Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Eine frage in bezug auf Pinky2 ´s Posting in bezug auf den unterhalt

Thema: Eine frage in bezug auf Pinky2 ´s Posting in bezug auf den unterhalt

Hallo Und zwar hab ich auch das Problem das meine Ex Mann seinen Lohn immer erst am 10. des Monats bekommt, ich aber schon zum 3. meine Miete überweisen muss und am 1. wird auch immer der Kiga Beitrag von 75,- fällig , ich bekomme den unterhalt von meinem ex immer zu den unterschiedlichsten zeiten, letzten Monat erst am 14.! Und mich reißt das immer total in die Miese! Muss mein Ex den unterhalt für die Kinder immer am 1. zahlen, auch wenn er erst am 10. Geld bekommt? Oder hab ich da was falsch verstanden? Würd mich mal interessieren, denn mit meinem Ex kann ich darüber auch nicht reden, der meint immer, dann musst du halt mit der bank reden das die dir die Überziehung genehmigen, aber das gleiche könnte ich ihm ja auch sagen! Hmm mich würd das mal interessieren ob er trotzdem am 1. zahlen muss LG M.

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 13:19



Antwort auf diesen Beitrag

huhu, entscheidend ist ja nicht, wann ER zahlen kann, sondern WANN Du das Geld für die Lebenshaltung brauchst.Ich würde mir das nicht gefallen lassen, dass er zahlt wie er lustig ist. Siehe Posting an Pinky. LG Chrissy

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 16:43



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Chrissy Danke für deine Antwort! Ja also das Geld benötige ich dringend zum 1. weil bisher jeden Monat der Kigabeitrag zurück gebucht wurde *nerv* und da kommen dann immer gleich 5,- Gebühren dazu! Die beim Kiga Träger können das nicht anders abbuchen, sonst würde der nächste kommen und am 10 erst zahlen wollen und und und, kann ich verstehen! Ich hab in der nächsten woche eh nen termin bei meiner anwältin dann werd ich die mal darauf ansprechen ob man da nicht ein schreiben aufsetzen kann! Denn mit ihm reden bringt nichts , leider! Würds auch lieber selber mit ihm klären LG

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 16:53



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich hatte ein Urteil mit Termin Anfang des Monats - spätestens bis 3. Werktag....-. die 12 x , in denen überhaupt gezahlt wurde, kam der Unterhalt am 18.-25. des Monats. Also in keinster Weise pünktlich. Bei der erneuten Gerichtsverhandlung forderte der RA meines EX, den 15. zu vereinbaren. Der Richter verhängte dann bis zum 10. Strafzinsen oder Rücklastgebühren braucht er nicht zu übernehmen. Allerdings zahlt er seitdem gar nichts!!!! Da UVG nur bis zum 6. LJ bezahlt wird, bekomme ich seit 10 Jahren keinen Unterhalt mehr. Ganz ehrlich: Ich würde keinen Aufstand machen, die jeweiligen Ämter schriftlich informieren und mit dem KiGa z.B. einen Dauerauftrag für den 5. einrichten. Auf der anderen Seite gibt es Urteile, nach denen die Banken gar keine Rücklastschriftgebühren fordern dürfen, da sie im eigenen Interesse handeln Viele Grüße Ursel

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 17:48



Antwort auf diesen Beitrag

ich glaube eine feste regelung gibt es da nicht,einige bekommen den lohn am 1 und andere am 15,dann geht das nicht anders mit der überweisung. und durch we und feiertage kann sich das auch mal alles verschieben. gruß carina

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 19:52



Antwort auf diesen Beitrag

huhu, wenn Du eh einen Termin bei Deiner Anwältin hast, lasse dir direkt die Kosten für die Rücklastschrift vom KV rückerstatten. Dann sieht er auch gleich, dass es Dir ernst ist damit, denn 5,-EUR sind ja auch Geld, sind im Jahr schon 60 EUR, dafür könntest Du rein theoretisch schon wieder eine ganz kleine Lebensversicherung für Dein Kind abschliessen! LG Chrissy

Mitglied inaktiv - 05.08.2008, 13:29