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Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen?

Thema: Der neuen UHV, Beistandschaft kündigen?

Ihr Lieben, wir haben Titel für die Kinder, die aber nicht bedient werden. Es ist Mangelunterhalt, also deutlich unter Mindestsatz, und der wird im besten Fall zu 1/3 bedient. Unvorhersagbar. Wieso-weshalb-warum, der Vater schafft es eben, so wenig zu verdienen, dass man mir inzwischen angeraten hat, die Beistandschaft aufzugeben. Und einfach nur den neuen UHV zu beziehen. Der ja sehr deutlich über den Titel-Werten liegt und regelmäßig und berechenbar bei uns ankommt. Spricht etwas dagegen?

von shortie am 22.11.2017, 21:34



Antwort auf Beitrag von shortie

Ich würde erstmal versuchen die UHV zu beantragen. Ich denke die werden dann mit dem Jugendamt bzw.dem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und wenn er es dann geschickt macht, und nachweisst das kein Geld fliesst - dann steht dem nix mehr im Wege. Ich weiß nämlich nicht ob due die Beistandschaft nachher wieder einfach in Kraft setzen kannst, wenn Du sie vorher beendest und dann kein UHV bekommst. LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 23.11.2017, 08:42



Antwort auf Beitrag von shortie

nein, spricht nichts dagegen, würde ich exakt so machen! du kannst die Beistandschaft jederzeit wieder aktivieren.

Mitglied inaktiv - 23.11.2017, 08:44



Antwort auf Beitrag von shortie

Warum lässt du nicht beides parallel laufen? Meine Beiständin hat mir dazu geraten, UHV zu beantragen. Die Kündigung der Beistandschaft war/ist kein Thema dabei. Vielmehr hat sie gesagt, dass beide Stellen zusammen arbeiten. Und dass - falls Geld vom Vater eingeht - UHV und Unterhalt miteinander verrechnet werden. Wieso sollte das bei eurem zuständigen Amt ein so unüberwindbares Problem darstellen, dass man dir zu diesem Schritt rät?

von spiky73 am 23.11.2017, 10:14



Antwort auf Beitrag von spiky73

Liebe Spiky, parallel trug man mir zunächst an, als das ganze Gesetz noch taufrisch war. Nun wechseln in der Beistandschaft die Mitarbeiter monatlich, ca. und meinem Ex ist ja kaum ein Beikommen. Es hieß eigentlich, dass sie sich zwischen Beistand und UHV-Stelle abstimmen werden. Das stimmt wohl auch so. Aber wenn einer die Federführung hat, die UHV Stelle muss ja auch versuchen, das Geld von ihm wiederzubekommen, ist es sicher besser, als wenn es zwei sind. (Beistand pocht auf Einhaltung von Titeln und den muss ich auch noch immer anspitzen. Jdf bislang. Jetzt nicht mehr, denn MIR/UNS ist jetzt ja eigentlich egal. Wir sind endlich gut dran und bekommen UH!) Mir soll es Recht sein. Mit dem neuen UHV fahren wir echt besser, als den Ex zu regelmäßigen Minizahlungen zu jagen, die er sowieso nicht leistet. Theoretisch brauchen wir lange keinen Beistand mehr. Zahlt ein Ex nicht, bekommt Kind bis 18J. UHV. Danach ist Beistand nicht mehr zuständig, weil Kind selbst mündig. Herzlich, shortie

von shortie am 23.11.2017, 11:24



Antwort auf Beitrag von shortie

Hallo Shortie, was dagegenspricht? Eigentlich nur didaktische Gründe: Dein Ex kommt (erstmal) einmal mehr mit seinen Spielchen durch. Da bei deinem Ex aber Hopfen und Malz verloren zu sein scheint, würde ich an deiner Stelle auch UHV beantragen. Du kämpfst dich seit so vielen Jahren durch und gehörst doch genau zu den Leuten, denen das neue Gesetz Unterstützung bieten soll. Da würde ich nicht lange zögern und die Entlastung annehmen. LG terkey

von Terkey235 am 23.11.2017, 10:55



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Mir habe sie damals davon abgeraten...es könnte sich ja was ändern. Ich würde es laufen lassen...ist doch kein Klotz am Bein

von taram am 23.11.2017, 15:36