Alleinerziehend, na und?

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Darf er das?

Thema: Darf er das?

Hallo, meine Beziehung ist drauf udn dran in die Brüche zu gehen und ich frage mich viele Sachen seit einiger Zeit. Einiges konnte ich schon rausfinden und abklären aber sagt mal: Wie ist das: Wir sind nicht verheiratet, haben 2 Kinder (Tochter 4 Jahre, Sohn 10 Monate) für die Große hat er das Sorgerecht mit mir zusammen - für den Kleinen hab ich das alleinige Sorgerecht. Kann er / Darf er für den gemeinsamen Sohn eine Versicherung abschließen OHNE meine Einwilligung? Und die Eltern von ihm dürfen die was abschließen für die Kinder OHNE daß ich davon weiß oder es erlaube? Nur mal so aus Interesse........ Danke Euch und viele Grüße Conny

von Conny2012 am 20.01.2011, 15:26



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warum bist du dagegen wenn die was für deine kinder abschließen? das finde ich total ok von denen, denn es kommt ja deinen kids zugute. ich wäre froh wenn das jemand mit meinen jungs machen würden, dann haben die später eine kleine absicherung. sei doch froh darüber, dann brauchst du es ja net zu bezahlen.

von Pedilein am 20.01.2011, 15:29



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die großmütter meiner kinder haben versicherungen abgeschlossen, ohne daß ich einwilligen mußte. ist doch auch was positives, warum muß ich da mein servus druntersetzen??? ich wünschte, der eine vater würde was abgeschlossen haben....

Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 15:30



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Hallo ihr zwei, hab mich vllt falsch ausgedrückt - ich bin ja nicht grundsätzlich dagegen daß er oder die Großeltern was machen - mich hat es nur interessiert ob er das darf wenn ich überhaupt nichts davon weiß. LG

von Conny2012 am 20.01.2011, 15:33



Antwort auf Beitrag von Conny2012

ich denke: ja.

Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 15:33



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ich denke mal ja, ist ja nix schlimmes, er hätte es dir ja evtl. sagen können

von Pedilein am 20.01.2011, 15:35



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Jaaa - das mit der Kommunikation ist so ne Sache bei ihm...... Er hätte mir schon einiges mehr sagen sollen als nur das...

von Conny2012 am 20.01.2011, 15:37



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Ich hätte mich mehr als gefreut, wenn meine beiden Großen mit 18 z.B. Kohle von Papa bekommen hätten oder über ne tolle Versicherung oder sonst etwas. Leider habe ich sowas, auch Zahnspangen usw. selbst bezahlt und die Kids haben selten Unterhalt bekommen.

von mf4 am 20.01.2011, 16:11



Antwort auf Beitrag von Conny2012

kommt drauf an, was es ist. sind die kinder versicherungsnehmer oder vertragsinhaber, dann nicht. grund: sie müssen sich über beide gesetzlichen vertreter oder den alleinigen gesetzlichen vertreter legitimieren. schließen sie etwas ab, wo sie selbst vertragsinhaber sind aber bei fälligkeit oder tod die enkel bzw. kinder begünstigt sind, dann müssen die kinder sich nicht legitimieren, da sie keinen vertrag eingegangen sind sondern lediglich später einen vorteil aber keinen vertraglichen nachteil haben.

von Patti1977 am 20.01.2011, 15:41



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Ich musste in 2 Fällen nachweissen, dass ich das ASR habe und somit allein entscheiden kann. Das war bei Konto-Eröffnung für die Kinder und bei Ausstellung der Pässe. Da sonst keiner fragte, egal ob Abschluss von Versichrungen oder sonst etwas sollte wohl fast alles möglich sein. Wenn er oder seine Eltern etwas für die Kinder abschliesst, wovon sie später profitieren und er zahlt den Spaß kanns dir ja schnuppe sein. Ich habe nicht einmal Kenntnis davon, ob die beiden Väter oder Großeltern zu Gunsten der Kinder oder zur Vorsorge was abgeschlossen haben. Ich habe für alle 4 das ASR. Ich fühle mich auch nicht veranlasst, dem Vater mitzuteilen, wenn ich für die Kinder etwas abschließe. Es ist zu ihren Gunsten und er hat mit den Kosten nichts zu tun. lG mf4

von mf4 am 20.01.2011, 15:49



Antwort auf Beitrag von mf4

Es ist die Frage was die Großeltern z.B., abschließen wollen. Meine Mutter war verzweifelt auf der Suche nach etwas für meinen Sohn, bei dem sie NICHT die Unterschriften BEIDER Elternteile brauchte. Der KV sollte da aussen vor bleiben. Bei Banken fast ein Unding so etwas zu finden. Eine Quelle konnte sie ausmachen, dafür wurde meine Unterschrift mit benötigt. Wie das bei Versicherungen ausschaut Für die Unfallversicherung meines Sohnes war nur meine Unterschrift nötig. Birgit

von Birgit22 am 20.01.2011, 17:41



Antwort auf Beitrag von Conny2012

Für die Unfallversicherung, die meine Eltern für Junior abgeschlossen haben musste ich unterschreiben und die Negativbescheinigung vorlegen. Die Mutter des KV hat jetzt irgendetwas gefunden, wie sie Geld ohne meine Unterschrift anlegen kann. Die Geburtsurkunde hat sie benötigt und natürlich auch bekommen. Denke mal, das ist ein Fonds der auf die Namen der Großeltern läuft mit einem Vertrag zugunsten Dritter. Ist mir persönlich aber auch wurscht. Ist nicht mein Geld. *g* Gruß Corinna

von shinead am 20.01.2011, 19:42