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Fällt Schulbus-Fahrkarte evtl. unter Mehr- oder Sonderbedarf?

Thema: Fällt Schulbus-Fahrkarte evtl. unter Mehr- oder Sonderbedarf?

Hallo, wir haben heute erfahren dass Jugendliche ab der 11. Klasse das Schulbus-Ticket selbst kaufen müssen, der Staat hat mit der 10. Klasse seine Schuldigkeit getan...... Für Alleinerziehende ist das natürlich viel Geld. Ich habe gegoogelt und leider nichts brauchbares gefunden. Weiß jemand ob der unterhaltspflichtige Part da evtl. was zusteuern muss? Danke schon mal im Voraus! LG siddhartha

von Siddhartha am 14.07.2023, 16:54



Antwort auf Beitrag von Siddhartha

lt meiner erfahrung vor 5 jahren hngt es davn ab wie notwendig der besuch dieser einen schule ist und ob eine adäquate fußläufig zu erreichen wäre. ich habe es dann selber übernmmen weil mir die schule die wir ausgewählt hatten sehr wichtig war

von mauspm am 15.07.2023, 13:21



Antwort auf Beitrag von Siddhartha

Meine bekommen mit einer Bescheinigung der Schule immerhin ein vergünstigten Ticket,vorher um die 35 Euro,seit Juli ist es das Deutschlandticket für 29 Euro für Schüler

Mitglied inaktiv - 16.07.2023, 23:16



Antwort auf Beitrag von Siddhartha

In Sachsen wäre das das Bildungsticket mit 15€/Monat und gilt bis zum Ende der Schulkarierre (12. Klasse). Ich musste nur jährlich die Schulbescheinigung, am Anfang des neuen Schuljahres, an meinen Vertragspartner per E-Mail schicken.

von sunshine59 am 17.07.2023, 10:22



Antwort auf Beitrag von sunshine59

Nach kurzer Sichtung im Internet gibt es wohl keine einheitliche Rechtssprechung dazu. Der eine Anwalt sagt ja: rechtsanwaelte-rf.de/mehrbedarf-und-sonderbedarf-beim-kindesunterhalt/ Der andere Anwalt sagt nein, weil im Kindsunterhalt entalten. Ich an deiner Stelle würde aber versuchen, dass das andere Elternteil sich anteilsmäßig daran beteilgt. Die obere Anwaltsseite beschreibt das gut.

von sunshine59 am 17.07.2023, 10:32



Antwort auf Beitrag von sunshine59

Aktuell will er noch nicht mal den vollen berechneten Unterhalt des Jugendamtes zahlen...

von Siddhartha am 19.07.2023, 18:19



Antwort auf Beitrag von Siddhartha

Da kannst du aber das Jugendamt auf ihn ansetzen! Das steht deinem Kind doch zu!

von kirshinka am 24.07.2023, 08:27