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Elternzeit für den Papa- kommt er damit durch?

Thema: Elternzeit für den Papa- kommt er damit durch?

Hallo ihr Lieben! Hätte da mal eine Frage die mich sehr beschäftigt..vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Mein Ex hat mich hochschwanger sitzen lassen und nun, unser Kleiner ist jetzt drei Monate alt, hat er gesagt das er vielleicht die Elternzeit in Anspruch nehmen will. Also die zwei Mal vier Wochen. Als wir noch zusammen waren hab ich ihn fast angebettelt das so zu machen damit er mich unterstützen kann. Er hat aber immer gesagt er will nicht weil er nicht weniger verdienen will. Jetzt auf einmal würde er wollen und das ärgert mich unheimlich weil er sagt er kann mir dann natürlich nicht mehr meinen vollen Unterhalt zahlen Da wir gute 35 km von ihm weg wohnen weiß ich genau das er sich trotzdem nicht mehr Zeit für seine Kinder, wir haben zwei, nehmen würde. Er nutzt diecom vor allem auch für seine Freizeit, sein Haus und seine neue Freundin Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Steht ihm denn die ElternZeit überhaupt zu wenn wir getrennt leben? Danke für eure Hilfe!!!

von Früchtchen87 am 08.11.2013, 06:01



Antwort auf Beitrag von Früchtchen87

Kann er, wenn er in den 2 Monaten dann die Betreuung komplett übernimmt.

von mf4 am 08.11.2013, 08:16



Antwort auf Beitrag von Früchtchen87

Wenn er nicht mit dem Kind zusammen wohnt, dann kann er auch keine Elternzeit nehmen. Wenn du alleinerziehend bist, stehen dir diese 2 Monate übrigens zusätzlich zu. Und den Unterhalt kürzen kann er deswegen schon gar nicht. Sprich mit deinem Anwalt oder deinem Sachbearbeiter in der Beistandschaft darüber, dass man ihm evtl. einen diesbezüglich aufklärenden Brief schickt.

von Pamo am 08.11.2013, 08:17



Antwort auf Beitrag von Pamo

Frau Bader meint... es geht wie das allerdings durchgeführt werden kann frage ich mich... das Kind lebt bei ihr und wie soll er das dann machen?

von mf4 am 08.11.2013, 09:10



Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn er und das Kind nicht dieselbe Meldeadresse haben? Link bitte!

von Pamo am 08.11.2013, 09:11



Antwort auf Beitrag von mf4

http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php "Die Person, die das Elterngeld erhält, muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und das Kind selbst betreuen und erziehen." Alles andere wäre doch auch absurd.

von Pamo am 08.11.2013, 09:15



Antwort auf Beitrag von Pamo

ich bin auch völlig perplex http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kann-man-auch-als-getrennt-lebender-Vater-die-Partnermonate-Elternzeit-nehmen_102412.htm

von mf4 am 08.11.2013, 09:41



Antwort auf Beitrag von mf4

Die Antwort war sehr kurz gehalten, ich kann mir mehrere mögliche Erklärungen vorstellen, aber so oder so wird er kein Elterngeld bekommen, wenn er weder mit dem Kind zusammen lebt noch das Kind betreut, so nach dem Motto "30h die Woche Teilzeit arbeiten, das Kind gar nicht sehen, aber formal Elternzeit haben". So und jetzt sag ich es mal: Ich finde die Elternzeitregelung wie sie derzeit in Deutschland gilt, total hanebüchen.

von Pamo am 08.11.2013, 10:07



Antwort auf Beitrag von Früchtchen87

hallo, ich bin ja derzeit auch in elternzeit und getrennt,lebe also mit den kindern allein.ich hatte beim amt angefragt wegen der 2 zusaetzlichen monate elterngeld und da wurde mir gesagt wenn wir gemeinsames sorgerecht haben,und das haben wir,wuerde ich die 2 zusaetzlichen monate nicht bekommen weil sie dem vater zustehen (er wohnt 160 km entfernt von uns).verstehe das wer will lg

von rinna1983 am 08.11.2013, 11:22



Antwort auf Beitrag von Früchtchen87

Hallo, ein Blick ins Gesetz hilft immer wieder mal: http://dejure.org/gesetze/BEEG/1.html Da steht u. a. dass eine der Anspruchsvoraussetzungen die das leben in einem haushalt mit dem Kind ist. und keine der Ausnahmen darunter scheint mir zu passen. Wobei ich noch weiter gegoogelt habe: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Da steht auf seite 17 dass man Anspruch auf 14 Monate hat, wenn man die alleinige elterliche Sorge hat oder zumindest das (vorläufige) allein. ABR. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 08.11.2013, 12:56



Antwort auf Beitrag von desireekk

eben, die 14 monate elterngeld bekommt man nur wenn man das alleinige sorgerecht hat. das hat mir die dame auch erklärt. auf meine frage hin, warum das so sei, was das mit dem sorgerecht zu tun hat, meinte sie, der vater hätte ja trotz trennung mit dem gemeinsamen sorgerecht das recht, die 2 monate elternzeit zu nehmen und dann eben auch die 2 monate elterngeld zu beziehen. ich fragte sie dann, wie das praktisch bei uns mit 160 km entfernung umzusetzen wäre, da meinte sie, es sei egal ob es praktisch möglich sei. das recht hätte er und fertig. finde diese regelung sowas von bescheiden, aber naja, ich kanns ja nicht ändern. man muss nicht alles verstehen...

von rinna1983 am 08.11.2013, 13:56



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Will also heißen, dass ihm die Option gelassen wird falls er beschließt, das ABR für exakt 8 Wochen einzuklagen und dann das Kind wieder auf Mamas Türschwelle abzugeben?

von Pamo am 08.11.2013, 14:03



Antwort auf Beitrag von Pamo

ich weiß nicht, ob das überhaupt etwas mit dem ABR zu tun hat. davon hatte die frau auf der elterngeldstelle gar nicht geredet, wer das hat und so. es zählt allein das sorgerecht. hat er das halbe sorgerecht, kann er auch elternzeit nehmen und elterngeld beziehen. so hab ich das verstanden. ich finde das so daneben diese regelung, aber naja...

von rinna1983 am 08.11.2013, 14:12



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Versteh ich jetzt nicht. Wenn es nur nach dem Sorgerecht ging, dann kann er doch 12 Monate nehmen - der Schnellere kriegt dann die Elternzeit und dann Langsamere bleibt auf 2 Monaten sitzen?

von Pamo am 08.11.2013, 14:15



Antwort auf Beitrag von Pamo

wahrscheinlich schon. ich hab keine ahnung. verstehe es selbst nicht so richtig. ihm steht mit hälftigem sorgerecht zumindest elternzeit zu. demnach sicherlich auch 12 monate oder noch länger (man kann ja auch das elterngeld splitten und sich über einen längeren zeitraum auszahlen lassen). wie es umzusetzen ist, steht aber wohl nicht im gesetz, das ist ja das bescheuerte daran...

von rinna1983 am 08.11.2013, 14:19



Antwort auf Beitrag von Früchtchen87

Ich hätte mir das auch vorstellen können und ja, warum sollte es nicht gehen?Dann werden eben für 2 x 4 Wochen die Rollen getauscht.

von bobfahrer am 08.11.2013, 14:29



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

wenn beide elternteile nah beieinander leben, ginge das sicherlich auch. aber wenn man weit auseinander wohnt und das kind aus seiner gewohnten umgebung rausgenommen wird, stelle ich mir das problematisch vor. meine tochter hat mit ihren 11 monaten bisher noch nicht bei papa geschlafen. und dann gleich 2 monate lang... na ich weiß ja nicht. wie gesagt, wenn der vater nah bei der mutter lebt, mag das gehen, aber bei größerer entfernung ist das doch gar nicht möglich. finde ich zumindest...

von rinna1983 am 08.11.2013, 14:37



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Also wenn ICH dein Kindesvater wäre hätte die kleine schon bei mir übernachtet, da kannst du dir sicher sein.

von bobfahrer am 08.11.2013, 17:50



Antwort auf Beitrag von Früchtchen87

Also ich wohne mit dem KV in einer Stadt und er hat gerade Elternzeit und bekommt Elterngeld. Wir haben das vorher mit der Elterngeldstelle besprochen. Es war hier (BaWü) kein Problem. Wir haben es so geregelt das ich früh die Kleine in die Krippe bringe, er holt sie vorm Mittagessen ab und hat sie dann den Nachmittag und wenn ich Feierabend habe hole ich sie ab bzw er bringt sie mir. Das klappt bei der Entfernung bei uns gut. bei 35km glaube ich auch eher nicht das er das jeden Tag machen wird. Übernachten tut unsere Kleine 2x die Woche bei ihm. Unterhalt muss der Mann trotzdem bezahlen. Mir wurde das so erklärt das er das ja freiwillig macht und auch wenn ein Mann z.B. meint nur 80% arbeiten zu müssen heißt das nicht das der Unterhalt runtergestuft wird. er kann gerne 80% arbeiten aber Unterhalt wird auf 100% Gehalt bezogen. So Aussage von meinem Jugendamt. Was er allerdings haben könnte sind Unterhaltsansprüche für sich selber! Je nachdem wie Eure Einkommensverhältnisse sind. Er muss Dir ja eigentlich auch die Differenz Elterngeld und letztes Netto bezahlen während Deiner Elternzeit, das müsstest Du natürlich auch wenn er in Elternzeit ist. Aber hängt natürlich ab ob man leistungsfähig ist. Da ich Vollzeit arbeite und auch gut verdiene und er auch gut verdient wären wir beide leistungsfähig gewesen aber haben vereinbart das wir für die 2 Monate drauf verzichten. Also ich muss für ihn nix zahlen und er hat mir nur 10 von 12 Monaten einen Ausgleich bezahlt.

von Hannah80 am 08.11.2013, 15:23



Antwort auf Beitrag von Früchtchen87

tja, hätte sie nicht, wenn gestillt wird. la-floe

von la-floe am 10.11.2013, 10:50