Alleinerziehend, na und?

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Darf ich mal jammern?

Thema: Darf ich mal jammern?

Ich habe euch doch berichtet, daß bei meiner Tochter (7) ADHS diagnostiziert wurde. Ich habe die letzten Tage genutzt um einen Plan zu schmieden, wie man sie unterstützen kann ohne einfach nur die Medis anzuwenden, Kontakte gesucht usw. Mir ist es tatsächlich gelungen hier in unserem Heimatort eine Therapeutin zu finden. Die Einrichtung heißt PTE (Pädagogisch Therapeutische Einrichtung). Heute hatte ich einen Termin (ohne Kind bei ihr), sie bietet quasi ein Gesamtpaket an. 1 mal in der Woche (über 1-2 Jahre) Therapie zur Konzentration und Lernförderung einzeln und in einer Kleingruppe. Des weiteren Eltern-Coaching, Kommunikation mit der Schule (sehr sehr wichtig, weil da das Hauptproblem liegt). Nun kommts... ich kann mir never ever die Therapie leisten, vom KV habe ich finanziell auch nichts zu erwarten und nun muß ich betteln gehen, Arge und/oder JA die Notwendigkeit der Therapie plausibel machen, daß es nötig ist und ich um Kostenübernahme bitte. Ich wurde bereits vorgewarnt, daß man da wohl nicht freigiebig ist. Das JA will die Begründung, daß eine seelische Behinderung droht bevor sie Notwendigkeit sieht... mir ist ganz übel. Mein Kind ist nicht seelisch behindert, sie ist unkonzentriert und unanausgeglichen und ich möchte einfach nur Hilfe für sie, daß sie wie sie selbst sagt sich nicht mehr "anders" fühlt. Der Plan ist in den Sommerferien mit der Einstellung auf die Medis zu beginnen und unterstützend werde ich und sie die Therapie beginnen... für einen besseren Start ins neue Schuljahr. Ich möchte zu ihrer und meiner Beruhigung nur beides... ich hoffe inständig, daß ich eine Kostenübernahme bekomme. lG mf4 (mit Chaos im Kopf)

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 22:10



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...PN ...

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 22:26



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Ihr macht das schon. ;-) keep on tryin' http://www.youtube.com/watch?v=lHFjK9tQzMM&feature=related

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 00:19



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Kann dir grad nichts Tröstliches sagen, weil ich mich auch in dem Bereich gar nicht auskenne. Aber du darfst auch mal jammern - man hört sonst nie Gejammer von dir - und das darf und muß dann auch mal sein ! lieben Gruß

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 07:17



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Ja, das ist halt der in diesem Zusammenhang übliche "Jargon". Wo hast du denn die Diagnose stellen lassen, beim Kinder- und Jugendpsychiater? Sprich doch mal mit eurem Kinderarzt darüber. Was er für Möglichkeiten sieht, wer das Gutachten erstellen müsste und so. Eine andere Möglichkeit wäre, dir eine/n Therapeutin mit Kassenzulassung zu suchen. Dann kannst du ganz entspannt an die Sache herangehen. Manchmal sind die "Rundum-sorglos-Pakte" auch etwas überdimensioniert und es tut auch eine abgespeckte Version. Aber ob das "Sich-anders-fühlen" ein ausreichender Grund für eine Therapie mit Kostenübernahme ist und ob es überhaupt Sinn macht, als Ziel zu nehmen, sich "normal" zu fühlen, würde ich mal bezweifeln. Es ist wohl realistischer, daß sie lernt, auch mit diesem Gefühl und umzugehen und damit in der Schule bestehen zu können. Einen für dich und einen für deine Tochter!

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 08:02



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Zum Thema seelische Behinderung, bitte nicht so eng sehn, wie es auf dem Blatt Papier erscheint, es geht lediglich um die Zuständigkeit der Kostenträger, bei körperlicher und geistiger Behinderung wäre das Sozialamt zuständig, bei seelischer Behinderung das Jugendamt, die Finanzierung müßte als Eingliederungshilfe laufen und da wird eben unterschieden. Seelische Behinderung hört sich krass an, aber ADHS u.a. läuft in Sachen Eingliederungshilfe darüber, ebenso Legasthenie, wie auch Asperger Autismus (während die anderen Autismus-Formen meist über geistige Behinderung laufen und den Kostenträger Sozialamt haben)

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 08:11



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schau mal in dein PF......wie gehts euch ?

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 08:24



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Damit fällt ADHS in den Zuständigkeitsbereich des JA bezgl. Eingliederungshilfe über die man so eine Therapie finanzieren kann. Sprich mit eurem Kinderpsychiater oder wer auch immer ADHS diagnostiziert hat. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 08:48



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Ich habe heute erst mit dem SPZ telefoniert, daß sie mir einen Bericht zukommen lassen. Reicht der Bericht samt Diagnose oder muß da war besobderes vermerkt sein? Vom SPZ kann ich ja eine Therapie bekommen aber da es nicht in der Nähe ist kann ich die Termine unmöglich regelmäßig mit meiner Tochter wahrnehmen. Habe mir deshalb hier im Ort eine Therapeutin gesucht (die auch ADHS diagnostiziert). lG mf4

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 10:34



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schau mal hier: http://www.netdoktor.de/Krankheiten/ADHS/Wissen/ADHS-Aufmerksamkeitsdefizit-Hy-4620.html da habe ich mich auch schlau gemacht was es bedeutet als adhs bei meinem sohn thema war. lg

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 10:37



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Damit erübrigen sich dann wohl grundsätzlich entsprechende Anträge zur Übernahme von Therapiekosten bei den Argen. Ich kenne mich da überhaupt nicht aus und bin überaus dankbar für diesen Zuständigkeitshinweis. Da im Zuge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Februar (?) immer öfter Dinge beantragt werden, die wir als SB überhaupt nicht eintüten können, helfen solche Hinweise ungemein, weil dadurch auch in den Argen die Leute besser beraten werden können nach dem Motto: "Bei uns gibbet dat nich, aber aussichtsreich können Sie den Antrag bei den zuständigen x,y,z stellen..." Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 10:38



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Ich wurde noch nicht recht schlau... also ist doch das JA die richtige Anlaufstelle wegen Kostenübernahme.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 10:45



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Seelische Behinderung fällt in den Zuständigkeitsbereich des JA, geistige Behinderung und Entwicklungsstörungen auf motorischer Ebene in den Zuständigkeitsbereich Sozialamt. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:03



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Ich habe auf einer Fortbildung in Bezug auf Kinder und diverse Therapien gelernt (ok, das war 2007), daß bei körperlichen und geistigen Behinderungen u.a. teilstationäre Auffenthalte, wie auch bestimmte Therapien (als ambulante Hilfe) als Eingliederungshilfe über das Sozialamt geleistet werden meist nach SGB 12 Paragraph 53 und 54, bei seelischen Behinderungen (worunter auch Legasthenie, Asperger-Autismus, ADHS, Tourette u.a. fallen) das Jugendamt (ebenso Eingliederungshilfe), in dem Fall meist SGB 8 Paragraph 35a. Bei erwachsenen Personen wiederum das SGB 9, Teilhabe am Leben bzw. Teilhabe am Arbeitsleben (wenn in frage kommend), wobei es hier mehrere Kostenträger geben kann (unter anderem die Rentenversicherung, das Arbeitsamt (nicht Arge), etc.). Ich weiß ja nicht, ob wirklich jede Therapie von einem Kostenträger abgedeckt würde, teilweise laufen die ja per Verordnung auch über die KK. Ich denke, wenn eine Therapie nachweislich von keinem Kostenträger abgedeckt würde, dnan wäre es wirklich ein Fall für die Arge.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:05



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Ist sie Psychologin oder Psychiaterin? Niemals von einer Psychologin irgendwas diagnostizieren lassen, das ist keine Fachärztin. Zuständig sind Psychiater, also Fachärzte. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:06



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... also in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten Ergotherapeuten Psychologe Logopäde Arzt

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:30



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Hallo Kerstin, mach dir mal keine Sorgen. ich habe auf Anhieb eine ganz tolle Ärztin gefunden, die ADS- und ADHS-Therapien anbietet. Allgemeinmedizinerin mit Zusatzausbildung, schon lange auf dem Gebiet tätig, sehr kompetent. Ganz normale Kassenleistung. Ich weiß, das hilft dir jetzt nicht, weil wir nicht in der gleichen Gegend wohnen. Soll dir nur Mut machen. Ich wohne NICHT ländlich; dennoch gab es hier im Umkreis von 100km gerade mal zwei Fachleute, die sich mit ADS beschäftigen. Hab bei ihr aber zeitnah einen Termin bekommen. Übrigens vertritt sie (ebenso wie viele Fachleute) die Meinung, dass AD(H)S keinesfalls eine seelische Behinderung ist. Ein Buch, dass mir ganz gut geholfen hat, ist von Thoma Hartmann "Eine andere Art, die Welt zu sehen". Schau doch noch mal, ob es nicht Alternativen gibt. In manchen Ecken gibt es die ADHS-Hilfe. Hattest du zu denen schon Kontakt? LG terkey

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 10:49



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http://www.sgbviii.de/S81.html ADHS fällt wohl unter ICD-10 F9 evtl.in Kombination mit F8. Da steht dann auch nochmal dass eine geistige Behinderung z.B.in den Bereich Sozialhilfe fällt, seelisch in den Bereich Jugendhilfe also JA. Unter Formulierung ärztlicher Stellungnahmen steht was der Arzt machen sollte für einen Antrag.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:01



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Ich habe diese Bescheinigung über eine seelische Behinderung für Fumi auch. Es geht um ADS und Legasthenie. Mir ist es egal, ob AD(H)S eine seelische Behinderung ist oder nicht. Ich habe diese Bescheinigung damals gebraucht für die Kostenübernahme durch das JA, also habe ich diesen Schein, feddich. Das, was da steht, macht das Kind doch nicht anders oder besser oder schlechter, das Kind bleibt gleich. Papier ist geduldig. Allerdings: Fumi weiß nicht, daß sie "amtlich behindert" ist. Ich möchte nicht, daß das ihr Selbstbild beeinflusst. Ich würde auch für Temi so eine Bescheinigung beantragen, wenn ich eine Therapie, die die KK nicht übernimmt, für die beste Option halten würde. Wichtig ist doch, daß dem Kind geholfen wird - so ein Papier ist nicht wichtig. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:09



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Ich weiß, daß unsere Kinderärztin sich auch mit dem Thema beschäftigt. Im Moment ist sie im Urlaub... na schaun wir mal.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:39



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Nee das würde mein Kind auch nicht erfahren... klingt ja gruselig irgendwie.

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:41



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als bei uns der verdacht auf adhs bei meinem sohn auf kam, wurde vom JA ein termin in einer dafür geeigneten klinik gemacht, dort wurde er untersucht. nach über einem halben jahr wartezeit (normalerweise wartet man 1-2 jahre) wurde mein sohn in dieser klinik aufgenommen und war dort 15 wochen. ich durfte ihn am we besuchen und so ca. nach 3 wochen durfte er übers we nach hause. kosten hatte ich KEINE, das übernahm alles die KK. diese klinik war ein glücksgriff, die waren dort echt toll zu den kindern. versuche es mal übers JA, die arge hat da nichts mit zu tun. lg

Mitglied inaktiv - 10.06.2010, 11:19