Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tillhanna am 08.10.2011, 17:14 Uhr

ein paar kleine Fragen

Hallo die Damen,

ich gehöre nun auch zu den glücklichen Single-Frauen mit mehreren Ablegern.

Mit dem jobcenter läuft alles- meinen vorläufigen Bescheid für mich und die Kinder hab ich heut im Briefkasten gehabt :)
Nun wurde ich vom jobcenter aufgefordert beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen...
Hab mir den Antrag beim Landkreis ausgedruckt...
Muss ich für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen? Der Vater ist bei allen 3-en der Gleiche...

Wenn der Unterhaltsvorschuss dann durch ist... Muss ich dann Wohngeld bei der Stadt für die Kids beantragen oder ist das nun schon wieder hinfällig? Habe nun schon mehrmals gerüchteweise gehört, dass man sich das Gerenne sparen könne und das Wohngeld übers jobcenter laufen könne.
Was ist dabei nun richtig?

Danke schon mal im voraus

LG
Katja

 
3 Antworten:

Re: ein paar kleine Fragen

Antwort von mf4 am 08.10.2011, 17:55 Uhr

Das ist schon wirklich seltsam... mir wurde vom Jobcenter und Jugendamt gesagt ich soll keinen UH-Vorschuss beantragen. Ich bekomme seit dem den fehlenden UH durchs H4 an die Kinder und das Jobcenter klagt das Geld beim Kindsvater ein.

So weit ich mich erinnere stellt man für jedes Kind einen Antrag auf UH-Vorschuss.

Wohngeld kommt immer vor H4 aber eigentlich bekommen H4-Empfänger gar kein Wohngeld. Wohngeld vom Jobcenter gibt es nicht. Im H4 ist lediglich die Miete als Ausgabe eingerechnet. Kindergeld, UH oder UH-Vorschuss zählt dann als Einnahme (Einkommen der Kinder) und wird gegengerechnet.

Erspare dir kein Gerenne, denn wenn das Jobcenter Nachweise fordert über beantragten UH-Vorschuss, ggf. Wohngeld usw. und sie nicht bekommt dann machst du minus... Geld einfach mal so mehr zahlen, was von anderer Stelle kommen sollte macht das Jobcenter nicht.

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Re: ein paar kleine Fragen

Antwort von tillhanna am 08.10.2011, 18:03 Uhr

Hatte mich vielleicht ein wenig unklar ausgedrückt wegen dem Wohngeld... Beantragt man bei der Stadtverwaltung...
Durch das Wohngeld könnten die Kinder dann ja aus H4 herausfallen denke ich und deshalb Wohngeld, oder?

Kommt er eigentlich mal pauschal gefragt mit UVG besser weg als wenn er den Regelunterhalt zahlen müsste?
Will ihm nix böses und hab auch ehrlichgesagt keinen Bock mehr auf noch mehr Stress... Den hatte ich in letzter Zeit wahrlich genug....

LG
Katja

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Re: ein paar kleine Fragen

Antwort von mf4 am 08.10.2011, 18:23 Uhr

Dann MUSST du Wohngeld beantragen und dann mit dem WG-Bescheid wird H4 neu berechnet.

Wenn du UH-Vorschuss bekommst (er zahlen könnte) wird das JA sich das von ihm zurück holen. Das Jobcenter wird ihn auch zur Kasse bitten, wenn sie trotz WG + KG + UH-Vorschuss noch was für die Kinder zahlen müssen.

Mit Unterhalt kenne ich mich nicht gut aus... 2 Väter von 4 Kindern, die beide zahlungsfähig aber nicht zahlungswillig waren.
Dem einen pfändete das JA den Lohn, dem anderen das Jobcenter...

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