Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Trini am 12.02.2019, 11:07 Uhr

Dusslige Fragen

Weil es unten gerade um Auslandsreisen geht. Gilt aber genauso in der Gesundheitssorge.

In welchem Dokument eines Kindes ist denn festgehalten, wie das Sorgerecht geregelt ist???

Braucht eine Rama-Mutti auch eine Vollmacht, wenn sie allein mit dem Kind reist?
Dass es beim Arzt von der Schwere des Eingriffs abhängt, habe ich schon gefunden.

Und ... muss eine Witwe die Sterbeurkunde ihres Mannes mitführen?

Wie ist das bei Rama-Eltern mit verschiedenen Namen???

Trini

 
18 Antworten:

Re: Dusslige Fragen

Antwort von lilly1211 am 12.02.2019, 11:15 Uhr

Das ist doch völlig Wurst ob Rama oder nicht.

Entweder kann ich eine Negativbescheinigung vorlegen oder man geht davon aus dass es einen zweiten Sorgeberechtigten gibt. Ob der Vater der Kinder mit mir eine Beziehung hat wollte noch nie jemand wissen, wäre er tot hätte ich eine Negativbescheinigung.

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Re: Dusslige Fragen

Antwort von lilly1211 am 12.02.2019, 11:22 Uhr

Was ich allerdings viel interessanter finde ist das Prinzip umgekehrt: Wenn ich in Begleitung des Vaters der Kinder unterwegs bin hat noch nie jemand gefragt ob dieser Mann auch der Vater ist oder Sorgerecht hat. Könnte ja sein dass er es von beiden oder zumindest von einem Kind nicht ist, Namen sagen ja heutzutage auch nichts mehr aus - da wird aber wohl stillschweigend unterstellt dass das alles so passt. Gefragt wird nur wenn man alleine unterwegs ist.

Also zum Kinder Entführen unbedingt einen Mann mitnehmen!

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Genau um diese Konstellation geht es mir

Antwort von Trini am 12.02.2019, 11:29 Uhr

Jetzt sind die Jungs ja erwachsen. Und allein im Ausland mit Kindern war ich nie.

Aber in Kliniken hat man nie gefragt, ob ich denn verheiratet wäre, wenn ich eine OP erlaubt habe.

Und den Fall mit den verschiedenen Namen habe ich im Umfeld . Ich glaube nicht, dass die mit Eheurkunde reisen. In einem Fall könnte die Mutter dann nicht belegen, dass sie die Mutter ist.

Trini

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Re: Dusslige Fragen

Antwort von Trini am 12.02.2019, 11:31 Uhr

Wie schon unten angemerkt.
Bein USA-Flug ab DUS ist der Vater allein mit dem Minderjährigen durch die Passkontrolle.

Mutter und Volljähriger haben die Automatenkontrolle benutzt.
Es hat KEINER nach mir gefragt.

Trini

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Re: Genau um diese Konstellation geht es mir

Antwort von lilly1211 am 12.02.2019, 11:33 Uhr

Wieso sollte dich ein Arzt fragen ob du verheiratet bist?

Das tut doch nix zur Sache? Entweder ist ihm die zweite Einverständnis bzw Unterschrift wichtig oder nicht, aber eine Ehe zwischen den Sorgeberechtigten ändert doch überhaupt nichts daran?

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Re: Dusslige Fragen

Antwort von pauline-maus am 12.02.2019, 11:36 Uhr

das kommt auf die dienstbefissenheit der jeweiligen bearbeiter der sache , mit der dein kind gerade zu tun hat, an
die einen sind sehr streng und mache alles 1a nach vorschrift, andere sind da relaxter.
aber nichtsdestotrotz, man muss immer mit dem negativeren rechnen und vorbereitet sein

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Re: Dusslige Fragen

Antwort von lilly1211 am 12.02.2019, 11:36 Uhr

Ja.

Darum geht es doch auch gar nicht ob das so gemacht wird. Das ist doch bekannt.

Die Frage war doch ob man wenn man sich korrekt verhält die Einverständnis braucht: ja. braucht man. Ob diese immer verlangt wird ist doch eine ganz andere Frage.

Muss man sich an Geschwindigkeitskontrollen halten? Ja. Trotzdem gibt es mehr Beispiele wo nichts passiert ist wenn jemand zu schnell fährt als andersrum. Daraus zu schließen man müsse sich nicht dran halten ist doch aber Unfug.

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Das ist schon richtig

Antwort von Trini am 12.02.2019, 11:43 Uhr

Ich habe mal eine Quelle gehabt, wo man bei Eheleuten von einer stillschweigenden übereinkunft ausgeht.

Hier auch mal ein extremer Fall:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/impfung-der-kinder-alltagssorge-oder-angelegenheit-von-besonderer-bedeutung_084656.html

Unser Kinderarzt wusste noch nicht mal, ob die Kinder einen Vater haben .
Er hat nach meinen Instruktionen geimpft.

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Re: Das ist schon richtig

Antwort von lilly1211 am 12.02.2019, 11:48 Uhr

Hier auch so. Das war immer alles meine Angelegenheit, trotzdem ändert es rechtlich nichts dran.

Mein Sohn wurde letztes Jahr unter Vollnarkose operiert und war zu dem Narkosegespräch mit dem Papa, da hat auch kein Schwein nach mit gefragt.

Wer es dagegen wohl sehr ernst nimmt mit der zweiten Unterschrift sind Psychologen. Die behandeln wohl konsequent nicht ohne zweite Unterschrift. Da hatten schon einige Freundinnen Probleme.

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Das ist aber genau das Problem!!!

Antwort von Trini am 12.02.2019, 12:29 Uhr

Davon, dass ich im Falle einer Alleinreise mit den Kindern ein schriftliches Einverständnis meines Mannes gebraucht HÄTTE, habe ich erst hier erfahren.
Bei getrennten Eltern setzt man unterschwellig immer Diskrepanzen voraus, in der Rama-Familie eher nicht.

Trini

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Re: Das ist aber genau das Problem!!!

Antwort von lilly1211 am 12.02.2019, 12:35 Uhr

Ja, dieser Fehler kam meine Bekannte sehr teuer: sie hat über die Diskussionen den Flug verpasst und musste am nächsten Tag fliegen, viel teurer natürlich. Rama, alle gleicher Name, trotzdem passiert.

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Re: Dusslige Fragen

Antwort von Mone76 am 12.02.2019, 15:00 Uhr

Ich heisse seit Scheidung anders als meine Kinder.
Früher hat mich NIE!!! jemand nach Unterschrift des Vaters gefragt. Seit meiner Namensänderung STÄNDIG!
Ich glaube auch , dass bei der Rama-Familie von stillschweigendem Einverständnis ausgegangen wird und in anderem Fall lieber abgesichert wird.
Aber ich käme auch nie auf die Idee ne Geburtsurkunde mit mir rum zu tragen. Wie sollte ich sonst beweisen, dass ich die Mutter meiner Kinder bin....lach

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Re: Dusslige Fragen

Antwort von romankowitz am 12.02.2019, 16:26 Uhr

Die einzige Situation war auf der Bank, hier wollten Sie die Unterschrift und den Ausweis des Vaters.
Aber weder in der Kita, noch Schule, noch Arzt, noch OP wurde eine zweite Unterschrift verlangt, geschweige denn gefragt ob ich das alleinige Sorgerecht habe, das Gleiche gilt für Flugreisen, Jugendfreizeiten. Ich habe immer alles alleine unterschrieben, während der Ehe und auch danach :-)

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War bei mir nie der Fall...

Antwort von desireekk am 12.02.2019, 20:58 Uhr

Hallo,

ich habe schon immer einen komplett anderen Nachnamen als die Kinder und bin mit ihnen rund um die ganze Welt gereist.
Ich hatte IMMER ein Schreiben des KV dabei (wir waren damals Rama, auch wenn ich oft alleine mit ihnen geflogen bin), habe es aber NIE gebraucht. Und ja, ich hatte auch immer Geburtsurkunden dabei.

Neulich habe ich aber am Flughafen München extra Hinweisschilder gesehen, dass sie bei alleinreisenden Kindern bzw. Kindern nur mit einem Elternteil eine schriftliche Genehmigung sehen wollen. Und mein Sohn berichtete mir, dass er letzten Sommer (2018) und just dieses Weihnachten auch das Schreiben vorzeigen musste (er ist noch minderjährig und fliegt öfter alleine).

Scheint sich also langsam auch in D zu ändern.

Was aber NICHT erklärt, warum nicht die Identität / bzw. Verwandtschaftsgrad innerh. der Reiseparteien geklärt wird.
Interessanter Aspekt! ;-)

Bis 2014 habe ich in Deutschland (trotz GSR) alle Entscheidungen alleine getroffen. Mandel-OP, Schulanmeldungen etc. inklusive. Nur die Bankkonten (und damals noch Reisepässe) wurden vom KV mit unterschrieben.

Gruss

D

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Re: Dusslige Fragen

Antwort von Alexa1978 am 13.02.2019, 11:03 Uhr

Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Wir kommen aus Österreich und mir wurde das alleinige Sorgerecht ab Geburt automatisch zugesprochen. Dafür brauche ich als ledige Mutter innerhalb Österreich auch keine Bestätigung für Ämter, Schule, Kirche & Co.

Welche Dokumente man aber im Ausland am besten mit sich führen sollte, müsste dann eher am Zielland liegen? Woher soll man zB in Tunesien die Ö oder D Bestimmungen kennen?

Und genau in Tunesien hätten wir vielleicht Probleme bekommen (können), denn der Grenzbeamte hat als erstes nach dem Vater des Kindes gefragt, der war aber ohnehin mit, wäre aber nur mit Geburtsurkunde nachweisbar gewesen.

Heute sorgt mein Sohn für sich selbst ;-)

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@ Alexa: Das kommt auf das Land an

Antwort von desireekk am 13.02.2019, 15:26 Uhr

Naja... aber wie weist Du nach dass Du

- ds alleinige Sorgerecht hast
- du "ledig" bist?

Genau das ist es ja. Woher soll denn der Grenzbeamte wissen ob Du alleinige Sorge hast? Weil Du es sagst?

Hier in D kann man sich für diesen Fall eine sog. "Negativbescheinigung" vom Jugendamt holen (= der Verdacht auf geteilte elterliche Sorge ist negativ). Diese belegt von offizieller Stelle dass man alleine für's Kind entscheiden darf.

Die Frage nach den Dokumenten liegt an Zielland und Herkunftsland.
Die amerik. Sicherheitsbeamten der TSA interessiert die Ausreise meiner dt. Kinder (Vorzeigen des dt. Reisepasses) NULL. Sie reisen ja aus einem Land aus mit dem sie "nichts zu tun haben" und wo auch die dortigen Gesetze das so sehen.
Wenn das gleiche Kind nun aus Deutschland (hier Flughafen München) jedoch alleine aus dem EIGENEN Land ausreisen will, dann "kontrolliert" das der Beamte (evtl. Kindesentführung eines Bundesbürgers).
(Übrigens kommt auch ein amerik. Kind nicht ohne Erklärung an dem selben US-Beamten vorbei der mein dt. Kind kommentarlos durchgelassen hat.)

Mexiko hat ähnliche Regeln: dort wird nur das Prozedere für mexikanische Staatangehörige geregelt. Ob da ein dt./östereich. Minderjähriger aus- oder einreist ist wurscht.
Andere Länder wiederum schreiben Bestätigungen für ALLE Minderjährigen vor.
Bei aus- und oder Einreise.

Antwort also:

Kommt drauf an :-)

Ich wurde nicht mal in Ägypten und Dubai nach dem Vater gefragt (der nicht dabei war), dabei haben meine Kinder sogar einen anderen Nachnamen.

Gruss

D

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Re: Dusslige Fragen

Antwort von Nadinnsche am 15.02.2019, 22:02 Uhr

Zumindest innerhalb der EU habe ich noch nie jemanden draufgucken sehen oder wurde alleinreisend noch nie gefragt. Dabei haben wir nicht nur verschiedene Namen, sondern auch verschiedene Nationalitäten bzw. Ausweise. Ich bin trotzdem die Mama und entführe kein Kind ;).

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Re: Dusslige Fragen

Antwort von Limayaya am 17.02.2019, 17:50 Uhr

Es geht aber dabei nicht um die "bösen Kidnapper" die unschuldige Kinder entführen, um von den Eltern Lösegeld zu erpressen oder die Kinder irgendwo als Organspender verkaufen oder sowas.

Es geht um Mütter und Väter, die sich vom anderen Elternteil getrennt haben und mit den Kindern auf Nimmerwiedersehen ins Ausland verschwinden. Und das ist nicht immer der "böse Moslem", der der Meinung ist, seine Tochter kann nur von der ebenfalls muslimischen Oma zu einer braven Muslimin erzogen werden....das kann auch die polnische Mutter sein, die sich in Deutschland nie richtig wohl gefühlt hat, nach der Trennung endlich wieder "nach Hause" will und ganz selbstverständlich beschließt, das Kind mitzunehmen.

Vorsichtshalber: ich bin weder gegen muslimische Väter, noch gegen polnische Mütter....Es gibt auf der ganzen Welt in jeder Nation und Religion solche und solche....

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