Hallo,
ist es tatsächlich so, dass mir als AE 14 Monate Elterngeld zustehen? In meinem Bescheid sind 12 Monate bewilligt, obwohl ich angegeben habe, dass ich AE bin... Muss ich die 2 Monate extra beantragen? Gibt es Fristen dafür, oder läuft das automatisch??
Liebe Grüße
Trulla
Mitglied inaktiv - 24.11.2008, 00:28
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soweit ich weiß,werden die 8 wochen,in denen du im mutterschutz warst, angerechnet. also: 2 monate mutterschutz + 12 monate elternzeit
wie lange hat es bei dir gedauert,bis du die bewilligung hattest? mein mutterschutz läuft am 16.12 aus und bisher hab ich noch keinen bescheid
Mitglied inaktiv - 24.11.2008, 00:53
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nee nee, groschi so ist das nicht richtig...
die 8 wochen mutterschutz sind in dem bescheid über 12 Monate schon mit drin, nämlich der 1. und 2. Monat.
Anspruch auf 14 Monate hat man nur wenn:
1. alleiniges Sorgerecht, nachweisbar über Negativbescheinigung vom JA
2. alleinige Wohnung, nachweisbar über Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
3. eine Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor Geburt, kann auch geringfügig (Minijob) gewesen sein, nachweisbar über Gehaltsabrechnung, oder Arbeitgeberbescheinigung.
sollte alles 3 erfüllt sein, dann einfach nochmal formlos die Monate 13 und 14 beantragen, also nur als dreizeiler
LG Julia, die jetzt auf arbeit muss und Elterngeldanträge bewilligt
Mitglied inaktiv - 24.11.2008, 06:00
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hallo julia,
wenn du dich da auskennst,darf ich dir dann frecherweise heut nachmittag mal ne pn schicken? ich verzweifle nämlich.....
LG Uta, die sich jetzt ins schneegestöber stürzen wird
Mitglied inaktiv - 24.11.2008, 10:59