Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von toastie am 28.11.2010, 20:47 Uhr

er scheint damit durchzukommen

hi,

ich hab hier schon ein paar mal geschreiben.
nochmal zu uns.j. ist acht jahre und seit sechs jahren ist der KV in norwegen.
zur einschulung war er da.
er zahlt keinen unterhalt ...noch nie.
ich habe eine beistandschaft und einen titel.
beides schon seit 1,5 jahren.
es passiert aber nichts.alle 4 monate melde ich mich beim jugendamt um zu erfahren wie weit sie gekommen sind.
jedes mal haben sie keinen neuen infos.
fühle mich alleingelassen von unserem ach so tollen jugendamt.

geld für nen anwalt habe ich nicht.
im endeffekt könnte der auch nichts ausrichten.der KV ignoriert alle briefe.
zum brechen echt....

schönen abend

 
20 Antworten:

Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von ursel66 am 28.11.2010, 21:11 Uhr

Hallo,
ich würde unabhängig vom JA zum Anwalt gehen, da dein Kind Kläger wäre, zahlst du nichts.
Das Kind bekommt - es sei denn vorhandenes Vermögen - Prozesskostenhilfe.
Viel Glück.... ich hab auch so ein Exemplar, der ist damit jetzt schon 18 Jahre durchgekommen

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von mms am 28.11.2010, 21:12 Uhr

ist hier leider auch so

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von Fru am 28.11.2010, 21:13 Uhr

Du hättest doch eigentlich Unterhaltsvorschuß bekommen können...

Anwalt: geh zum Amtsgericht und frag nach, ob Du einen Beratungshilfeschein bekommen kannst (also ob Dir einer Zusteht) und damit kannst Du zu einem Anwalt!

LG

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von Curly-Cat am 28.11.2010, 21:15 Uhr

Das ist bei mir aber nicht so, Ursel, ich mußte die PKH für mich beantragen und nicht fürs Kind und der Anwalt hat bisher auch nichts erreicht.

Mir geht es also wie der AP, Jugendamt war untätig, Anwalt kann angeblich nichts tun und der Ex schippert weiter fröhlich durch die Weltmeere und macht sich ein schönes Leben. Wieso auch nicht, wenn er doch nicht zahlen muß!?

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von shinead am 28.11.2010, 21:17 Uhr

Jep! Ab zum Amtsgericht und nachgefragt. Ich hatte einen Beratungsschein und der Anwalt hat 10 Euro gekostet. Dafür habe ich jetzt aber Unterhalt. Das hat das Jugendamt nicht auf die Reihe gekriegt.

Gruß
Corinna

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von toastie am 28.11.2010, 21:19 Uhr

unterhaltsvorschuss habe ich bekommen.
den will der staat ja auch von ihm wieder. die machen aber nichts.

dieser beratungsschein ist ne gute idee.
was kann denn der anwalt machen ausser briefe schreiben. ich hab dien hoffnung schon aufgegeben

lg

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von shinead am 28.11.2010, 21:22 Uhr

Der Anwalt kann eine Internationale Pfändung anstrengen. Das ist den JAs leider zu umständlich. Die haben ihrer Meinung nach ihren Job getan wenn Du UVG bekommst.
Eine Pfändung außerhalb der EU ist umständlich und langwierig... Aber eben nicht unmöglich.

Viel Glück!

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von toastie am 28.11.2010, 21:25 Uhr

habe mich mit dem thema pfändung auseinander gesetzt.
ich habe der guten frau infos von der deutschen botschaft in norwegen geschickt welchen weg man als JA gehen muss um in norwegen zu vollstrecken.
ich habe es ihr ausgedruckt und geschickt weil sie meinte das ginge nicht so einfach.
komischer haufen

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von spiky73 am 28.11.2010, 22:36 Uhr

hallo, auch wenn es bei uns ähnlich ist, verstehe ich nicht, weshalb hier immer auf das faule jugendamt geschimpft wird. dort arbeiten auch nur menschen, keine zauberer.

das jugendamt ist nur das vorletzte glied in einer langen kette. was so umständlich ist, ist halt die bürokratie.
inwiefern anwälte bestimmte bürokratische hürden anders nehmen können als ein amt, weiss ich nicht. vielleicht hängen sie sich auch aktiver rein, weil für sie selbst ja auch finanzielle interessen dahinter stecken...

von meinem jugendamtssachbearbeiter weiss ich nur, dass er eben nach amiland den schriftverkehr nach dem haager abkommen abwickeln muss, und dass da ein brief je nach lust und laune schon mal ein halbes jahr unterwegs ist. aber das ist eben nicht die schuld "des jugendamtes".
und der sachbearbeiter kann wohl schlecht selbst in der weltgeschichte rumreisen, die zahlungsunwilligen väter aufsuchen und denen ein böses gesicht machen.

ich für meinen teil habe jedenfalls beschlossen, in unserem fall die hilfe des jugendamtes in anspruch zu nehmen, egal, wie lange es dauert. und ich weiss, dass es schon mal jahre dauern kann, bis es ein ergebnis gibt (zumal hier ja erst noch der vaterschaftstest ansteht).
sollte das jugendamt irgendwann zu dem schluss kommen, dass es in der angelegenheit nicht weiterkommt, kann ich u.u. immer noch die hilfe eines fachanwaltes für internationales familienrecht in anspruch nehmen. oder die sache auf sich beruhen lassen. schließlich würde es doppelt kosten: die meisten anwälte in D arbeiten mit einer kanzlei vor ort zusammen - und dann fallen quasi doppelte anwaltskosten an. das war zumindest die aussage einer anwältin, die ich mal in anderer sache kontaktiert hatte (da ging es um den kv von anna, der ja auch amerikaner ist und lustig in der weltgeschichte rumreist und eine zeitlang ebenfalls recht unkooperativ war)...

es war und ist mir schon wichtig, dass der vater festgestellt wird. aber davon hängt unser leben nicht ab. sollte es nie zu einem vaterschaftstest (und somit zur vaterschaftsfeststellung) kommen, stirbt daran weder das kind noch ich...

das einzige, weswegen ich dem jugendamtsmitarbeiter noch etwas grollen könnte, ist die tatsache, dass er während meiner schwangerschaft durch schnelleres, konkretes handeln u.u. genau die situation, die wir jetzt haben, hätte vermeiden können. der kindsvater war damals noch soldat und sein vorgesetzter wollte, dass das jugendamt die schreiben über die befehlskette des militärs leitet. dann hätte das militär ihn nämlich vorsorglich zur abgabe einer blutprobe verdonnern können - und alles wäre in trockenen tüchern gewesen.
da das jugendamt aber nur den kv anschrieb (und der sich vermutlich mit dem schreiben den bobbes abputzte), verlief die sache im sande.
bis das kind dann da war, war der has über den berg, der vater in amiland und aus dem militärdienst ausgeschieden - und die leitung der einheit, in der er hier in D stationiert war, war ebenfalls routinemäßig ausgewechselt...

lg,
martina.

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@spiky73

Antwort von toastie am 29.11.2010, 5:37 Uhr

guten moin,

du hast recht.bin schon etwas sauer auf das JA.
die haben noch gar nichts vollbracht.
ICH habe im net nach der adresse des vaters gesucht und nach langem suchen gefunden.mittlerweile weiss ich das ich mir damit ins eigene fleisch geschnittenb hab.
wir haben beide das SR.ich wollte vor gericht das alleinige.unteranderen weil ich keine unterschriften für wichtig sachen bekam.
frau xyz was wollen sie denn.....der KV ist für sie errreichbar.sie haben eine adresse....das SR bleibt bei ihnen beiden.
damit hat das JA ja nichts zu tun.
aber trotzdem
ICH habe ihr die infos ausgedruckt wie sie zu pfänden hat

mehr helfen kann ich dem amt auch nicht.
es gibt die möglichkeit ihn bei der einreise nach D dingfest zu machen.
ich glaube das brauch er um mal zu kapieren was hier so abgeht.

und ich weiss das er ab und an mal nach D kommt.
trifft sich dann mit frauen die kinder haben.
kann er ja machen. und dann noch von den treffen bilder ins netzt stellen.
aber sein eigen fleisch und blut besucht er nicht.

weisst du,ich mag ein bisschen verbittert klingen...das bin ich auch.
ich erde mir mal einen beratungscshein holen und sehen wies weitergeht

dir nen netten tag

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Re: @spiky73

Antwort von +emfut+ am 29.11.2010, 6:48 Uhr

1. Meines Wissens werden die Recherchen im Ausland etc. nicht von der PKH übernommen. Zumindest wurde mir das so gesagt, als ich wegen Unterhalt von meinem Ex einen Anwalt aufsuchte. Der sagte mir, daß der Teil in Deutschland - Beschlüsse, Klagen, Pfändungen - von der PKH gedeckt seien. Aber für diverse Dinge müßte er eine "verbundene Souietät" in GB einschalten (zu der Zeit war mein Ex in GB verschollen, inziwschen hätte ich ja immerhin eine Adresse) und das wäre von der PKH nicht gedeckt. Keine Ahnung, ob das so stimmt oder vielleicht auch heute anders ist als damals, aber das war die Auskunft, die ich bekam. Immerhin: Wenn er ab und zu nach D kommt und man die Termine weiß, dann könnte man ihn ja auch ohne Einschalten einer ausländischen Sozietät einfach bei der Einreise festsetzen lassen.

2. Ich fürchte, daß die meisten Jugendämtern mit dieser Aufgabe heillos überfordert sind - und das ist vor allem ein Problem des Systems. Welches Jugendamt hat denn Juristen da sitzen? Die haben - sicher sehr liebe, aber für den Job doch eher ungeeignete - Sozialtherapeuten und den einen oder anderen Verwaltungsbeamten. Aber für das Eintreiben von Unterhalt sind die größtenteils nicht gerüstet. Die kriegen das ja oft nicht mal in Deutschland hin - wie soll das dann im Ausland klappen?

Wenn ich mal wieder zu Geld komme, werde ich meinem Ex einen Anwalt auf den Hals jagen, der sich gewaschen hat. Derzeit habe ich weder Geld, um meine Rechte durchzusetzen, noch einen wirklichen Leidensdruck - wenn mein Ex zahlen würde, hätte ich keinen Cent mehr in der Tasche, weil mir das von H4 ja alles wieder abgezogen wird.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von shinead am 29.11.2010, 7:34 Uhr

Mal ein Beispiel für die Bequemlichkeit meines JAs in einer innerdeutschen Unterhaltssache:

KV bezieht Hartz IV, lebt in der elterlichen Wohnung...

Ich bekomme einen Antrag auf UVG in die Hand. KEINER vom JA hat auch nur im andeutungsweise den KV aufgefordert einen Job zu suchen bzw. mindestens mal Bewerbungsnachweise zu bringen. Immerhin gilt für ihn die erhöhte Erwerbsobliegenheit. Keiner kam auch nur auf die Idee, dass kostenfreies wohnen als fiktives Einkommen angerechnet werden muss und er so zumindest einen kleinen Anteil des UVGs hätte zurückzahlen können.

Als ich eine Anwältin beauftragt habe hatte ich binnen 4 Wochen den ersten Unterhalt auf meinem Konto. Die RA hat sich nämlich gekümmert, Bewerbungsnachweise gefordert und gab sich eben nicht mit einem genehmigten UVG-Antrag zufrieden.

Ganz ehrlich: das JA hat nicht einmal die Hälfte der möglichen Mittel ausgeschöpft um Unterhalt für meinen Sohn zu fordern. Wird ja UVG gezahlt, also reicht das...
Sie haben mir noch nicht einmal gesagt, dass ich die Differenz zwischen Mindestunterhalt und UVG vertiteln lassen kann...
Rechtsberatung ist etwas anderes...

Das gilt bestimmt nicht für alle JAs, aber für meines

Gruß
Corinna

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Re: er scheint damit durchzukommen

Antwort von Suka73 am 29.11.2010, 9:03 Uhr

"da arbeiten auch nur Menschen" - ja, aber sie machen einen Job wie die Meisten auch und erfüllen die Meisten die Anforderungen ihres Jobs nicht, dann fliegen sie oder bekommen zumindest einen Ordnungsgong.

Eine der Aufgaben einer bestimmten Abteilung des JA (und gerade die Abteilung Beistandschaft) sind dazu da, die Unterhaltsansprüche des Kindes durchzusetzen. In dem Fall von Toastie sieht man ja, wie "toll" das funktioniert, nämlich gar nicht. Und ein paar Mahnbriefe kann ich selbst auch schreiben - bekomme dafür aber kein Gehalt.

Zumindest in D ist es so, dass nicht geleisteter Unterhalt auch mit Haftstrafe geahndet werden kann. Auch ich hatte ja mal das Problem, dass der KV nicht zahlen wollte und man hatte, wie hier ebenfalls schon geschrieben, über eine internationale Pfändung nachgedacht. Dazu hätte ich den Gerichtsvollzieher bezahlen müssen (Geld hätte ich zurück bekommen, da ja im Auftrag des Kindes gehandelt wird, habe ebenfalls die Beistandschaft beantragt) und er wäre - damals - nach Tahiti gedüst, um den fehlenden Unterhalt einzutreiben. Allein die Drohung dessen und auch der Hinweis, dass der KV direkt auch am Zoll bei erneuter Einreise nach D hätte festgenommen werden können, hat anscheinend ausgereicht, um den Herrn zu einer Nachzahlung zu bewegen. UV habe ich damals nicht beantragt.

Damals hatte ich einen männlichen Sachbearbeiter, der sich super gekümmert hat und auch ordentlich "Druck" gemacht hat. Inzwischen, wahrscheinlich durch die Arbeitslosigkeit zwischendrin, habe ich eine weibliche Sachbearbeiterin und die ist lange nicht mit so viel Elan dabei wie der Mann vorher und lässt sich hervorragend von Simons KV bequatschen und das von Monat auf Monat. Für diesen Monat ist auch wieder kein Unterhalt da.

Wenn Du das Gefühl hast, das JA macht nicht genug, lass Dir den nächsten Vorgesetzten geben und bespreche mit ihm das Thema oder gehe wirklich zum Anwalt, denn DER macht dann wirklich was.

Viel Glück.

LG Sue

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Kosten-Nutzen-Relation

Antwort von Leena am 29.11.2010, 9:09 Uhr

Vielleicht muss das JA das ganze Thema, was die Rückforderung des UHV angeht, aber auch eher aus einem gewissen "Kosten-Nutzen-Blickwinkel' heraus betrachten (ich kann ja auch nicht immer für 1.000 Euro Arbeitsstunden in einen Fall stecken, bei dem am Ende vielleicht 20 Euro Mehr-Einnahmen herausspringen - wäre schlicht unwirtschaftlich). So ein Sachbearbeiter im JA hat sehr viele Fälle, und er hat während der Arbeitszeit wahrscheinlich schlichtweg nicht die Zeit, nach einem einzelnen verschollenen Vater im Netz zu suchen, schon gar nicht für "langes Suchen", mal ganz abgesehen davon, dass ich bezweifele, dass alle Mitarbeiter dort dienstlich über einen entsprechenden Internet-Zugang verfügen.

Und Maßnahmen außerhalb Deutschlands (und auch noch außerhalb der EU) sind für Behörden, die an entsprechende Gesetze etc. gebunden sind, auch oftmals sehr schwierig bis faktisch nahezu unmöglich. Als Privatperson kann ich z.B. einfach einen Brief nach Norwegen schicken - wenn ich dienstlich einen Brief, der innerhalb Deutschlands einen bindenden Verwaltungsakt darstellt, einfach so nach Norwegen schicken würde, würde dies nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen - mit der Folge, dass der Brief (bzw. der angestrebte Verwaltungsakt) schlicht nichtig wäre und der Empfänger sich ebenfalls damit "den Bobbes abwischen" könnte. Entsprechendes gilt, im Großen und Ganzen, auch für Pfändungen. Es ist ja bei uns schon oft ein Drama, wenn es innerhalb Deutschlands um Ländergrenzen geht, und man im Rahmen eines Amtshilfeersuchens Kollegen aus einem anderen Bundesland um Hilfe bitten muss... natürlich geht es, aber es ist kompliziert und arbeitsintensiv und dauert oft sehr lange, und oft knirscht es da doch nur wieder im Getriebe. Innerhalb von verschiedenen Staaten, die dann auch noch nicht alle der EU angehören etc., ist sowas noch wesentlichen komplizierter. Wenn da auch wieder der voraussichtlich erforderliche Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Ertrag steht... so etwas nennt man dann "verwaltungsökonomische Gründe", mal ganz vorsichtig formuliert.

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heute kam folgende mail vom JA

Antwort von toastie am 29.11.2010, 16:16 Uhr

Hallo Frau xxx,

ich habe leider keinerlei Informationen. Weder Geld ist eingegangen noch hat sich der Vater hier gemeldet.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

und so ne mail bekomme ich aller viertel jahre wenn ich nach news frage
isn witz

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Re: heute kam folgende mail vom JA

Antwort von Suka73 am 29.11.2010, 21:22 Uhr

Du sollst ja auch nicht nach news fragen.
Du hast die Beistandschaft - eine internationale Pfändung in die Wege zu leiten liegt in DEINER Hand und letztendlich in der vollstreckenden Hand des JA bzw. des GV

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Re: @spiky73

Antwort von rabukki am 29.11.2010, 21:55 Uhr

Hallo Toastie,

ich weiß nicht, ob dir das etwas bringt und ich kenne mich in DEM Thema auch nicht aus. Aber generell hat es mir bei Ämterproblemen immer geholfen, eine Hierarchieebene höher zu gehen und freundlich, aber selbstbewusst die eigene Sache zu vertreten. Hast du es schonmal mit einem Brief an die Leitung probiert?
Der darf natürlich nicht zu lang und muss präzise sein - MAXIMAL eine Seite und das Wichtigste in den ersten Satz -, aber dass du dich schlecht informiert fühlst und den Sachbearbeitern noch bei der Arbeit helfen musst, müsste doch ein Grund für die sein, zu reagieren.

Bei mir ging es jeweils um die Finanzierung des Krippenplatzes, ohne Einkommen und regelmäßige Arbeit zu haben, und bei der Arge um relativ hohe Werbungskosten, die ich von meinem Einkommen aus selbständiges Tätigkeit absetzen wollte. beide Male hatten Sachbearbeiterinnen mich erstmal total abgewimmelt und mir einfach ihre persönliche Meinung erzählt: Was wollen Sie denn, als Alleinerziehende mit einem Kind unter drei müssen Sie doch gar nicht arbeiten! Beide Male hat es dann doch geklappt.

Dass du gut informiert bist ist doch schonmal ein Vorteil, da würde ich ansetzen. Dass die auf dem Jugendamt heillos überfordert sind, ist keine Frage und sie meinen es sicher nicht böse, aber das einfach so hinzunehmen, ist auch nicht richtig. Immerhin sind die verpflichtet, ihre Arbeit richtig zu machen.

Viel Erfolg!

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Re: @spiky73

Antwort von rabukki am 29.11.2010, 21:58 Uhr

...mit überfordert meinte ich natürlich zeitlich, will hier niemanden verunglimpfen!

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Re: heute kam folgende mail vom JA

Antwort von toastie am 30.11.2010, 5:23 Uhr

okay ,wieder was dazu gelernt.
ich dachte das ist aufgabe des jugendamtes

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Re: heute kam folgende mail vom JA

Antwort von Suka73 am 30.11.2010, 11:06 Uhr

das JA gibt den Auftrag im Namen des Kindes.
der GV vollzieht im Auftrag des Kindes beauftragt durch das Jugendamt.
Schreib oder ruf das JA an, dass sie vollstrecken sollen - Titel hast Du? Wenn noch nicht, Titel erwirken lassen, dann vollstrecken.

LG Sue

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