Hallo Ihr,
ich habe ja die Geschichte von Valli so halb mitbekommen.
Der Vater meines Sohnes meldet sich auch nimmer (seid 4 Jahren)
Er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht an mich abgetreten und auch das Sorgerecht.
Kann er wenn er sich wirklich jetzt noch mal meldte das Recht anfordern das er sein Kind sehen möchte?
LG
Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 21:45
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das umgangsrecht hat nichts..NICHTS oder auch N I C H T S mit der elterlichen sorge zu tun.
beantwortet das deine frage..?
greetz
anahid
Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 23:10
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besuchsrecht kann er immer einfordern, weil er der vater ist, steht im das zu, auch wenn er alles andere abgegeben hat.
durch das aufenthaltsbestimmungsrecht kannst allerdings du bestimmen, wo sich getroffen wird ect.
oder du kannst eine annäherung übers jugendamt bewirken, wenn du ein treffen alleine nicht wolltest.
Mitglied inaktiv - 14.08.2008, 10:05