Hallo in die AE-Runde, kurz zu mir: bin AE seit Geburt meiner Tochter (3 Jahre) und habe das alleinige Sorgerecht. Umgang gab es in 3 Jahren nur sporadisch und zuletzt mit vielen Problemen verbunden,sodass es im Februar eine gerichtliche Anordnung gab,dass der KV nur noch unsere Tochter in dem sog. begleiteten Umgang sehen darf. es geht nicht um Gewalt,sondern darum,dass er Umgang auch immer dazu nutzen wollte mir näher zu kommen und ich mußte den Umgang abbrechen. Auch das Jugendamt war dafür begleiteten Umgang anzustreben,der KV hat unsere Tochter vor 7 Monaten das letze Mal gesehen. Da es schwer war einen Träger für den Umgang zu finden und wir auf einer Warteliste waren,habe ich mündlich vom Jugendamt im April Bescheid bekommen,dass wohl im Juli der Umgang anfangen könnte. Seitdem habe ich von keiner Seite irgendetwas gehört oder gar was Schriftliches. Ich habe Ende Juli für 2 Wochen meien Sommerurlaub gebucht und heute traf ich den KV zufällig und er sagte ich dürfte nicht in dieser Zeit in Urlaub fahren, da wahrscheinlich der Umgang anfängt. Ich würde lt. KV ein hohes Bußgeld zahlen müssen. Er hat aber auch noch kein Bescheid bekommen über den zeitlichen Ablauf des begleiteten Umgangs. Das kann doch nicht sein???!!! Was denkt ihr darüber,will er mir nur Angst machen?? Danke für eure Antworten
von 270108 am 25.06.2012, 22:34