen kann, oder nicht. Da er die Kosten des Umgangs zu tragen hat, bleibt schlussendlich ein monetäres Interesse.

von shinead am 29.03.2014, 20:57



Antwort auf Beitrag von tiktak

Ich würde das auch mit allen mitteln verhindern. Die Mutter darf ja wegziehen, aber ohne das Kind. Er kann das Kind ja dann zu sich nehmen. Option, der neue zieht zur Mutter!

von bobfahrer am 29.03.2014, 10:49