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Elterngeld 13. 14. Monat abgelehnt

Thema: Elterngeld 13. 14. Monat abgelehnt

Hallo ihr, ich habe hier bisher nur ab und an still mitgelesen. Nun hoffe ich, dass vielleicht jemand Erfahrung mit dem folgenden Problem hat: ich war schon in der Schwangerschaft alleine, wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht und auch Aufenthaltsbestimmungsrecht (das ist da wohl neuerdings automatisch drin enthalten). Das haben wir bereits in der Schwangerschaft beim Jugendamt zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung so geregelt. Nun wurde mir der 13. und 14. Elterngeld Monat abgelehnt mit der Begründung, dass ich mindestens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben müsse. Dieses können wir aber nicht mehr einfach rückgängig machen, das geht nur vor Gericht. Ich bin im Alltag tatsächlich immer alleine. Der Papa kommt zweimal in der Woche für zwei Stunden zum Bespaßen, aber alles andere hängt komplett an mir. Wieso werden wir dafür "bestraft", dass wir zum Wohle des Kindes eine einvernehmliche Regelung getroffen haben? Was kann ich nun tun? Außer erst mal Widerspruch einlegen. Muss ich wirklich einen Präzedenzfall starten oder gibt es Erfahrungen von euch? Ich könnte heulen und bin echt sehr fertig, denn ich mühe mich Tag aus Tag ein im Alltag ab und dann werden mir solche Steine in den Weg gelegt. Ich habe auch erst ab Februar den Krippenplatz und fange wieder an zu arbeiten. Ich müsste also über zwei Monate überbrücken finanziell. Wie soll ich das machen. Wen kann ich fragen wie ich mich dagegen wehren kann. Ach ich bin grad echt fertig, immer so viele Probleme... Liebe Grüße, Hannah

von Hannah79 am 31.10.2015, 21:05



Antwort auf Beitrag von Hannah79

In erster Linie muss der Kindsvater für das Kind und dich aufkommen und den Rest kannst du für die 2 Monate mit H4 aufstocken. http://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsame-sorge-wichtiger-als-elterngeld_040013.html Ich schätze du bist nicht die erste, die das doof findet aber es ist offenbar nicht zu ändern.

von mf4 am 31.10.2015, 22:13



Antwort auf Beitrag von Hannah79

Gilt aber soweit ich weiss erst für Geburten ab dem 01. August 2015. Seitdem muss man nur nachweisen alleine mit dem Kind in einem Haushalt zu wohnen. Für Dich ist der Vater des Kindes auch zuständig oder wie oben genannt H4.

von Sternenschnuppe am 31.10.2015, 22:31



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Es wurde einiges geändert durch das EG Plus aber die Partnermonate kann mann nur bekommen, wenn man das ASR hat.

von mf4 am 31.10.2015, 22:46



Antwort auf Beitrag von mf4

Zitat : "Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt, dass ein Elternteil alleiner- ziehend ist, wenn er die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt und der andere Eltern- teil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Das Kind muss mit der alleinerziehenden Person in einem Haus- halt leben und die alleinerziehende Person darf keine Haushalts- gemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person haben. Auch bei geringfügig Beschäftigten und Nichterwerbstätigen können die Voraussetzungen des § 24b EStG vorliegen." Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-ElterngeldPlus-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Seite 23

von Sternenschnuppe am 31.10.2015, 23:13



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das hatte ich gar nicht mitbekommen... dummerweise für die AP nicht zutreffend, weil das Kind vorher geboren worden ist.

von mf4 am 31.10.2015, 23:21



Antwort auf Beitrag von Hannah79

Es müsste sich dann jede Ehefrau bestraft fühlen, denn auch sie hat nur 12 Monate. Kannst du ihn mehr fordern, dass er nicht nur der Spielbesuch ist und er kann 2 Monate Betreuung mit abdecken?

von mf4 am 31.10.2015, 22:33



Antwort auf Beitrag von Hannah79

Scheiße. Nein, der Vater kann sich nicht die zwei Monate kümmern und auch nicht mehr machen. Und als Ehefrau käme ich mir nicht bestraft vor, denn dann wäre ich wenigstens im Alltag nicht bei allem ständig alleine. SGB II Leistungen kann ich nicht bekommen. Keine Ahnung warum bei mir immer alles extra schwer sein muss. Bin grad echt down. Eine Freundin von mir lässt sich absichtlich vom one night stand schwängern, stellt sich dann bei der gemeinsamen Sorge quer und bekommt das Elterngeld deshalb problemlos? Fair ist das nicht. Wieso werde ich schlechter gestellt weil ich zusehe, dass ich mit dem Vater keinen Ärger habe um die Kleine zu schützen. Ja, ich weiß, ihr könnt da auch nichts dafür und die falsche Adresse für meine Sorge diesbezüglich. Es ist nur einfach schwer manchmal. Danke für eure Antworten! Viele Grüße aus einer weiterhin schlaflosen Nacht.

von Hannah79 am 31.10.2015, 23:58



Antwort auf Beitrag von Hannah79

Warum kannst Du kein h4 bekommen?

von Fru am 01.11.2015, 08:46



Antwort auf Beitrag von Hannah79

Hey liebes, Das ist ja wohl der obermist!!! Ich würde mich auf jeden Fall und trotz allem an eine höhere Stelle wenden. Da wird man wirklich bestraft wenn man sich zum Kinderwohl versteht! Unmöglich!!! Ich wünsche dir viel kraft das du diese 2 Monate finanziell bewältigt bekommst und vielleicht hat Papa die Möglichkeit für nen Zuverdienst? Oder etwas ähnliches? Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 01.11.2015, 09:03



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Das Kind ist vor dem Stichtag der Änderung geboren. Was meinst Du was Ende 2006 los war als auf Elterngeld umgestellt wurde? Meine Freundin hatte ET am 04.01.2007, Kind kam aber am 31.12. um 23.40h. Sie hätte 12x den Höchstsatz haben können und bekam nix. Das Kind kam 20 Minuten zu früh. In diesem Fall hier ist es ja seit Geburt oder davor bekannt wann es die 14 Monate gibt, theoretisch hätte man Rücklagen bilden können.

von Sternenschnuppe am 01.11.2015, 16:39



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Es geht doch ums ABR, nicht ums ASR. Meine Anwältin hat mir damals gesagt, daß ich das "faktische" ABR habe, weil der KV ohne Kinder ausgezogen ist und damit quasi zugestimmt hat, daß die Kinder bei mir bleiben. War bissi komplizierter, aber darauf läuft es hinaus. Das ist ja auch die Begründung, warum man ohne Zustimmung des ebenfalls sorgeberechtigten Mitelternteils einen Ausweis beantragen darf, wenn man nachweist, daß man gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt lebt und der andere Elternteil nicht. Ich würde mal ganz blöd nachfragen, welchen Nachweis die haben wollen, daß man das ABR hat - und ob die wirklich wollen, daß man das "mal eben" vor Gericht erstreitet. Zumal man das GSR nach neuerer Rechtsprechung ja kaum verweigern kann. Meines Wissens kann der KV gar kein Erziehungsgeld beantragen, wenn er nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt - insofern gibt es für die AP gar keine Möglichkeit, die 2 Monate zu erhalten: Sie darf nicht, wegen ABR, er darf nicht, wegen Wohnsitz. Das kann ja auch nicht rechtens sein.

von Strudelteigteilchen am 01.11.2015, 18:25



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ist es. Sind schon einige gescheitert. Das alleinige ABR bekommt man nur durch Gerichtsbeschluss. Hätten sie einvernehmlich machen können bei Gericht, aber nun ist es zu spät wenn das Kind schon fast 1 ist. Darum wurde es ja auch geändert, aber ausdrücklich für Geburten ab ( 1. Juli oder August 2015 ) Meine oben genannte Freundin musste damals nach dem Mutterschutz gleich wieder arbeiten. Ihre Kollegin bekam 2 Tage später ihr Kind und bekam den Höchstsatz an Elterngeld für ein Jahr. Nix zu machen ( leider )

von Sternenschnuppe am 01.11.2015, 18:51



Antwort auf Beitrag von Hannah79

Leider ist das wirklich so.war bei mir genau das selbe Problem. Bei gemeinsamen sorgerecht bekommst du die 2 Monate nicht, weil der Vater theoretisch auch die Möglichkeit hätte 2 Monate daheim zu bleiben. Ganz egal ob das praktisch möglich ist oder nicht. Ist leider so.

von bienchen222 am 01.11.2015, 14:27



Antwort auf Beitrag von Hannah79

Danke für eure Hilfe und Antworten!! Ich habe jetzt auch noch mal geschaut, höhere Instanz bringt wohl tatsächlich nichts, es gibt entsprechende Rechtsprechung. Wir können aber wohl die Änderung des ABR vor Gericht beantragen und wenn wir uns diesbezüglich einig sind müsste das offenbar problemlos durchgehen. Wenn ich das richtig verstanden habe... Kostet dann ca 200 Euro. Denke, der KV wird darüber nicht soo begeistert sein, aber wohl zustimmen. Ziemlich unverschämt, dass die Elterngeldstelle das erst jetzt ablehnt/entscheidet, das heißt das ich in drei Wochen kein Geld mehr habe und natürlich auch nicht urplötzlich einen früheren Krippenplatz und Job herbeizaubern könnte. Und auch der KV könnte die Monate jetzt so schnell nicht mehr nehmen (jetzt mal davon abgesehen, dass das sowieso nicht ginge). Ich bin echt down deswegen, weil ich das Gefühl habe man ist immer nur am Kämpfen und nichts läuft einfach mal gerade. Naja, so viel nur am Rande. Ich weiß ja auch, dass andere hier mit mindestens genauso vielen Schwierigkeiten kämpfen, ich will also nicht jammern.

von Hannah79 am 01.11.2015, 19:55



Antwort auf Beitrag von Hannah79

So ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Es war schon immer so, dass man das alleinige ABR braucht. Das stand aucb schon in den Unterlagen die ich 2010 beIm zweiten Kind ausfüllte in den Erklärungen. Geprüft wird das dann wenn es soweit ist, weil ja das Sorgerecht dann noch geteilt werden kann oder das ABR aberkannt werden könnte. Dass Du das überlesen hast ist ärgerlich, aber da kann das Amt ja nichts dafür. Dein Ex ist ja auch Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet , von daher ist es in seinem Interesse zuzustimmen, da er sonst vor allen Ämtern für Dich aufkommen muss. Den Antrag aufs ABR und seine Zustimmung würde ich so schnell wie möglich zum Familiengericht tragen. Am besten noch ihr beide persönlich. Vielleicht geht es dann schneller. Anträge kann man bei den Rechtspflegern abgeben.

von Sternenschnuppe am 01.11.2015, 21:21



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ärgerlich daran ist, dass wir die ganze Sorgerechtssache schon sehr früh in der Schwangerschaft gemacht haben, da war ich von der Beantragung des Elterngeldes noch lange entfernt und das Jugendamt hat uns darauf z. B. nicht hingewiesen. Und es hat auch letztendlich keinerlei rechtliche Logik, weshalb es ja nun offenbar auch geändert wurde. Denn wie gesagt, es gibt ja (zum Glück) auch Konstellationen in denen beide keinen Streit wollen. Wir waren uns einig, dass die Kleine bei mir lebt und ich würde - unabhängig von einem offiziellen ABR - auch nicht einfach 500 km weit weg ziehen vom KV, warum hätten wir also nicht das gemeinsame Sorgerecht machen sollen. Hinzu kommt, dass ich auch oft zu viel entgegen komme bei vielem und Streit aus dem Weg gehe. Naja, nichts für ungut, jeder hat sein eigenes Päckchen zu tragen. Bei mir war das jetzt nur einfach wieder mal noch eine weitere Schwierigkeit von vielen und das an einer Stelle, an der ich nicht damit gerechnet hatte. Der einzelne Sachbearbeiter vom Amt kann natürlich nichts dafür, der hat die Gesetze ja nicht gemacht.

von Hannah79 am 02.11.2015, 07:14



Antwort auf Beitrag von Hannah79

Dann schnappe Dir den Ex und geht zum Gericht zusammen. Viel Glück.

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 08:48