Alleinerziehend, na und?

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Elterngeld und Unterschrift

Thema: Elterngeld und Unterschrift

Hallo zusammen, Ich bin alleinerziehend, mein kleiner ist jetzt 10 Wochen alt. Heute hatte ich meinen Elterngeldantrag wieder im Briefkasten, die Unterschrift des Vaters fehlt. Muss er den Antrag wirklich unterschreiben? Ich dachte, das ist bei alleinerziehenden nicht notwendig. Den Vater dazu zu bringen, wird nicht einfach. (Kind ist während einer Affäre entstanden, er hat keinerlei Interesse, Vaterschaft ist anerkannt) Vielen Dank für eure Infos

von minifilou am 22.03.2019, 20:09



Antwort auf Beitrag von minifilou

Aus dem Internet habe ich folgende Info bekommen: "Allein entscheidungs- und damit unterschriftsberechtigt für Kinder seien nur Mütter oder Väter mit alleinigem Sorgerecht, erläutert Alexa Schmitt, Fachanwältin für Familienrecht in der Frankfurter Kanzlei von der Heiden & Grieser, im Gespräch mit t-online.de." Sonst " "Gemeinsam" heißt: Kein Elternteil darf den anderen in Belangen des Kindes übergehen." Ich hoffe, das ist brauchbar.

Mitglied inaktiv - 22.03.2019, 21:25



Antwort auf Beitrag von minifilou

Hallo, Nun, Du kannst vom Jugendamt eine sog. "Negativbescheinigung" anfordern. Diese besagt, dass Du alleine sorgeberechtigt bist. Braucht man ab und zu mal. Damit ist auch klar dass Du alleine für EG unterschreibst. LG D

von desireekk am 22.03.2019, 21:58



Antwort auf Beitrag von minifilou

Ist normal. Ab zum Jugendamt und Negativbescheinigung holen. Wirst du auch für das Kindergeld benötigen. Dann jedenfalls wenn alleiniges Sorgerecht.

von Felica am 23.03.2019, 20:59



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von LaLeMe am 28.03.2019, 13:55