Alleinerziehend, na und?

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Umzug Entfernung zu den Kindern

Thema: Umzug Entfernung zu den Kindern

Hallo zusammen, Mein noch-Mann möchte über seinen Anwalt vertraglich festlegen lassen, dass ich mit den zwei gemeinsamen Kindern nicht weiter als 30 km von seinem Wohnort (wir wohnen zur zeit noch gemeinsam da) wegziehe. Im Moment steht das nicht zur debatte, ich habe eine Wohnung für die Kinder und mich ca. 10 km entfernt. Er möchte mir das aber dauerhaft verbieten. Geht das? Wir haben beide das Sorgerecht, aufenthaltsbestimmungsrecht soll ich bekommen, ich habe die Befürchtung, dass er dem nicht zustimmt, wenn er diesen Vertrag nicht durchkriegt. Kennt sich jemand aus? Danke vorab!

von miina am 12.06.2014, 14:39



Antwort auf Beitrag von miina

Hast Du auch einen Anwalt? Wenn nicht, empfehle ich Dir DRINGEND, Dir einen zu nehmen. Tatsache ist, daß der Wegzug mit Kindern auch ohne einen solchen Vertrag schwer ist. Deswegen vermute ich, daß man das grundsätzlich durchaus vertraglich noch genauer regeln kann. Allerdings würde ich mir diese sehr kategorische Einschränkung, wenn überhaupt, vergüten lassen. Stell Dir mal vor, Du bekommst ein Jobangebot, bei dem Du locker 500 Euro mehr im Monat hättest - aber das wäre 50 km entfernt. Nimm Dir einen Anwalt, denn Ihr verhandelt über knallharte Dinge, die Dir in Zukunft viel Ärger machen können. Da würde ich mich nicht auf ein paar Laienmeinungen aus einem Forum verlassen.

von Strudelteigteilchen am 12.06.2014, 15:20



Antwort auf Beitrag von miina

... ab zum Anwalt und ohne ihn NICHTS unterschreiben. Kann er das? Klar, wenn Du mit der Regelung einverstanden bist. Lass' Dich bitte dringend anwaltlich beraten und klüngele mit DEINEM Anwalt eine für Dich bessere Regelung aus (die dann z.B. eine Regelung enthält, dass Du umziehen darfst wenn der einzige Job eben weiter weg ist).

von shinead am 12.06.2014, 15:30



Antwort auf Beitrag von shinead

....Anwalt. Ich werde das auch mit ihm besprechen, ich dachte es gäbe eine klare Regelung, also ja oder nein.... Das mit dem vergüten verstehe ich aber nicht ganz. Im ernst??

von miina am 12.06.2014, 16:25



Antwort auf Beitrag von miina

Klare Regelung. Demnach ist der Vater im Recht. Du darf mit den Kindern nie soweit wegziehen das der Umgang erschwert wird und 30 km ist doch in Ordnung. Und wenn die Kinder dann 18 sind kann doch jeder hinziehen wo er will...

von susafi am 12.06.2014, 18:17



Antwort auf Beitrag von susafi

Begründet (z.B. wegen Job) geht ein Wegzug sehr wohl.

von shinead am 12.06.2014, 22:06



Antwort auf Beitrag von miina

..........das der andere Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben - auch nicht weiter als 30km weit weg ziehen kann. Der kann ja machen was er will. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 12.06.2014, 19:42



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Ja kann er... ist ja auch sein Bier wie er den Umgang dann ermöglicht oder er macht es wie Ex1 und ihm wird das dann zu viel und seine KInder zu sehen reicht 2 mal im Jahr. Dass Gejammer meines Ex2, dass er sooooo viel fahren muss (30km) geht mir am Popo vorbei, denn er ist weggezogen.

von mf4 am 12.06.2014, 20:54



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

BEIDE Elternteile dürfen bis zum Nordpol ziehen, wenn ihnen danach ist - nur eben ohne Kinder. Eltern (ALLE Eltern) dürfen ihre Kinder im Stich lassen. Jederzeit.

von Strudelteigteilchen am 13.06.2014, 09:35



Antwort auf Beitrag von miina

Mein Ex-Freund seine Ex-Frau hatte so etwas ja waren auch 30 km . Und das trotz Anwalt . Aber da war es auch wegen Wechselmodel und enger Bindung zu den Großeltern die mit den Vater auf einen Grundstück wohnen. LG Noci

von nociolla am 12.06.2014, 22:46