Alleinerziehend, na und?

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Drohung durch KV-Was würdet ihr machen?

Thema: Drohung durch KV-Was würdet ihr machen?

Hallo in die AE-Runde, kurz zu mir: bin AE seit Geburt meiner Tochter (3 Jahre) und habe das alleinige Sorgerecht. Umgang gab es in 3 Jahren nur sporadisch und zuletzt mit vielen Problemen verbunden,sodass es im Februar eine gerichtliche Anordnung gab,dass der KV nur noch unsere Tochter in dem sog. begleiteten Umgang sehen darf. es geht nicht um Gewalt,sondern darum,dass er Umgang auch immer dazu nutzen wollte mir näher zu kommen und ich mußte den Umgang abbrechen. Auch das Jugendamt war dafür begleiteten Umgang anzustreben,der KV hat unsere Tochter vor 7 Monaten das letze Mal gesehen. Da es schwer war einen Träger für den Umgang zu finden und wir auf einer Warteliste waren,habe ich mündlich vom Jugendamt im April Bescheid bekommen,dass wohl im Juli der Umgang anfangen könnte. Seitdem habe ich von keiner Seite irgendetwas gehört oder gar was Schriftliches. Ich habe Ende Juli für 2 Wochen meien Sommerurlaub gebucht und heute traf ich den KV zufällig und er sagte ich dürfte nicht in dieser Zeit in Urlaub fahren, da wahrscheinlich der Umgang anfängt. Ich würde lt. KV ein hohes Bußgeld zahlen müssen. Er hat aber auch noch kein Bescheid bekommen über den zeitlichen Ablauf des begleiteten Umgangs. Das kann doch nicht sein???!!! Was denkt ihr darüber,will er mir nur Angst machen?? Danke für eure Antworten

von 270108 am 25.06.2012, 22:34



Antwort auf Beitrag von 270108

Du hast keinen Bescheid, er hat keinen... so what??? Wenn Du jetzt, und wir haben fast Juli, Urlaub planst, kann doch keiner von Dir verlangen, dass Du den dahin wirfst, nur weil EVENTUELL in der Woche ein Umgang stattfinden könnte - den man im übrigen ja sicher auch verlegen könnte. Fraglich ist auch, wenn Du sagst, es geht ihm nichts ums Kind sondern darum, Dir NÄHER zu kommen (was macht er, Dich angraben und antatschen?) wo der genaue Beweggrund für den Umgang liegt...

von Holzkohle am 25.06.2012, 22:41



Antwort auf Beitrag von 270108

Wenn du Angst vor ihm hast und deshalb begleiteter Umgang stattfinden soll,frage ich dich,warum du auf der Straße mit ihm sprichst?Da kann es doch so schlimm nicht sein.Du schreibst auch,er solle sich dir nicht nähern.Es passt irgendwie nicht.

von fsw am 25.06.2012, 22:58



Antwort auf Beitrag von 270108

Der Mann hat das Recht irgendwelchen Unsinn zu erzaehlen. Sprich aber lieber nicht mit ihm. Fahr in Urlaub!

von Pamo am 25.06.2012, 23:09



Antwort auf Beitrag von 270108

Du musst Dir da keine Sorgen machen. (Selbst wenn man eine Ladung vor Gericht bekommt, wird ja der Termin verschoben, wenn man in der Zeit im Urlaub ist und das entsprechend belegen kann.) Irgendwann wird der Schrieb kommen, dass der begleitete Umgang dann und dann anfängt, dann bittest Du freundlich um einen anderen Termin, weil Du in der Zeit verreist bis (Beleg anbei) - fertig.

von Petra28 am 26.06.2012, 08:07