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Hartz4 Berlin - Wohnung kündigen obwohl man noch keine neue Wohnung hat?

Thema: Hartz4 Berlin - Wohnung kündigen obwohl man noch keine neue Wohnung hat?

Hallo, ich bin alleinerziehend mit bald 4 Kindern (4 und 2 Jahre) und lebe in Berlin. Ich habe einen 5 Raum WBS erhalten und bin schon sehr lange auf Wohnungssuche. Leider sind 5 Raum Wohnung sehr rar bzw. unbezahlbar so das ich auch gesagt habe das ich auch eine 4 Raum Wohnung nehmen würde. Da wurde mir aber gesagt das es nicht geht da ich einen 5 Raum WBS habe und daher nur eine 5 Raum Wohnung nehmen könnte und keine 4 Raum Wohnung. Das Jugendamt meint das ich auf jeden Fall umziehen muss da die Wohnung unzumutbar klein ist, 1 1/2 Zimmer, 54 qm und das meinte auch die Beratungsstelle für Alleinerziehende. Nun wurde mir aber auch gesagt das die Jobcenter keine Doppelmieten übernehmen und ich mir das aber auf keinen Fall leisten kann. Mit meiner Hausverwaltung kann man nicht sprechen und die lehnen Nachmieter ab, ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist die ich in jedem Fall einhalten muss. Nun habe ich überlegt meine Wohnung zu kündigen aber stehe dann natürlich unter enormen Druck eine Wohnung zu finden die das Jobcenter auch bezahlt. Was ist aber wenn ich keine Wohnung finde und aus meiner alten Wohnung raus muss? Andersrum wenn ich jetzt ein Wohnung finden würde und sofort einziehen könnte, müsste ich für 2 Wohnung Miete zahlen was ich nicht könnte. Das Jugendamt sagt aber das ich unbedingt raus muss da es dem Kindeswohl nicht entspricht so beengt zu wohnen und dadurch viele Probleme entstehen. Ich weiß überhaupt nicht mehr weiter und habe jetzt auch vom Jugendamt Unterstützung die mir bei der Wohnungssuche beiseite stehen. Aber selbst die wissen sich keinen Rat mehr da wir schon alles erdenklich unternommen haben um für mich und meine Kinder eine bezahlbare Wohnung zu finden. Daher hoffe ich hier noch auf Tipps, danke.

von R.o.c.k.s.o.n.62 am 15.06.2014, 19:47



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54m² 1,5 Zimmer für 5 Personen? Mich wundert, dass da erst ein JA kommen muss und du jetzt erst an Umzug denkst, wenn es Druck macht. Ich denke nicht, dass es Probleme gibt, wenn du suchst aber nicht gleich was findest. Das JA ist sicher nicht interessiert, dass AE-Mütter mit 4 Kleinkindern unter Brücken leben. Wenn du einen WBS für eine 5-RW bekommen hast dann wirst du sicher auch einen für eine 4-RW bekommen. Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass das stimmt, dass man nicht kleiner mieten darf. Suche weiter und wenn es keine 5-RW wird... alles ist besser als auf 54m² zu fünft zu wohnen.

von mf4 am 15.06.2014, 19:53



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Zitat: "Nun wurde mir aber auch gesagt das die Jobcenter keine Doppelmieten übernehmen und ich mir das aber auf keinen Fall leisten kann." Sagt wer?

von Strudelteigteilchen am 15.06.2014, 20:00



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Selbstverständlich kündigst Du Deine Wohnung NICHT!!! ohne was neues zu haben! Mit vier Kindern obdachlos ist sicher nicht besser... Nebenbei kann es genau so gut sein, das der Vormieter ebenfalls drei Monate Kündigungszeit einhalten muß

von Fru am 15.06.2014, 21:19



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Ich suche nicht erst jetzt nach einer Wohnung sondern schon sehr lange, das Jugendamt habe ich um Unterstützung gebeten da ich allein nicht mehr weiterkomme. Vom Jugendamt, einer Anwältin, Beratungsstelle und dem Jobcenter habe ich die Information das die Jobcenter Doppelmieten nicht übernehmen.

von R.o.c.k.s.o.n.62 am 15.06.2014, 21:52



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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es seit Jahren und seit dem die Kinder da sind in ganz Berlin nicht eine Wohnung geben soll die größer als 1,5 Zimmer ist. Die Miete kann für die kleine Butze nun auch nicht so teuer sein. Da würde ich beim JC einen Kredit aufnehmen für 1 Miete bzw. was leihen bei Freunden oder Familie. Es kann doch gar nicht schlechter kommen als mit 4 Kindern in 1,5 Zimmern.

von mf4 am 15.06.2014, 21:57



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Berliner JobCenter hat doppelte Miete für einen Monat gezahlt. Leistungsbezieher klagte auf Übernahme von doppelter Miete für drei Monate. Das wies die 150. Kammer des Sozialgerichts Berlin ab. http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120629.1005.372081.html Weiter unten (auch demnächst wichtig): "Pressemitteilung vom 23. März 2011: Jobcenter muss nicht für Einzugsrenovierung zahlen."

von Franke am 16.06.2014, 01:14



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Unser JobCenter im Süden des Landes übernimmt doppelte Mieten und sogar Tiefgaragenplätze. Auch hatte man mir gesagt, es dürfe nur nicht teurer oder größer sein, als mein WBS vorgibt. Ob es nun nationale Unterschiede bei diesen Dingen gibt, kann ich leider nicht sagen. Wie hoch darf bei Dir denn die Miete sein? Weil selbst eine große 3 Zimmer Whg. wäre besser als Übergang denn Deine jetzige Situation. Steht Dir hier nicht sogar eine Sozialwohnung zu?

von SimplySingle am 15.06.2014, 22:16



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der WBS ist für Sozialwohnungen

von mf4 am 15.06.2014, 22:40



Antwort auf Beitrag von mf4

Ok...dann ist es hier etwas anders.

von SimplySingle am 16.06.2014, 10:08



Antwort auf Beitrag von mf4

Ok...dann ist es hier etwas anders.

von SimplySingle am 16.06.2014, 10:12



Antwort auf Beitrag von R.o.c.k.s.o.n.62

Naja, in dem Urteil geht es um vermeidbare Doppelmiete. Da das Jugendamt aber eine Kindeswohlgefärdung vorliegen sieht denke ich, dass der Umzug wichtiger ist als die Kostenübernahme für zwei Wohnungen. Hier kann man sicher erfolgreich mit Hilfe vom Jugendamt beim jobcenter (nachdem man denn nutzbaren Wohnraum gefunden hat) gegen argumentieren. "Ein Anspruch auf Übernahme der Überschneidungskosten besteht nur ausnahmsweise, wenn diese trotz aller Anstrengungen unvermeidlich waren. Der Leistungsberechtigte muss sich dabei genauso um die Vermeidung von Doppelmieten bemühen, wie dies jeder andere wirtschaftlich denkende Mieter auch tun würde" Ich denke die Kosten sind hier ggf. eben nicht UNVERMEIDBAR... BTW: http://www.immobilienscout24.de/Suche/S-T/Wohnung-Miete/Berlin/Berlin/-/3,00-/-/-/-/-/true?enteredFrom=result_list Hab jetzt hier mal nach WOhnungen mit 3+ Zimmern und erforderlichkeit des WBS gesucht. Also Wohnraum ist durchaus da... Viel Glück weiterhin! Boots

Mitglied inaktiv - 16.06.2014, 11:25



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http://www.immobilienscout24.de/expose/74862346?referrer=RESULT_LIST_LISTING&navigationServiceUrl=%2FSuche%2Fcontroller%2FexposeNavigation%2Fnavigate.go%3FsearchUrl%3D%2FSuche%2FS-7%2FWohnung-Miete%2FBerlin%2FBerlin%2F-%2F3%2C00-%2F-%2F-%2F-%2F-%2Ftrue%26exposeId%3D74862346&navigationHasPrev=true&navigationHasNext=true&navigationBarType=RESULT_LIST 5-Zimmer Wohnung!

Mitglied inaktiv - 16.06.2014, 11:26



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dass die arge, dann noch in berlin, ca. 950 euro kalt bzw. 1300 warm übernehmen wird.

von mama.frosch am 17.06.2014, 08:15



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Aber wenn doch ein WBS erforderlich ist dann handelt es sich hier doch um eine entspr. Sozialwohnung oder versteh ich das Prinzip falsch? Also ich zahle nur unwesentlich weniger Miete hier in FFM für 90 m².... Ich kenn mich halt mit Mieten in anderen Städten nicht aus aber hier wäre das ein Schnäppchen.... GLG Boots

Mitglied inaktiv - 17.06.2014, 10:21



Antwort auf Beitrag von R.o.c.k.s.o.n.62

Ein Vermieter, ob Verwaltung oder privat, kann Nachmieter nicht grundsätzlich ablehnen. Man muß ihnen im Zweifel eine Auswahl präsentieren, sie brauchen also nicht zB den Erstbesten ohne Einkommen akzeptieren. Aber sie müssen dich aus dem Vertrag lassen, wenn du n adäquaten Nachmieter hast. Kündige auf keinen Fall bevor du eine neue Wohnung hast. Das setzt dich ja noch mehr unter Druck. Allerdings kann ich verstehen, daß das JA dir Druck macht. Diese beengte Situation geht für die Kinder gar nicht. Ich wünsche viel Erfolg bei der weiteren Suche.

von Susanne.75 am 16.06.2014, 18:30