Thema:
Vaterschaftsanerkennung ( Ist er der Vater)
Hallo zusammen ich brauche mal ein wenig Informationen und zwar Mein ex Freund ihn fällt nach 5 Jahre ein die Vaterschaftsanerkennung an zu zweifeln... Hab heute Post vom Amtsgericht bekommen und zwar steht hier was mit ( Ergänzungspflege ) ??? Was ist das genau... Bitte um Hilfe von euch... ich Danke euch schon mal in voraus....
von
De Ella
am 13.06.2014, 01:16
Hallo,
Googel mal, da steht einiges über Ergänzungspflegschaft, z.B.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erg%C3%A4nzungspflegschaft
http://www.juraforum.de/lexikon/ergaenzungspflegschaft
Ich rate Dir, notfalls mit Beratungsschein, schnellstens einen Anwalt aufzusuchen. Da will Dir jemand ordentlich an die Karre pissen!
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 13.06.2014, 08:26
Auf welchen Bereich bezieht sich die Ergänzungspflege (=Übertrag des Sorgerechtes in einem bestimmten Teilbereich z.B. an einen Rechtspfleger), oder wird die Ergänzungspflege für das gesamte Sorgerecht gefordert?
Worauf begründet sich die Forderung?
Auf jeden Fall zum Anwalt. Mach' am besten noch heute einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht aus.
Da ist jemand mächtig sauer auf Dich!
von
shinead
am 13.06.2014, 09:16
. . . und Dich beruhigen lassen.
Für dieses Gespräch musst Du keinesfalls etwas bezahlen.
Er hat vor rund fünf Jahren die Vaterschaft anerkannt? Dann müsste sich in der jüngeren Vergangenheit irgendwas ergeben haben, das ihn berechtigt, Zweifel zu haben.
Wenn er den Richter davon nicht überzeugen kann, dann wird seine Klage, mit der er einen Vaterschaftstest herbeiführen möchte, zweifelsfrei abgeschmettert. Und Du kannst Dir vielleicht regelmäßig Gemecker anhören, von wegen . . .
Alternative, wenn Du ein für allemal Ruhe haben willst: Einen Test kann ganz ohne Juristen und Gerichtsverfahren jeder selbst veranlassen. Im Vergleich zu dem, was früher mal war, kostet der heute fast nichts mehr und nach ein oder zwei Wochen hat man das Ergebnis (wer Aufpreis zahlt, wohl auch schon nach drei Tagen).
Organisieren und bezahlen wäre sein Ding, Du solltest nur aufpassen, dass auch tatsächlich Haare oder Speichel von ihm genommen und abgeschickt werden.
Wobei er mit einem Betrugsversuch auf die Schnauze fallen sollte. Mit einem entsprechendem Testergebnis kann er zwar klagen, aber in dem Gerichtsverfahren sollte ein erneuter Test angeordnet werden, wobei das Gericht anordnet, wie das ablaufen muss, um Betrug auszuschließen (z.B. Probenentnahme beim Kinderarzt oder im Gesundheitsamt).
Alles wird gut!
von
Franke
am 13.06.2014, 10:13
M.E. ist das Problem die Ergänzungspflege...
von
shinead
am 13.06.2014, 11:02
Wenn gerichtlich über die Vaterschaft zu einem Kind gestritten wird, dann kann nur die Mutter sagen, dass dieser oder jener Mann Vater des Kindes ist. Sie wird in dem Verfahren als Zeugin "gebraucht".
Dann kann sie aber rein rechtlich nicht zugleich die Interessen des Kindes vertreten. Das beißt sich. Darum braucht es für das Gerichtsverfahren eine Pflegschaft über das Kind (z.B. durch das Jugendamt).
von
Franke
am 13.06.2014, 17:28
Also normalerweise hat er -wenn er anerkannt hat- nur 2 Jahre Zeit, dies nochmal anzuzweifeln. Danach kann es nur noch das Kind in begründeten Fällen. Zurücklehnen und entspannen. Schlate das Jugendamt ein.
LG C.
von
carisma21
am 13.06.2014, 10:22
er hat 2 Jahre nach beginnenden Zweifeln das Recht, anzufechten
der Nichtvater meiner Schwester zahlte 21 jahre lang unterhalt. Als sie fast 21 war, wurde festgestellt, dass er zeugungsunfähig sei (vorher wurde weder seine 1. Frau schwanger noch die Zweite, alle dachten, es läge an ihr oder würde einfach nicht passen, eine Ehe ging dadurch in die Brüche).
Er hat die Vaterschaft dann angefochten, und wurde nach etwa einem Jahr aus der geburtsurkunde ausgetragen, musste auch keinen weiteren Unterhalt mehr zahlen.
Bekam aber auch keinen Cent zurück vom bis dato gezahlten Unterhalt (armer Kerl... und das meine ich NICHT ironisch!)
der leibliche Vater meiner Schwester meldete ich daraufhin, und adoptierte meine Schwester. Hätte er sie nur anerkannt, hätte er den Unterhalt zurück zahlen müssen an den Herrn "Exvater" da er vermögend ist und ihm das nicht weh getan hätte
Jaja, mit so einem Pack bin ich verwandt, ich schäme mich für meine Mutter sowie für meine Schwester...
von
Keksraupe
am 13.06.2014, 15:51
Wieso schämst du dich für deine Schwester? Was kann sie denn dafür?
(Oder hab ich was falsch verstanden?)
von
Morla72
am 13.06.2014, 17:09
Oder hat er Deine Mutter geheiratet?
von
Sternenschnuppe
am 13.06.2014, 18:27
Hätte sie ansatzweise Anstand hätte sie ihrem (verdammt reichen) Vater gesagt dass er doch bitte zumindest einen Teil des Unterhaltes zurück zahlen möchte.
Nein, seit sie weiss ihr Daddy ist reich ist sie ultra arrogant geworden und hochnäsig.
Früher sagte sie immer sie will ihren Vater nicht kennen lernen. Jetzt mit einem reichen Daddy hat sie seinen Namen angenommen und ist Daddys kleines Mädchen. *würg*
von
Keksraupe
am 13.06.2014, 18:43
Erwachsenenadoption?
Sie war 23 bei Adoption...
von
Keksraupe
am 13.06.2014, 18:44
23, hab ich überlesen.
Schreckliches Verhalten......
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2014, 04:00
Carisma21: Das ist so nicht richtig, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und bekommt das plötzlich berechtigte Zweifel, hat er ab da 2 Jahre Zeit! Zum Beispiel, sie leben glücklich zusammen und er findet plötzlich einen glühenden Liebesbrief, der beweißt, das sie ihn im Zeugungszeitraum betrogen hat, dann hat ab der Zeitpunkt 2 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten!
Zur Ergänzungspflege kann ich leider nichts beisteuern, sorry
von
Ruhrgirl
am 13.06.2014, 14:18